Renate KünastDIE GRÜNEN - Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gar nicht alles wiederholen, weil ich es eigentlich auch hasse, die Sätze, die im Netz oft fallen, wiederholen zu müssen. Es ärgert auch mich immer wieder, was da systematisch passiert – ich habe das selber erlebt –: Nicht nur der Hass. Ich habe das selber erlebt, dass ein Generalstaatsanwalt den Satz „Von Ihnen würde ich gern ein Enthauptungsvideo sehen“ dann nicht als Beleidigung bezeichnet. Ich sage: Wie kann man einen Menschen noch stärker herabwürdigen? Ich habe erlebt, wie es ist, wenn einem Falschzitate, Fake News angehängt werden, und wie lange man braucht, um die wieder zu löschen. Deshalb sage ich, sagen wir: Ja, da muss etwas getan werden. Es muss etwas getan werden, damit das, was heute schon im Telemediengesetz deutsches Recht ist, auch umgesetzt wird, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist schon mal ein guter Ansatz!)
Das heißt aber noch nicht, dass es genau so getan werden muss, wie es jetzt vorgesehen ist. Sie bekommen Gegenwind – ich habe Ihren Zwischenruf gar nicht ganz verstanden; aber ich brauche mich da auch gar nicht zu scheuen; wir als Grüne sind schon die ganze Legislaturperiode in dieser Geschichte unterwegs –, Gegenwind von allen Seiten: von der Union, von der SPD, vom Journalistenverband, vom Richterbund, von Rechtswissenschaftlern und, und, und. Meine Damen und Herren, das sollte Ihnen eigentlich zu denken geben. Ich finde das Verfahren nicht angemessen, wie Sie es gemacht haben: Wir bringen mal ein Gesetz ein, das eigentlich vom Minister geschrieben ist; aber es kommt nicht als Regierungsentwurf, sondern als Fraktionsentwurf, weil man den Bundesrat und seine Äußerungsfristen umgehen will. Das alleine ist vom Verfahren her schon nicht angemessen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Obwohl, wir sehen natürlich auch, wie groß dieser Hass ist und dass er von einigen Organisationen systematisch mit politischen Absichten betrieben wird, um den Diskurs nach ganz weit rechts zu schieben.
Man muss sich ja fast schon dafür schämen, dass manche Journalistinnen und Journalisten auch meinen, Political Correctness sei etwas Falsches. Wenn man also die Würde achtet und Menschen nicht diskriminiert, dann soll man sich schon schämen. So weit ist der Diskurs schon gekommen, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Das macht mir auch Angst, und nicht nur Hate Speech und Fake News.
Fakt ist: Wir reden über die Durchsetzung geltenden Rechts, über die Löschung rechtswidriger Inhalte. Ich meine, die Koalition hat die Chance verpasst, alle Interessen und Rechte der Betroffenen bzw. die Zuständigkeiten – auch der Länder – hier miteinander zu koordinieren. Vergessen wir nicht: Für Jugendschutz, für Presse, für Medien sind die Bundesländer zuständig. Für die Schaffung neuer Staatsanwaltschafts- und Richterstellen sind übrigens auch die Justizbehörden der Länder zuständig. Man sieht ja: Der Bundesrat wundert sich schon.
Ich will ein paar Punkte zu dem Notice-and-Take-down-Verfahren sagen, das ja auch schon Pflicht ist und von dem auch wir sagen: So geht es nicht. Ich selber versuche, ich glaube, seit anderthalb Jahren, zu Arvato durchzudringen, die ja im Auftrag von Facebook tätig sind. Ich bin bisher dort nicht durchgekommen. Es wird mir immer angekündigt, ich käme da hin. Man fragt sich also: Was haben die zu verbergen? Arbeiten die gar nicht so gut? – Also: Es ist etwas zu tun. Und: Dieses Verfahren muss besser werden.
Aber warum soll es eine Parallelstruktur zum Telemediengesetz geben, meine Damen und Herren? Warum löschen und sperren? Warum unbestimmte Rechtsbegriffe? Wie sollen sie konkret ausgelegt werden? Ich weiß – Herr Fechner, Sie haben es gesagt –: Es soll noch nachgebessert werden. – Aber jetzt komme ich mal zum Verfahren. Was ist das für ein Verfahren, in dem nach anderthalb oder zwei Jahren mit runden Tischen, Zwischenberichten und allem im allerletzten Augenblick dem Bundestag etwas vorgelegt wird? In Klammern: Es ist ja auch noch die Notifizierung der Europäischen Union zu beachten. Also: Wenn wir auf neue und gute Ideen kommen, dann könnten wir das Gesetz nicht entsprechend verbessern, weil wir dann ein neues Notifizierungsverfahren einleiten müssten. Das ist doch eine Engführung des parlamentarischen Prozesses – und das angesichts der Tatsache, dass da Grundrechte tangiert werden. Ich halte das für kein gutes Verfahren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Grundrechte werden tangiert, was die Meinungsfreiheit betrifft, und natürlich auch, das Eigentumsrecht, was die Betriebe betrifft. Wir wissen nicht, für wen es gelten soll. Welche 2 Millionen Nutzer, User sind denn gemeint? Die Löschfristen sind einseitig gemacht. Das heißt, für den Fall, dass eine Löschung falsch war, sehen Sie kein Verfahren vor, um den betreffenden Inhalt wieder einzustellen. Es ist in der Demokratie ja auch möglich, dass das einmal passieren kann. Sie reden über einen Richtervorbehalt beim Drittauskunftsanspruch, aber er steht gar nicht im Gesetz.
Ich meine, es gibt dringenden Beratungsbedarf und Änderungsbedarf bei diesem Entwurf, was die Fristen, den Anwendungsbereich, fälschlich gelöschte Inhalte angeht. Wir müssen die Debatte erweitern und müssen uns um Prävention, Medienkompetenzen, Bildung kümmern, weil wir allein mit dem Strafgesetzbuch und dem Ordungswidrigkeitengesetz das, was hier gesellschaftlich passiert, nicht lösen können. Dafür brauchen wir Zeit. Die wollen wir auch haben. Die nehmen Sie sich nicht, obwohl es um Grundrechte geht. Deshalb unsere Kritik an Ihrem Entwurf.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Wort erhält nun der Kollege Lars Klingbeil für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111294 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 235 |
Tagesordnungspunkt | Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken |