19.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 235 / Zusatzpunkt 12

Volker UllrichCDU/CSU - Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik spricht von 151 000 Fällen von Wohnungseinbrüchen allein im Jahr 2016. Auch wenn diese Zahl im Vergleich zum Jahr 2015 leicht rückläufig ist, so wird in Deutschland dennoch alle dreieinhalb Minuten in eine Privatwohnung eingebrochen. Das ist ein Zustand, den wir weder akzeptieren noch billigen dürfen. Wir müssen und wollen die Menschen in ihren eigenen vier Wänden schützen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Wir stehen an der Seite der Menschen, Herr Kollege Tempel, die sich um ihre Sicherheit in den eigenen vier Wänden sorgen.

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Mit einem großen Hammer, ja!)

Dabei geht es nicht allein um materielle Schäden. Wohnungseinbrüche treffen Menschen tief in ihrem eigenen Sicherheitsgefühl. Sie berühren die Menschen dort, wo sie am verletzlichsten sind: in ihren eigenen vier Wänden, in ihrem ganz privaten Rückzugsraum. Sie müssen sich einmal mit Opfern von Wohnungseinbruchdiebstahl unterhalten, die noch lange nach der Tat ein beklemmendes Gefühl haben und sich nicht trauen, sich schlafen zu legen, weil sie Angst haben, jemand könnte neben ihrem Bett stehen. Sie müssen sich einmal mit Menschen unterhalten, deren intimste Gegenstände durchsucht wurden, die Scham empfinden

(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber man darf ihnen trotzdem keine falschen Versprechungen machen!)

und am Ende sogar aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil sie es aus psychologischen Gründen nicht schaffen, in dieser Wohnung zu bleiben. Wir stehen an der Seite dieser Opfer und wollen die Freiheit der Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung Opfer von Diebstahl und Raub geworden sind, wiederherstellen.

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Aber mit den falschen Mitteln!)

Wer einen Wohnungseinbruch begeht, raubt den Menschen die Freiheit auf ungestörte Privatsphäre. Meine Damen und Herren, wegen der erschütternden und nachhaltigen Wirkung auf die Opfer und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist aus Gründen des Opferschutzes eine Reform des Strafrechts geboten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der derzeitige Strafrahmen des Einbruchdiebstahls geht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei minderschweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Aber dieser Strafrahmen spiegelt nicht das Unrecht wider, welches durch den Einbruch in eine Privatwohnung begangen wird.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Strafrahmen wird doch fast nie ausgeschöpft!)

Deswegen wollen und werden wir das ändern. Wir stellen die dauerhaft genutzte Privatwohnung unter einen besonderen strafrechtlichen Schutz. Durch den neuen § 244 Absatz 4 StGB wird der Einbruchdiebstahl in einer Privatwohnung ein Verbrechenstatbestand, und es wird auch keinen minderschweren Fall mehr geben. Ich kann mir bei Wohnungseinbruchdiebstahl auch keine minderschweren Fälle vorstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie entmündigen die Richter!)

Wichtig ist ebenfalls, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl auch in den Katalog der Verkehrsdatenabfrage aufgenommen wird. Es war und ist niemandem so recht zu erklären, weshalb die Polizei nach einem Wohnungseinbruch Fingerabdrücke nehmen, aber bislang nicht bei den Telekommunikationsanbietern abfragen darf, wer in die Funkzelle eingeloggt war. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Bande am Werk war – nur in diesem Fall sind Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen bislang möglich – oder ob der Täter ein Einzelner war.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Banden trifft das überhaupt nicht zu! Da gibt es schon ein Gesetz!)

Es geht um die Wirkung auf das Opfer. Selbst wenn ein einzelner Einbrecher unterwegs ist, muss es möglich sein, auf Funkzellen zurückzugreifen, weil nämlich auch ein einzelner Einbrecher eine nachhaltige und traumatische Wirkung beim Opfer hervorrufen kann. Deswegen gebietet der Opferschutz, dass das Instrument der Verkehrsdatenabfrage zum Tragen kommt.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist mir eine Bemerkung wichtig. Nicht nur in Anbetracht der Wohnungseinbrüche, sondern auch vor dem Hintergrund von vielerlei Bedrohungen unserer Freiheit und Sicherheit durch Kriminelle und Terroristen will ich festhalten: Es war richtig und geboten, dass wir die Speicherung von Verbindungsdaten beschlossen haben und sie dieses Jahr in Kraft treten wird.

(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war für Terroristen und Mörder, aber nicht für Einbrecher!)

Natürlich brauchen wir ein Bündel von Maßnahmen. Die Prävention ist ebenso wichtig wie eine stärkere strafrechtliche Verfolgung. Es ist deswegen richtig, dass die KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche ausreicht.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das haben wir durchgesetzt!)

Viele Wohnungseinbrüche bleiben nämlich im Versuchsstadium stecken. Eigenvorsorge und Wachsamkeit sind ebenso notwendig wie der staatliche Schutz.

Allein im Jahr 2016 sind über 40 000 Förderzuschüsse ausgereicht worden. Wenn 2016 bereits 44 Prozent der Einbrüche im Versuchsstadium stecken geblieben sind und es 2014 erst 40 Prozent waren, dann hängt das vielleicht mit der notwendigen Eigenvorsorge zusammen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Deswegen werden wir dieses Programm weiterführen und fortschreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon steht nichts im Gesetzentwurf!)

Meine Damen und Herren, meine große Sorge gilt auch der unterschiedlichen Betroffenheit durch Einbruchdiebstahl in den einzelnen Ländern. Das Risiko, Opfer eines Einbruchsdelikts zu werden, ist abhängig davon, in welchem Bundesland man seine Wohnung hat.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Noch!)

In Bayern waren es im letzten Jahr 58 Fälle pro 100 000 Einwohner. In Nordrhein-Westfalen waren es 294 Fälle. In Schleswig-Holstein waren es 269 Fälle.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Der Wahlkampf ist doch vorbei! – Gegenruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Was wahr ist, muss auch wahr bleiben! – Gegenruf des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]: Das hat mit Wahlkampf nichts zu tun!)

Das zeigt ganz klar: Dort, wo die Union den Innenminister stellt und Verantwortung für die innere Sicherheit hat,

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Zwölf Jahre wurden im Bund immer Stellen gekürzt!)

leben die Menschen sicherer und ist die Zahl der Wohnungseinbrüche geringer.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: So ein Quatsch! – Dr. Eva Högl [SPD]: Das haben wir in Berlin nicht feststellen können!)

Wir wollen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche überall in Deutschland zurückgeht. Das darf nicht nur eine Absichtserklärung sein, sondern das muss ein verbindliches Ziel der Innenpolitik werden. Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist nach wie vor zu hoch. Die Aufklärungsquote ist zu gering. Wir wollen und werden mit diesem Gesamtpaket von Maßnahmen – mit der notwendigen Strafrechtsverschärfung, mit der Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse und mit der Fortschreibung des Präventionsprogramms – dem Einbruch weiterhin den Kampf ansagen. Dann, meine Damen und Herren, haben auch die Länder die Pflicht, durch ausreichende Personalbemessung bei der Polizei dafür zu sorgen, dass Fälle aufgedeckt und zur Anklage gebracht werden.

Wenn wir diesen Gesamtkanon von Maßnahmen durchführen, dann werden wir die Einbruchskriminalität in diesem Land weiter zurückführen und zugunsten der Menschen die Sicherheit in diesem Land stärken. Einbrüche konsequenter zu bekämpfen, das ist unser Ziel.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hans-Christian Ströbele erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt kommt es! Jetzt kommt der Beitrag eines Profis! – Gegenruf der Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erwarten Sie zu Recht!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111264
Wahlperiode 18
Sitzung 235
Tagesordnungspunkt Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
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