Claudia Roth - Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien)
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, ihre Gespräche an einem anderen Ort fortzusetzen. Vorher rufe ich den Kollegen Brandt nicht auf; er will ja, dass man ihm zuhört.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111316 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 235 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) |