Heiko Maas - Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im vergangenen Jahr hat die Polizei mehr als 150 000 Wohnungseinbrüche registriert. Vor zehn Jahren waren es knapp über 100 000. Diesen massiven Anstieg von über 50 Prozent in den letzten zehn Jahren kann man nicht einfach ignorieren.
Auch wenn die Zahlen zuletzt wieder rückläufig sind, bleibt es dabei: Wohnungseinbrüche sind ein massives Sicherheitsproblem in Deutschland. Wir wollen die Menschen besser davor schützen; denn Wohnungseinbrüche haben gravierende Folgen. Die finanziellen Schäden lagen im letzten Jahr bei rund 400 Millionen Euro. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende ideelle Schaden. Wenn ein altes Erbstück oder Dateien mit wichtigen persönlichen Daten weg sind, dann geht das weit über den Verlust hinaus, den man in Euro und Cent beziffern kann. Noch schlimmer sind – das wissen wir – die psychischen Folgen. Wer in die Wohnung eines Menschen eindringt, der dringt in seine absolute Intimsphäre ein. Viele Betroffene bleiben dann mit dem Gefühl zurück, nicht einmal in den eigenen vier Wänden sicher zu sein.
Wenn es hier der Politik nicht gelingt, den Menschen mehr Sicherheit zu geben, dann ist das Vertrauen in unseren Staat und vor allen Dingen in den Rechtsstaat massiv gefährdet. Deshalb müssen wir gegen Einbrecher noch besser vorgehen. Dies müssen wir in dreierlei Hinsicht tun. Erstens. Wir müssen die Prävention verbessern. Zweitens. Wir brauchen eine höhere Aufklärungsquote bei den begangenen Taten. Drittens. Wir brauchen eine härtere Bestrafung der überführten Täter.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das größte Plus an Sicherheit schaffen wir dann, wenn es den potenziellen Tätern erst gar nicht gelingt, in eine Wohnung einzubrechen. Deshalb ist Prävention so wichtig. Wir wollen, dass Wohnungen so gesichert sind, dass man eben nicht mit ein paar einfachen Kniffen Türen oder Fenster aushebeln kann. Ein solcher Einbruchschutz zahlt sich aus. Mehr als 40 Prozent der Einbrüche scheitern an einer guten Sicherung von Türen und Fenstern oder durch Alarmanlagen. Aber einen guten Einbruchschutz kann sich nicht jeder leisten. Damit die Sicherheit nicht an fehlendem Geld scheitert, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Zuschüsse zur Finanzierung bereit, und zwar sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Die Mittel dafür haben wir in den vergangenen Jahren mit bis zu 1 500 Euro pro Wohnung deutlich erhöht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Deshalb richte ich in dem Zusammenhang an alle Vermieter und alle privaten Eigentümer, vor allen Dingen aber auch an die großen Wohnungsbaugesellschaften die Bitte: Sparen Sie nicht an der Sicherheit auf Kosten Ihrer Mieter. Nutzen Sie die staatliche Förderung. Investieren Sie, und schützen Sie Ihr Eigentum, vor allen Dingen aber Ihre Mieterinnen und Mieter noch besser vor Einbrechern.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr lag das Risiko, nach einem Einbruch bestraft zu werden, bei nur knapp 17 Prozent. Anders ausgedrückt: Mehr als 80 Prozent aller Einbrecher werden nie gefasst, laufen frei herum und können weiter ihr Unwesen treiben.
Es ist eine Binsenweisheit der Kriminologie, dass bei der Entscheidung für eine Straftat das Entdeckungsrisiko eine maßgebliche Rolle spielt. Deshalb ist klar: Wer in der Zukunft Wohnungseinbrüche verhindern will, der muss auch die Aufklärungsquote bei Einbrüchen massiv erhöhen. Das ist eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Dafür brauchen sie eine entsprechende Anzahl von Ermittlern, also genügend Personal, aber auch die richtigen Instrumente. Deshalb ist es gut, dass viele Bundesländer bereits reagiert haben. Es bleibt dabei: Um aufzuklären und auch um vorzubeugen, braucht die Polizei bzw. brauchen die Sicherheitsbehörden eine angemessene Ausstattung an Personal und Organisation.
(Beifall bei der SPD)
Die Polizei braucht aber auch die notwendigen Ermittlungsinstrumente, um Taten und Täterstrukturen aufzudecken. Dazu gehört auch ein besserer Einblick in die Telekommunikation der Täter. Die Polizei soll in Zukunft abfragen dürfen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes eingeloggt war. Mit solchen Instrumenten kann die Polizei den Täterkreis deutlich eingrenzen. Wenn es bereits einen Tatverdächtigen gibt, dann soll sie zukünftig, um den Verdacht zu überprüfen, auch in Erfahrung bringen dürfen, ob er zum Zeitpunkt des Einbruchs am Tatort war. Auch die Abfrage von Standortdaten soll künftig möglich werden. Beides sind ganz wichtige Maßnahmen, die unserer Polizei helfen werden, in Zukunft mehr Einbrüche aufzuklären.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, wollen wir auch den Strafrahmen anheben. Das Thema Strafverschärfung wird durchaus diskutiert. Die einen meinen, dass den Verbrechern schon der Garaus gemacht werde, wenn nur das Strafrecht immer weiter verschärft wird. Auf der anderen Seite steht die Überzeugung, dass scharfe Strafen eines Rechtsstaates keine Wirkung entfalten. Ich meine, beides ist in dieser Pauschalität falsch. Nötig ist, genau hinzuschauen, um welche Taten es geht, und vor allen Dingen, wer die Täter sind.
Bei den Taten, die typischerweise im Affekt geschehen, bei denen die Täter von starken Gefühlen und Überzeugungen oder von einer Sucht getrieben werden, verfehlen hohe Strafen ihre abschreckende Wirkung. Die Täter handeln so kopflos, dass sie an die Konsequenzen ihrer Tat überhaupt nicht denken. Wo Taten aber gut geplant werden, da geht es schon um eine rationale Rechnung. In diese fließt dann auf der einen Seite der Profit aus einer Straftat ein, auf der anderen Seite aber auch das Entdeckungsrisiko und die Höhe der Strafe.
Beim Wohnungseinbruch zeigt die Kriminalitätsstatistik: Nur 10 Prozent der Täter sind Konsumenten harter Drogen. Bei 90 Prozent dagegen haben wir es aber eben offenkundig nicht mit sogenannter Beschaffungskriminalität zu tun, sondern dort stecken, wie die Erkenntnisse der Polizei zeigen, straff organisierte kriminelle Netzwerke hinter den Taten. Ich denke, gegenüber diesen Tätern sollte der Rechtsstaat sehr deutlich machen: Wer in eine Privatwohnung einbricht, der begeht ein Verbrechen und den erwartet in Zukunft eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, wir brauchen also insgesamt einen klugen Mix aus mehr Prävention, höherer Aufklärung und auch härteren Strafen. Nur so können wir mehr Sicherheit schaffen und die Menschen in ihren eigenen vier Wänden noch besser schützen. Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir die Ziele mit diesem Gesetz auch erreichen werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Frank Tempel ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 235 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl |