Katja DörnerDIE GRÜNEN - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren jetzt rund um Mitternacht über den kümmerlichen Rest eines eigentlich großen und auch wichtigen Reformvorhabens, eines Reformvorhabens – das finde ich eben ganz besonders bitter –, das wir alle im Grundsatz richtig finden. Im Koalitionsvertrag heißt es:
Im Interesse von Kindern mit Behinderung und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.
Das hätten auch wir unterschreiben können.
Ein inklusives SGB VIII, ein einheitliches Leistungsrecht, das alle Kinder und Jugendlichen umfasst, unabhängig von einer Behinderung – diese Reform ist überfällig, und es ist bitter, dass dieses Vorhaben in den letzten Jahren so gegen die Wand gefahren wurde, dass der Gesetzentwurf Inklusion leider nur noch in ganz homöopathischen Dosen enthält.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich hoffe sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Bundestag in der nächsten Wahlperiode die Kraft haben wird, sich dieses Themas neu anzunehmen.
Im Vergleich zu den ersten Entwürfen – ich nenne sie mal so, obwohl wir ja alle wissen, dass es sich zum Teil nur um Powerpoint-Folien gehandelt hat – fehlen noch einige andere wichtige Aspekte, die wir für eine gute Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe für sehr essenziell halten. Einen greifen wir mit einem Antrag auf, den wir heute Abend mitberaten. Es geht um die Leistungen für junge Volljährige, für die sogenannten Care Leaver.
Wir müssen dringend davon wegkommen, dass mit dem 18. Lebensjahr Schluss ist; denn gerade junge Menschen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, brauchen über den 18. Geburtstag hinaus Unterstützung, um im Leben gut zurechtzukommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Ausweitung der Leistungen für junge Volljährige bis zum 23. Lebensjahr in Verbindung mit der Stärkung des Rechtsanspruchs. Das ist auch ein Auftrag, den uns der aktuelle Kinder- und Jugendbericht ganz klar mit auf den Weg gibt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt übrigens auch Aspekte aus den ersten Entwürfen, die wir im Gesetzentwurf ausdrücklich nicht vermissen. Damit meine ich die ursprünglich geplante Aufweichung des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung. Es ist sehr gut, dass das jetzt vom Tisch ist. So sehr wir die sozialräumliche Ausgestaltung der Angebote für richtig und wichtig finden, so klar halten wir am individuellen Rechtsanspruch fest.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist völliger Unsinn, hier einen künstlichen Widerspruch aufzumachen. Ich hoffe, dass uns eine derartige Diskussion in der nächsten Legislatur erspart bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf enthält einige Vorschläge, die wir ausdrücklich begrüßen, beispielsweise den eigenständigen Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen auf Beratung unabhängig von den Erziehungsberechtigten, die Regelungen zur Heimaufsicht und die Möglichkeit für Familiengerichte, Dauerverbleibensanordnungen erlassen zu können.
Jetzt komme ich aber zu dem ganz großen Aber. Auf den allerletzten Drücker wurde eine Öffnungsklausel für die Länder aufgenommen, die faktisch auf eine Zweiklassenjugendhilfe auf dem Rücken unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hinausläuft. Eine Öffnungsklausel – das klingt erst einmal ganz harmlos. Diese Öffnungsklausel ist es aber ganz und gar nicht; denn sie kann dazu führen, dass die Standards für geflüchtete unbegleitete Jugendliche und einheimische Jugendliche in der Jugendhilfe zukünftig unterschiedlich sind. Das ist aus unserer Sicht völlig indiskutabel.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Fachverbände laufen Sturm gegen diese Regelung, und das zu Recht. Sie wissen das auch. Das SGB VIII ist schon heute flexibel genug, auch was die Versorgung minderjähriger Flüchtlinge angeht. Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Öffnungsklausel. Das Kinder- und Jugendhilferecht muss sich am Wohl und an den Bedarfen des Kindes bzw. des Jugendlichen orientieren. Da darf aus unserer Sicht die Herkunft auf keinen Fall eine Rolle spielen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Das Wort hat die Kollegin Christina Schwarzer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111236 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |