18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 33

Andreas LenzCDU/CSU - Gesetz zur Förderung von Mieterstrom

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe zahlreich anwesende Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es freut mich, dass wir heute noch über das Gesetz zum Mieterstrom diskutieren können, obwohl es nicht an mir liegt – das muss ich ehrlicherweise sagen –, dass die Debatte heute noch stattfindet.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten Ihre Rede auch zu Protokoll geben können!)

Natürlich ist der Gesetzentwurf richtig und wichtig. Mieterstrom bezeichnet die Lieferung von Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes an die entsprechenden Mieter. Die Mieter erhalten Strom direkt vom Dach der Wohnanlage und können so von günstigen Strompreisen profitieren. Die Energiewende wird in die Städte getragen.

Momentan existieren in der Praxis nur wenige Mieterstrommodelle. Mit dem Gesetz wollen wir daher einen Anreiz dafür setzen, dass zukünftig mehr Mieterstromprojekte umgesetzt werden. Mieterstrommodelle sollen dabei in erster Linie den Mietern zugutekommen. Zudem können sie dazu beitragen, den Zubau bei der Photovoltaik zu steigern. Aktuell wird das gesetzlich verankerte Zubauvolumen von 2 500 Megawatt nicht erreicht. Außerdem ist die Mieterstromförderung deutlich niedriger als die reguläre Förderung nach dem EEG. Es sollen Anlagen bis zu einer Größe von 100 kW gefördert werden. Der Höchstförderbetrag wird letztlich circa 3,81 Cent pro Kilowattstunde betragen. Große Mieterstromanlagen erhalten dabei einen geringeren Förderbetrag als die kleinen.

Bei Mieterstrommodellen werden die Dachflächen für Photovoltaik genutzt. Wir haben hier nach wie vor hohes Potenzial. Studien zufolge bietet gerade das Mieterstrommodell auf knapp 370 000 Wohngebäuden für insgesamt 3,8 Millionen Haushalte Zugang zu Photovoltaikstrom aus eigener Produktion. Mir persönlich ist die Photovoltaik auf dem Dach immer noch lieber als auf Freiflächen oder auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist es wie bei jeder Förderung im Rahmen des EEG auch hier so, dass die entsprechenden Kosten von denjenigen Stromverbrauchern getragen werden, die nicht in den Genuss der Förderung kommen. Auch deshalb deckeln wir den Zubau in Höhe von 500 Megawatt jährlich. Zudem sehen wir auch eine Evaluierung dieses Instruments vor und beobachten sie sehr genau.

Wichtig ist uns auch, dass die Mieter die Wahlfreiheit haben; das wurde schon mehrfach angesprochen. Mietvertrag und Mieterstromvertrag sind klar zu trennen. Es müssen zwei getrennte Verträge erstellt werden und die Wahlfreiheit der jeweiligen Mieter genau beachtet werden. Der Preis für Mieterstrom ist außerdem auf 90 Prozent des Grundversorgungstarifes begrenzt. Auch hier werden wir die Mieter schützen.

Mit dem Mieterstromgesetz bringen wir am Ende dieser Legislaturperiode ein weiteres energiepolitisches Gesetzesvorhaben auf den Weg: nach dem EEG 2014, nach dem EEG 2017, nach der Einführung von Ausschreibungen in der Reformierung des KWKG, nach der Sicherung der Eigenversorgung, nach der Implementierung von Strommarktregeln – um nur einige Punkte anzusprechen, die wir miteinander beraten haben. Wir haben Schritte nach vorne gemacht. Wir haben die Planbarkeit erhöht. Wir haben die einzelnen Faktoren verknüpft, beispielsweise auch hinsichtlich der Synchronisierung des Ausbaus der Erneuerbaren und des Netzausbaus, damit das parallel läuft. Wir haben aber nach wie vor Herausforderungen, die mit weiter steigenden Anteilen an erneuerbaren Energien eher größer als kleiner werden. Es zeigt sich auch, dass einige Annahmen aus der Vergangenheit – ich erinnere nur daran, dass vor sieben Jahren viele gesagt haben, die Rohölpreise werden jährlich um 2 bzw. 3 Prozentpunkte steigen – so nicht eingetreten sind.

Wir werden keine Stromerzeugung zum Nulltarif bekommen. Die Energiewende ist also mehr denn je eine Generationenaufgabe. Die Energiethemen werden uns auch in Zukunft beschäftigen, auch hier in der nächsten Legislatur. Deswegen gilt es natürlich auch, vernunftbezogene Ansätze, das Verknüpfen der Bausteine, das Koordinieren der unterschiedlichen Sektoren voranzutreiben.

Mein herzlicher Dank geht an die Berichterstatter, an Thomas Bareiß und Johann Saathoff.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Trotz zähen Ringens haben wir es immer geschafft, Lösungen zu erzielen. Selbst zum Ende der Legislatur schaffen wir das noch. Das ist hochrespektabel.

Ich wünsche noch einen schönen Abend und anschließend eine schöne und gute Nacht bei – wie war es vorher? bei Sonnenschein – Mondschein oder Kerzenschein. Ich weiß gar nicht, ob wir heute einen Mond sehen. Es ist auf jeden Fall ein gutes Gesetz, das wir einbringen. Ich bitte um Unterstützung.

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111229
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
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