19.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 235 / Tagesordnungspunkt 42

Uwe LagoskyCDU/CSU - Stress in der Arbeitswelt

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute sowohl über die Frage der Zeitsouveränität, die im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen entsprechend aufgeführt ist, als auch über Stress in der Arbeitswelt, worüber wir gerade etwas gehört haben.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gehören zusammen!)

Ich möchte mich aber dennoch, genauso wie mein Kollege von der SPD, auf den Arbeitsschutz fokussieren. Das Thema Arbeitsschutz ist heute angesichts des Wandels in der Arbeitswelt genauso interessant wie vor 40 Jahren bei der Einführung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Dabei geht es heute längst nicht mehr um die klassischen industriellen Themen des Arbeitsschutzes, sondern vermehrt um die Bewahrung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten.

Psychische Erkrankungen – da ist die Betrachtung der Wirklichkeit tatsächlich angebracht – verursachen aktuell 15 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage und stellen mittlerweile die häufigste Ursache für Frühverrentung dar. Auf circa 29 Milliarden Euro belaufen sich die Krankheitskosten von psychischen Erkrankungen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was machen Sie?)

Die deutliche Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen spiegelt sich zudem in den zunehmenden Produktivitätsausfällen wider.

Sie als Opposition weisen also nicht zu Unrecht auf diese Situation hin. Was Sie allerdings nicht betrachten und völlig ignorieren, ist der aktuelle Diskurs im Bereich des Arbeitsschutzes. Deutschland ist mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie bestehend aus Bund, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gut aufgestellt. Zusammen mit den Sozialpartnern wird hier der Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung vorangetrieben.

Um Gesundheitsstörungen und psychische Erkrankungen im Betrieb zu vermeiden, unterstützt das Arbeitsprogramm Psyche die Unternehmen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das Programm qualifiziert zudem betriebliche und überbetriebliche Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Thema psychische Gesundheit und gibt Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was macht die Bundesregierung?)

Diese Maßnahmen werden durch Handlungshilfen für Betriebe, zum Beispiel durch das Projekt „psyGA“ oder auch durch die Initiative Neue Qualität der Arbeit, flankiert.

Darüber hinaus wurde in dieser Legislaturperiode – jetzt beantworte ich Ihre Frage, Frau Müller-Gemmeke, was die Politik macht – die Frage psychischer Belastungen in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. In das Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz wurden psychische Belastungen ausdrücklich mit aufgenommen. Dies führt zu verbesserten Leistungen der Krankenversicherungen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD] – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verhindert nichts!)

Besonders verweisen möchte ich an dieser Stelle auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie stellte vor exakt zwei Wochen – das ist schon angesprochen worden – ihre Langzeitstudie zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt vor. Ziel der Studie war es, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu untersuchen und daraus Handlungsempfehlungen für den Arbeitsschutz zu geben. Wir haben nun eine umfassende wissenschaftliche Standortbestimmung über psychische Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt. Stressfaktoren wie zu lange Arbeitszeit, schlechte Führung, mangelnde Ruhezeiten oder zu hohe Arbeitsbelastungen können die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. In den meisten Fällen gehen diese Stressfaktoren miteinander einher und führen in der Häufung zu psychischen Belastungen.

Dabei erweist sich die Arbeitszeit in den wissenschaftlichen Studien durchgängig als Schlüsselfaktor in ihrer Wirkung auf die Gesundheit. Die erwähnten Risiken werden allerdings im bestehenden Rechtsrahmen klar adressiert und eingeschränkt. Dies ist unter anderem im Arbeitszeitgesetz deutlich zu sehen. Darauf weist die BAuA auch hin. Sie schreibt:

Für die Arbeitszeitdauer sind ... Schwellenwerte, deren langfristige Überschreitung bzw. Nichtbeachtung eine gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge haben können, im Arbeitszeitgesetz festgelegt.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Finger weg vom Arbeitszeitgesetz!)

Dies betrifft konkret den Umfang der Wochenarbeitszeit, die tägliche Arbeitszeit sowie die Länge der Ruhezeit.

Weiter führt die BAuA aus, dass die Befundlage zu den Zusammenhängen von Arbeitszeit und Gesundheit dafür spricht, dass die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben aus arbeitswissenschaftlicher Sicht unabhängig von der Arbeitstätigkeit sinnvoll sind.

Bei allem, was wir vor dem Hintergrund der Arbeitswelt 4.0 möglicherweise am Arbeitszeitgesetz verändern wollen, sollte man sich die Schutzfunktionen dieses Gesetzes immer wieder vor Augen halten. Das gilt für Ihre Anträge und für alles, was dazu noch vorgelegt werden mag.

Sie sehen, wir haben heute bereits ausreichend strenge Arbeitsschutzgesetze. Allerdings werden diese nicht immer konsequent umgesetzt. Gefährdungsbeurteilungen müssen häufiger durchgeführt werden. Hier sind in erster Linie die Bundesländer in der Pflicht und angehalten, ihren Kontrollpflichten nachzukommen. Dafür braucht es möglicherweise hier und da mehr Personal bei den Aufsichtsdiensten der Länder.

Eine Anti-Stress-Verordnung würde daher nur den Rechtsrahmen der bestehenden Gesetze ändern, aber nicht die Sensibilität für dieses Thema in den Unternehmen erhöhen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das würde doch sensibilisieren!)

Es geht darum, mit den Akteuren des Arbeitsschutzes in den Unternehmen für das Thema Arbeitsschutz zu sensibilisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe gesehen, dass die Präsidentin mir ein Zeichen gibt, und komme daher zum Schluss.

Insbesondere kommt es darauf an, dass die Sozialpartner und die Kolleginnen und Kollegen des institutionellen Arbeitsschutzes in den Betrieben daran arbeiten. Ich bin daher froh, dass wir auf der Grundlage des BAuA-Berichts jetzt einen Dialogprozess erleben, der die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt auf eine richtige Basis stellt. Auf dieser Basis werden wir arbeiten. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge heute ab.

Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als nächste Rednerin hat Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111362
Wahlperiode 18
Sitzung 235
Tagesordnungspunkt Stress in der Arbeitswelt
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