Bernd FabritiusCDU/CSU - Menschenrechtspolitikbericht der Bundesregierung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zwölfte Menschenrechtsbericht der Bundesregierung stellt einen fast umfassenden Überblick über die Situation der Menschenrechte sowohl international als auch bei uns in Deutschland dar. Darüber hinaus legt die Bundesregierung mit dem Bericht Rechenschaft über ihre Menschenrechtspolitik der vergangenen zweieinhalb Jahre ab – eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann, was ich heute auch der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung sehr gerne gesagt hätte. Ich hätte ihre Anwesenheit bei dieser Debatte angemessen gefunden.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Zitieren wir sie doch mal her!)
Bereits in unserer Debatte zum vorhergehenden elften Menschenrechtsbericht sind zwei wichtige Themen angeklungen, die uns auch heute noch beschäftigen. Lassen Sie mich mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement beginnen, das in vielen Ländern zunehmend eingeschränkt wird. Ich freue mich, dass die Bundesregierung der Aufforderung des Bundestages nachgekommen ist, den „Shrinking Space“ als Schwerpunktthema in ihrem aktuellen Bericht zu behandeln. Denn selbst wenn zu den Einschränkungen für NGOs, bei der Meinungs- und Pressefreiheit oder bei der Rechtsstaatlichkeit auch an dieser Stelle bereits viel gesagt wurde, sind die Probleme weiterhin aktuell und so gravierend, dass sie in letzter Konsequenz Demokratie und Menschenrechte weltweit gefährden. Deshalb ist es ebenso begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Schaffung und Erhaltung von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen sowie die Unterstützung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern in ihren Aktionsplan für den laufenden Berichtszeitraum aufgenommen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir regen darüber hinaus in unserem Entschließungsantrag an, dass die Bundesregierung auch im kommenden 13. Bericht umfassend auf diese Entwicklungen eingeht.
Das zweite wichtige Thema der vergangenen Jahre waren die Flucht- und Migrationsbewegungen nach Europa und Deutschland. Vom zuständigen Bundesamt über die Kommunen bis hin zu den vielen freiwilligen Helfern hat Deutschland mit einem Kraftakt eine große Anzahl Schutzbedürftiger aufgenommen. Mit der Klarstellung, dass wir nur die tatsächlich Verfolgten aufnehmen können, haben wir dafür gesorgt, dass die Zahl der Ankommenden deutlich gesunken ist. Das war wichtig, um einerseits eine Überforderung unserer Bevölkerung zu vermeiden und andererseits den wirklich Schutzbedürftigen eine menschenwürdige Aufnahme gewähren zu können.
Welche Konsequenzen ziehen wir aus diesen Ereignissen? Drei Erkenntnisse sind aus meiner Sicht besonders wichtig:
Erstens gilt es weiterhin, gegen die Ursachen von Flucht und Vertreibung weltweit anzugehen. Unsere diesbezüglichen Möglichkeiten sind insgesamt gesehen natürlich begrenzt. Die gute Arbeit von Bundesentwicklungsminister Dr. Müller zeigt jedoch auf beeindruckende Art und Weise, dass man mit Beharrlichkeit doch einiges erreichen kann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zweitens müssen wir diejenigen konsequent zurückführen, die nicht verfolgt werden und die deswegen keine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Das gebietet uns nicht nur unsere Gesetzeslage. Es ist auch im Hinblick auf die Akzeptanz in der Bevölkerung, auf die wir angewiesen sind und auf die die Flüchtlinge angewiesen sind, unerlässlich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die dritte Erkenntnis ist, dass wir grundsätzlicher über die künftige Ausgestaltung des Asylsystems nachdenken müssen. Unser Asylrecht und auch die Genfer Flüchtlingskonvention wurden unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs geschaffen. Sie sind unbestritten Teil unseres humanitären Selbstverständnisses. Gleichzeitig müssen wir uns aber eingestehen, dass sie nicht für die Ausmaße der heute stattfindenden dauerhaften Flucht- und Migrationsbewegungen weltweit geschaffen wurden. Wenn wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und übrigens auch den innergemeinschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union nicht gefährden wollen, muss es hier spätestens mittelfristig zu spürbaren Anpassungen kommen.
Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht auf das Thema Religionsfreiheit eingeht. So werden beispielsweise die gravierenden Probleme in Pakistan genannt. Dort ist der bekannte Fall der Christin Asia Bibi nur die Spitze eines viel größeren Eisbergs. Erst vor kurzem ereignete sich erneut ein tragischer Anschlag auf koptische Christen in Ägypten. Der Bericht thematisiert solche Menschenrechtsverletzungen zwar, aber nur punktuell und weder erschöpfend noch analysierend. Dabei wäre eine vertiefte Untersuchung dieses Themas notwendig.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung in dieser Sache von den Grünen, Herr Kollege Koenigs, mit dem Argument in Schutz genommen wird, es liege bereits ein separater Bericht zur Religionsfreiheit vor. Allerdings übersehen Sie dabei, lieber Kollege Koenigs, dass sich die Bundesregierung bei der Erstellung des Religionsfreiheitsberichts auf einen typologischen Ansatz beschränkt und sich damit gegen die Variante, einzelne Länder auf die Wahrung der Religionsfreiheit zu untersuchen, festgelegt hat. Stattdessen beschrieb sie abstrakt die beobachteten verschiedenen Arten von Menschenrechtsverletzungen. Begründet wurde diese Vorgehensweise damals mit Verweis auf andere Berichte; man wolle Doppelungen vermeiden. Wenn man nun dieser Argumentation folgt, dann kommt man zu dem Schluss, dass der vorliegende Menschenrechtsbericht im Länderteil die ansonsten völlig unberücksichtigten, nicht genannten Fakten dringend eingehender und umfassender behandeln müsste. Darum bitte ich im nächsten Bericht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn man wie wir heute über das Thema Menschenrechte in Deutschland spricht, gehört auch das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner unbestritten wichtigen Arbeit dazu. Im Berichtszeitraum haben wir die in den Pariser Prinzipien geforderten gesetzlichen Grundlagen für das Institut geschaffen. Durch das Gesetz wird sichergestellt, dass das Institut weiterhin unabhängig arbeiten kann. Außerdem wurde damit die Grundlage dafür geschaffen, dass sich das Institut breiter aufstellt und in seiner Mitgliederschaft die gesamte Bandbreite unserer Gesellschaft gespiegelt wird. Dieses Pluralismusgebot wird von den Vereinten Nationen in den Pariser Prinzipien gefordert, welche die wichtigsten Grundregeln für alle Menschenrechtsinstitute weltweit festlegen. Herr Kollege Koenigs, die Vereinten Nationen haben dergleichen nicht aus einer Laune heraus gefordert. Vielmehr gibt es viele gute Gründe dafür.
Genauso wie man selbstverständlich die Bundesregierung bei ihrer wichtigen Menschenrechtsarbeit kritisch – möglichst konstruktiv – begleiten muss, sollte man Verbesserungsbedarf beim Institut nicht einfach ignorieren, sondern sollte ihn klar ansprechen dürfen. Sie, Herr Koenigs, nennen das „heruntersauen“ und wollen aus dem Bundestag ein Akklamationsorgan machen. So verstehe ich unseren parlamentarischen Auftrag nicht. Deutschland gehört zur freien Welt. Wir leben in einer sehr vielschichtigen, bunten Gesellschaft. Genau dies spiegelt sich etwa hier im Parlament wider, wenn ich in die Reihen des Hohen Hauses blicke. Genau eine solche pluralistische Gesellschaft ist Grundlage einer aktiven Demokratie.
Über unsere Menschenrechtsarbeit darf ich sagen – lieber Kollege Frank Schwabe, Sie haben darauf zu Recht hingewiesen –: Trotz verschiedener Sichtweisen haben wir alle doch das gleiche Ziel. Wir wollen die Menschenrechte in Deutschland und in der Welt wahren und fördern, so gut und so weit das in unserer Macht steht. Gleichzeitig ist es legitim – das zeichnet unsere Demokratie aus –, dass wir auf dem Weg dorthin auch einmal unterschiedliche Prioritäten setzen. Dieser Aspekt fehlte bisher im Deutschen Institut für Menschenrechte. Deswegen war es wichtig, die rechtlichen Grundlagen des Instituts zu verändern, und deswegen bleibt es wichtig, dass unser Institut diesem gesetzlichen Auftrag nun nach und nach Rechnung trägt.
Im Teil C des Berichts wird unter der Überschrift „Menschenrechte weltweit“ die Entwicklung der Menschenrechtslage in 78 ausgewählten Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dargestellt und in einen Kontext zur deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik gestellt. Die traurige Entwicklung in der Türkei findet dort die notwendige Thematisierung. Das finde ich gut und wichtig, gerade weil unser Institut bisher den Fokus eher auf die Menschenrechtslage in Deutschland richtet. Eine derartige Perspektivenerweiterung ist wichtig.
Besorgniserregend finde ich in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Menschenrechtslage in Tschetschenien, meine Damen und Herren, einem zur Russischen Föderation gehörenden Land, in welchem laut Human Rights Watch und anderen Menschenrechtsorganisationen systematisch Verhaftungen und Tötungen von Menschen alleine wegen ihrer vermuteten sexuellen Orientierung erfolgen. Ich bin der Bundeskanzlerin sehr dankbar, dass sie diese Entwicklung in Sotschi bei ihrem Gespräch mit dem russischen Präsidenten Putin, in dessen Verantwortungsbereich das alles passiert, deutlich angesprochen hat. Sie hat Putin aufgefordert, sich für den Schutz der Menschenrechte in seinem Land einzusetzen und auch Minderheitenrechten Geltung zu verschaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich fände es begrüßenswert, wenn der nächste Menschenrechtsbericht der Bundesregierung im internationalen Teil auch diese Situation näher beleuchten und Fortschritte berichten könnte.
Sie sehen: Es gibt leider weiter viel auf dem Gebiet zu tun. Packen wir es gemeinsam mit einer konstruktiven Herangehensweise an.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD])
Das Wort hat der Kollege Frank Heinrich von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7114489 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 236 |
Tagesordnungspunkt | Menschenrechtspolitikbericht der Bundesregierung |