19.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 235 / Zusatzpunkt 12

Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe neun Minuten Redezeit.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Oh Gott! Neun Minuten!)

In diesen neun Minuten wird irgendwo in unserem Land dreimal eingebrochen. Wir debattieren hier 60 Minuten lang über das Thema Wohnungseinbruchdiebstahl. In diesen 60 Minuten, in dieser einen einzigen Stunde, wird fast 20‑mal irgendwo in Deutschland in eine Privatwohnung eingebrochen. Alle dreieinhalb Minuten passiert in Deutschland ein Einbruch. Wir haben es gehört: 2016 gab es in Deutschland 150 000 Einbrüche.

Der Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein Massenphänomen. An vielen Orten geht es überhaupt nicht mehr darum, ob eingebrochen wird, sondern es ist nur noch die Frage, wann eingebrochen wird. Wir als Union sagen: Das ist nicht akzeptabel, da müssen wir ran. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Menschen in ihren eigenen vier Wänden, in ihrem Zuhause, in das sie sich zurückziehen wollen, sicher fühlen. Der Staat und damit wir als Gesetzgeber sind in der Pflicht, das zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ja, es besteht großer Handlungsbedarf. Dabei geht es uns gar nicht so sehr um die materiellen Schäden, obwohl die materiellen Schäden sehr hoch sind; damit wir uns nicht missverstehen. Jahr für Jahr werden durch Einbrüche Schäden in Höhe von 400 Millionen Euro verursacht. Das ist schlimm genug. Für manche Opfer ist es sogar existenzbedrohend, gerade wenn sie zum Beispiel nicht versichert sind.

Aber viel schlimmer als die materiellen Schäden ist, dass die Opfer durch den Einbruch oftmals traumatisiert werden. Es ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, ein tiefer Eingriff in die Intimsphäre. Man muss sich das vorstellen: Da werden Schränke durchsucht, etwa die Unterwäsche wird durchwühlt, und persönliche Gegenstände werden zerstört. Manche Opfer müssen sogar ihre Wohnung wechseln, weil sie sagen: Hier fühle ich mich einfach nicht mehr zu Hause. Ich fühle mich hier nicht mehr sicher. Ich traue mich nicht mehr, abends schlafen zu gehen. – Diese gravierenden psychologischen Folgen des Eindringens in die Privat- und Intimsphäre sind nicht etwas Abstraktes, sondern etwas ganz Konkretes. Lassen Sie mich das an einem Beispiel festmachen.

Bei meinem Nachbarn ist schon fünfmal eingebrochen worden. Fünfmal! Jetzt kann man sich vorstellen, wie er sich fühlt, vor allen Dingen, wie seine Frau sich fühlt. Er überlegt ernsthaft, ob er sein Haus verkauft und irgendwo anders hinzieht. Er hat schon alles aufgerüstet, was nur möglich ist: eine Alarmanlage usw. Trotzdem wird immer wieder eingebrochen. Er hat Angst. Wir alle kennen das aus unserem Bekannten- und Freundeskreis.

Wir als Union sagen: Wir müssen Einbrüche verhindern. Ich finde es zynisch, wenn hier gesagt wird: Na ja, wir haben doch jetzt 10 Prozent weniger Einbrüche. – Jeder Einbruch ist einer zu viel. Hinter jeder Zahl steht doch ein Mensch, steht ein Schicksal. Deswegen müssen wir die Zahlen deutlich senken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um das zu erreichen, brauchen wir in der Tat einen Dreiklang: Wir brauchen eine bessere personelle und materielle Ausstattung von Polizei und Justiz, um Einbrecher effektiver verfolgen zu können. Natürlich brauchen wir auch Abschreckung durch härtere Strafen. Wir müssen den Strafermittlungsbehörden mehr Befugnisse geben. Schließlich müssen wir mehr für Prävention tun, um Einbrüche zu verhindern.

Gerade der letzte Punkt – das ist angesprochen worden – hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der vollendeten Einbruchsfälle ist glücklicherweise gesunken. Fast die Hälfte aller Einbrüche bleibt mittlerweile im Versuchsstadium stecken. Da greifen die mechanischen Sicherungen, da sind die Türen und die Fenster gesichert. Die Einbrecher, die natürlich Angst haben, entdeckt zu werden, wenn es zu lange dauert, kommen dann nicht rein.

Herr Kollege Luczak, darf der Kollege Ströbele eine Zwischenfrage stellen?

Selbstverständlich. Sehr gerne.

Ich will mich mit Ihnen zusammentun. Ich will gar nichts Böses – diesmal.

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: „Diesmal“! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ausnahmsweise!)

Herr Kollege, wir alle sind für Prävention. Das erste Problem ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, was man damit erreichen kann. Sie haben zu Recht auf die 40 Prozent der Fälle hingewiesen, die im Versuchsstadium stecken blieben. Das zweite Problem ist, dass viele häufig das Geld dafür nicht haben, weil Prävention viel Geld kostet.

Wir alle haben in den nächsten Monaten viele Wahlveranstaltungen. Können wir uns vielleicht darauf verständigen, dass wir auf jeder unserer Wahlveranstaltungen fünf Minuten lang die Bürgerinnen und Bürger informieren? Anstatt sie in Angst und Schrecken zu versetzen, indem wir ihnen sagen: „Alle Einbrecher kommen jetzt mindestens ein Jahr ins Gefängnis“, was ja nicht stimmt, könnten wir stattdessen sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger, ihr könnt die und die Maßnahmen treffen, und wenn ihr das nicht alleine bezahlen könnt, weil ihr vielleicht Geringverdiener seid, dann könnt ihr euch an die und die Stelle, die und die Telefonnummer wenden, um Geld dafür zu bekommen. – Machen wir das doch einmal gemeinsam.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Dafür verteilen wir sogar Flugblätter!)

Lieber Kollege Ströbele, ich weiß nicht, wie Sie Ihre Wahlkreisarbeit machen. Ich jedenfalls habe genau das im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit schon gemacht. Ich habe gemeinsam mit dem Landeskriminalamt, mit der örtlichen Polizeidirektion und mit dem Grundeigentümerverband zusammen zu einer Veranstaltung eingeladen, in der ich auf die Möglichkeiten zum Einbruchschutz hingewiesen habe. Diese Veranstaltung war sehr gut besucht und ist sehr gut angekommen.

Ich will ein Weiteres sagen: Natürlich wollen die Leute wissen, wo sie etwas machen können. Wir als Staat machen ja eine ganze Menge. Wir haben das staatliche Zuschussprogramm, die Förderung über die KfW, erheblich aufgestockt und die Schwelle für Zuschüsse gesenkt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist kein Geld mehr da! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das läuft jetzt aus! Die Zuschüsse sind im September alle! Das ist Teil des Problems!)

Wir haben also wirklich sehr viel gemacht.

Die Leute wollen aber wissen: Was macht der Staat darüber hinaus? Die wollen doch auch wissen, dass die Einbrecher hinter Schloss und Riegel gebracht werden.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt ja nicht!)

Deswegen müssen wir beides tun: Prävention einerseits; andererseits müssen wir uns aber auch den Strafrahmen anschauen. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir genau das tun, lieber Herr Kollege.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Zuschussprogramm, das ich genannt habe, wirkt. Das ist vernünftig, und das müssen wir auch fortführen. Ich will aber auch sagen: Wir dürfen uns als Staat selbstverständlich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es kann nicht angehen, dass wir nur sagen: Liebe Bürger, nehmt mal Geld in die Hand, wir bezuschussen das zwar, aber letztlich müsst ihr eure Wohnung selbst sichern. Dafür seid ihr verantwortlich. – Das geht nicht.

Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir auch die anderen beiden Punkte aus dem Dreiklang angehen. Wir müssen zum einen die personelle und materielle Ausstattung von Polizei und Justiz – da ist vieles Ländersache – verbessern. Da haben wir als Bund eine ganze Menge gemacht. Wir haben unsere Sicherheitsbehörden personell viel besser ausgestattet. Wir haben einen enormen Aufwuchs an Stellen, auch um die organisierte Kriminalität bekämpfen zu können.

Zum anderen müssen wir uns aber auch – jetzt kommen wir zu dem Gesetzentwurf – den strafrechtlichen Regelungsrahmen angucken. Wir müssen die Täter abschrecken und die Ermittlungsbefugnisse ausbauen. Wir als Union wollen – das haben wir hier schon gehört – den Wohnungseinbruch, der momentan ein bloßes Vergehen mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten ist und bei dem es auch einen minderschweren Fall gibt, angesichts der gravierenden Folgen, die ein Wohnungseinbruch für die Opfer hat, als das bestrafen, was es wirklich ist, nämlich als Verbrechen; denn eine Bestrafung als Vergehen ist dem Unrechtsgehalt dieser Taten nicht angemessen. Deswegen erhöhen wir den Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Es wird keinen minderschweren Fall mehr geben.

Das machen wir auch, weil wir als Gesetzgeber ein deutliches Signal an die Strafjustiz aussenden wollen, Wohnungseinbrüche zukünftig generell härter zu bestrafen. Lieber Kollege Ströbele, das hat überhaupt gar nichts mit Misstrauen gegenüber der Strafjustiz zu tun, überhaupt nichts.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)

Aber wir sehen uns natürlich die Verurteilungen und den Strafrahmen an, und wenn wir feststellen, dass die Strafen in der Regel am unteren Ende des Strafmaßes angesiedelt sind, dann müssen wir als Gesetzgeber reagieren.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also doch Misstrauen!)

Das hat etwas mit Gewaltenteilung zu tun. Wir als Gesetzgeber sagen, was wir als besonders strafwürdig ansehen. Wir in der Union und der Koalition sagen gemeinsam: Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein Verbrechen; das müssen wir härter bestrafen.

(Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Ströbele, Sie haben gesagt, das alles würde nicht helfen, davon würde niemand abgeschreckt. In einer Strafrechtsvorlesung im ersten Semester habe ich beim Thema Strafzwecke gehört – das ist schon ein paar Tage her; ich kann mich aber noch ganz gut daran erinnern –, dass es auch so etwas wie eine negative Generalprävention gibt. Dabei geht es um Fragen der Abschreckung. Auch wenn Sie mir an dieser Stelle nicht folgen wollen, dann müssen Sie doch wenigstens sehen – Sie sind ein guter Jurist, Herr Kollege, Sie wissen das doch –, dass es ganz konkrete weitere Konsequenzen hat, wenn wir den Wohnungseinbruchdiebstahl zu einem Verbrechen hochstufen.

Das führt nämlich zum Beispiel dazu, dass schon die Verabredung zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl oder die versuchte Anstiftung zukünftig strafbar ist. Das ist vorher nicht der Fall gewesen. Eine solche Hochstufung hat auch ganz konkrete strafprozessuale Auswirkungen. Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Strafermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl zu beenden oder wegen Geringfügigkeit einzustellen, weil es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt. Das sind ganz konkrete Auswirkungen der Höherstufung zu einem Verbrechen. Wir sagen: Ja, hier ertüchtigen wir die Strafjustiz, mehr machen zu können. Deswegen ist es richtig, dass wir zukünftig Wohnungseinbruchdiebstahl als Verbrechen bestrafen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich geht es hier auch um Ermittlungsbefugnisse. Der beste Fall ist immer noch, dass der Einbruch überhaupt nicht stattfindet. Deswegen müssen wir uns genau anschauen, wie die Taten begangen werden. Wir stellen fest: Natürlich sind es Einzeltäter, gegen die wir hier vorgehen müssen, aber es sind auch vielfach Täter aus der organisierten Kriminalität. Diese werden immer etwas beschönigend als „mobile Tätergruppen“ bezeichnet, tatsächlich sind das fahrende Einbrecherbanden, die auf Diebeszüge gehen und oftmals ganze Straßenzüge ausrauben. Die Objekte werden vorher observiert, es wird geschaut, wann die Bewohner nicht da sind.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Bandenkriminalität!)

Da müssen wir ran. Wir müssen die organisierten Strukturen aufdecken.

Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir an die gespeicherten Telekommunikationsdaten herankommen.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau!)

Mit diesem Gesetz wollen wir den Katalog in § 100g StPO anpassen und den Wohnungseinbruchdiebstahl ausdrücklich in diesen Katalog aufnehmen. Das wird zukünftig dazu beitragen, die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die Aufklärungsquote liegt momentan bei etwas über 16 Prozent. Das ist viel zu wenig. Das müssen wir ändern. Wir müssen das Risiko, entdeckt zu werden, für die Täter erhöhen. Dann werden sich viele überlegen, ob sie zukünftig noch einbrechen. Das machen wir genau mit diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zukünftig wird – das Thema ist hier schon angesprochen worden – Funkzellenüberwachung möglich sein. Wir werden zukünftig auch auf die Standortdaten zurückgreifen können.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur, wenn der Täter ein Handy hat!)

Hier bekommt die Polizei, hier bekommen die Staatsanwaltschaften mehr Mittel in der Hand, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Das ist also völlig richtig.

Ich glaube, dass mit diesem Gesetz insgesamt ein richtiger Ansatz verfolgt wird. Wir machen etwas beim Strafrahmen, wir machen etwas für die Abschreckung, wir verbessern die strafprozessualen Möglichkeiten und geben Polizei und Justiz das Rüstzeug, Täter tatsächlich zu überführen.

Was wir im parlamentarischen Verfahren tun müssen, ist in der Tat, Wertungswidersprüche, die es noch gibt, aufzulösen. Ich denke zum Beispiel an den Bandendiebstahl. Hier wäre bei Einbruchdiebstahl die Einstufung als minderschwerer Fall möglich. Da klafft in der Tat etwas auseinander, wenn wir sagen, bei Einzeltätern zählt das nicht als minderschwerer Fall, beim Bandendiebstahl aber schon. Das passt nicht zusammen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dilettantismus!)

Auch beim Bandendiebstahl darf es in der logischen Konsequenz keinen minderschweren Fall geben. Dahin müssen wir kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das werden wir im parlamentarischen Verfahren machen.

Wir als Union sind auf der Seite der Bürger, wenn es um ihre Sicherheit geht. Dafür werden wir in den kommenden Wochen sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111272
Wahlperiode 18
Sitzung 235
Tagesordnungspunkt Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
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