Johannes FechnerSPD - Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch ich will aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zitieren. Wir haben uns gefreut, dass die Zahl der Einbrüche um 10 Prozent zurückgegangen ist. Aber es kam noch immer zu 150 000 Einbrüchen im Jahr 2016. Das ist zu viel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht vom Staat mehr Schutz vor Wohnungseinbrüchen. Deshalb ist es für uns ein ganz wichtiges Anliegen, die Wohnungseinbrüche zu bekämpfen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sicherer fühlen.
(Beifall bei der SPD)
Dazu gehört zunächst, dafür zu sorgen, dass gerade auch im ländlichen Raum mehr Polizeipräsenz stattfindet. In meinem Heimatland Baden-Württemberg ist das leider oft nicht der Fall. Da haben wir gerade in der Fläche zu wenige Polizeistellen und deshalb zu wenig Polizeipräsenz,
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wer ist denn dort Innenminister?)
und das gerade an den Wochenenden und in den Abendstunden, also genau zu den Zeiten, zu denen die Einbrüche stattfinden. Da müssen wir für mehr Polizeipräsenz sorgen. Das ist eine wichtige Aufgabe für alle Bundesländer. Daraus sollten wir keine Wahlkampfnummer machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Wir müssen natürlich vor allem auf Prävention setzen. Es ist belegt, dass Einbrecher von ihrem Einbruchsversuch ablassen, wenn sie nicht innerhalb einer halben Minute in die Wohnung gelangen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir das Förderprogramm, das wir bei der KfW aufgelegt haben, noch weiter ausbauen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da ist nichts drin!)
Wir können uns hier nicht aus der Verantwortung stehlen und sagen: Die Bürger sollen alleine für die Sicherheit sorgen. Wir sollten Einbruchschutz also fördern. Ich finde, wir sollten den Zuschuss von 10 Prozent der Investitionssumme auf 20 Prozent erhöhen. Dann können auch Mieter, dann können auch Geringverdiener, also der Personenkreis, den Sie, Kollege Tempel, angesprochen haben, für ihre Sicherheit sorgen. Alle Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Deswegen sollten wir durch dieses Förderprogramm dafür sorgen, dass alle Bürger diesen Zuschuss erhalten, und zwar mindestens 20 Prozent der Investitionssumme.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
An dieser Stelle einen großen Dank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die dieses Programm hervorragend umsetzt. Herr Kollege Ströbele, zu der Informationsveranstaltung in meinem Wahlkreis ist sogar ein Mitarbeiter der KfW gekommen. Das hing, nebenbei gesagt, vielleicht auch damit zusammen, dass bei dem zuständigen Abteilungsleiter der KfW im April zweimal eingebrochen wurde. Also auch vor diesem Hintergrund ist die KfW bei diesem Thema sehr engagiert. Daher spreche ich ihr an dieser Stelle ein Lob aus.
(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dass die Prävention funktioniert, zeigt die Entwicklung bei den Autodiebstählen. Es gab im Jahre 1993 über 100 000 Autodiebstähle und Einbrüche in Autos. Diese Zahl hat sich auf 19 000 im letzten Jahr reduziert. Das zeigt, dass sich die Investitionen der Autoindustrie in bessere Sicherungstechniken, also Wegfahrsperren, bessere Schlösser usw., gelohnt haben. Die entscheidende Stellschraube, um Einbrüche zu verhindern, ist die Prävention. Daher sollten wir die besten Mechanismen zum Einbruchschutz fördern.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich will hier ausdrücklich festhalten, dass mir alle Polizeibeamten, mit denen ich über die Täterkreise gesprochen habe, bestätigt haben, dass Asylbewerber oder Flüchtlinge in den seltensten Fällen die Täter sind. Das macht es nicht besser, das macht die Einbrüche selbstverständlich nicht ungeschehen. Aber die Tatsache, dass es überwiegend osteuropäische Banden sind und eben nicht Flüchtlinge, möchte ich hier ausdrücklich festhalten.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Diese leider noch hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen geht nicht auf das Konto von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Sie sehen also: Wir haben eine ganze Menge gegen Wohnungseinbrüche getan. Das müssen wir auch; denn die Einbrüche traumatisieren die Opfer. Oft ist es nicht der Verlust von Geld oder von Gegenständen, was die Opfer am meisten belastet, sondern das Gefühl der Unsicherheit, das Gefühl, dass jemand in die eigenen vier Wände, in die Intimsphäre eingedrungen ist.
Angesichts der Tatsache, dass nicht einmal 20 Prozent der Einbrüche aufgeklärt werden, finde ich es richtig, dass wir mit Regelungen auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche ergreifen.
(Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir erhöhen mit diesem Gesetzentwurf den Mindeststrafrahmen für Wohnungseinbruchdiebstahl auf ein Jahr. Wir schaffen auch den minderschweren Fall ab. Das sind ohne Zweifel drastische Strafverschärfungen. Ich glaube, wir brauchen sie, um die hohe Zahl der Wohnungseinbrüche zu senken. Solche Strafen werden abschrecken und dazu beitragen, dass es weniger Wohnungseinbrüche gibt.
Ich komme zum Schluss. Uns in der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir die Sorgen der Bürger hinsichtlich Kriminalität ernst nehmen, dass wir handeln und dass wir effektiv genau die Maßnahmen ergreifen, die tatsächlich gegen Wohnungseinbruch helfen. Wir sollten deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen und auch dafür sorgen, dass wir die Mittel für das Zuschussprogramm bei der KfW erhöhen. Ich bin gespannt, ob die Union die Mittel bewilligen wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Letzter Redner zu dem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Patrick Sensburg für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111273 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 235 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl |