Caren Marks - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen stabile Beziehungen, um stark zu werden. Sie müssen vor Gewalt geschützt sein, und sie benötigen gute Bildungschancen, und zwar von Anfang an. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, die Reform des SGB VIII, ist ein Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Er enthält drei Schwerpunkte:
Erstens: die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien. Wie alle Kinder brauchen Pflegekinder gute und stabile Beziehungen und Bindungen. Heute gibt es aber nicht wenige Kinder, bei denen es zwischen leiblichen Eltern und Pflegefamilie hin und hier geht, manchmal sogar mehrfach. Manch stabile Beziehung wird dadurch zerrissen, kaum dass ein Kind sie aufgebaut hat.
Mit der Reform des SGB VIII wollen wir regeln, dass über die Perspektive eines Pflegeverhältnisses schneller und vor allem auch transparenter entschieden wird: Soll das Kind nur vorübergehend oder dauerhaft in der Pflegefamilie bleiben? Welche Unterstützung brauchen Pflegekind, Pflegeltern und auch Herkunftsfamilie?
Ein Kind aus der Familie zu nehmen, ist und bleibt das letzte Mittel. Deshalb wollen wir auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftseltern stärken. Das Jugendamt unterstützt die leiblichen Eltern ebenso wie die Pflegefamilie, stellt Kontakt zwischen einem Kind und seinen leiblichen Eltern her und begleitet sie.
Außerdem wollen wir den Familiengerichten eine neue Möglichkeit geben. Sie sollen anordnen können, dass ein Kind auf Dauer in der Pflegefamilie bleibt, wenn ziemlich sicher ist, dass es nicht in seine Herkunftsfamilie zurückgehen kann. Für Pflegekinder in Dauerpflegeverhältnissen soll das mehr Stabilität und mehr Sicherheit bringen. Kinder, die beispielsweise von ihren Eltern schwer misshandelt wurden, müssen die Chance haben, in der Pflegefamilie zu bleiben, anstatt zurückzumüssen und zu erleben, dass die Misshandlungen wieder losgehen.
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfes, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz. Die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat gezeigt, dass der Kinderschutz in unserem Land besser geworden ist. Sie hat aber auch gezeigt, wo noch Bedarf besteht. Da gibt es zum Beispiel die Befugnisnorm in § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Menschen aus verschiedenen Berufsgruppen, die genau davon betroffen sind, haben den Hinweis gegeben, dass diese Befugnisnorm nicht klar genug formuliert ist. Wenn aber eine Ärztin oder eine Hebamme beispielsweise unsicher ist, wann sie von ihrer Schweigepflicht entbunden ist, wird sie sich vielleicht nicht an das Jugendamt wenden. Deshalb formulieren wir die Befugnisse zur Datenweitergabe an das Jugendamt für Berufsgeheimnisträger klarer. Wir wollen ihnen eine klare Orientierungshilfe geben und für mehr Handlungssicherheit im Kinderschutz sorgen.
Ärztinnen und Ärzte sagen auch: Wir wollen wissen, was aus unseren Hinweisen wird und wie es mit dem Kind und seiner Familie weitergeht. Vor allem können sie aber auch einen wichtigen Beitrag zur Einschätzung der Gefährdungssituation eines Kindes leisten. Auch deshalb sollen sie einbezogen werden, wenn das Jugendamt dies nach fachlicher Einschätzung für notwendig hält. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen für den Kinderschutz stärken.
(Beifall bei der SPD)
Den dritten Schwerpunkt bildet eine verbesserte Heimaufsicht. Kinder und Jugendliche in Heimen sind besonders schutzbedürftig. Wir wollen ihre Rechte stärken, indem wir planen, Beschwerdemöglichkeiten außerhalb der Einrichtung einzuführen. Zudem wollen wir die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Wir hätten gerne mehr gemacht. Wir wollen weiterhin die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, die sogenannte inklusive Lösung. Für die Kinder und ihre Familien ist es wichtig, dass alle Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand kommen. Egal ob ein Kind eine körperliche, seelische, geistige oder gar keine Behinderung hat: Alles aus einer Hand – das kann nur die Kinder- und Jugendhilfe.
Nach zweijährigen intensiven Beratungen gibt es aber noch Diskussionsbedarf – weniger über das, was nötig ist, als über den besten Weg. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Deutschen Verein das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ gestartet. Genau dort setzen wir die Debatte über die Umsetzung der inklusiven Lösung fort. Das wird eine Aufgabe für die nächste Wahlperiode. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber die Verbesserungen für die Pflegekinder und ihre Familien, die Verbesserungen beim Kinderschutz und bei der Heimaufsicht sollten wir jetzt auf den Weg bringen.
Ich wünsche uns noch eine gute restliche Debatte zu später Stunde.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111233 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |