Olaf Scholz - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kein Wunder, dass so viele Vertreter des Bundesrates heute anwesend sind;
(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist wohl wahr! – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das ist eine Seltenheit!)
denn wir bewegen uns in einem Gesetzgebungsverfahren, das nur funktionieren kann, wenn alle Verfassungsorgane miteinander kooperieren. Ganz klar ist: Zuvorderst muss der Bundestag das Gesetz beschließen, was er heute tun wird, wie ich hoffe. Die Bundesregierung und die 16 Länder sind aber wichtige Teile dieses langen Gesprächs- und Verhandlungsprozesses. Eine Verständigung herbeizuführen, bei der Bundestag, Bundesregierung und 16 Länder mit ihren jeweils ganz unterschiedlichen Vorstellungen am Ende doch zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, ist ein großer Beitrag zur politischen Demokratie und wirklich etwas Wichtiges für unseren Föderalismus. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn wir ein wenig innehalten, dann fällt uns vielleicht auch auf, dass wir wahrscheinlich zum allerersten Mal eine Verständigung unter so vielen Beteiligten hinbekommen, ohne dass vorher das Bundesverfassungsgericht dies verfügt hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Insofern ist es schon etwas Besonderes, dass wir in dieser Legislaturperiode nach einem mehrjährigen Gesprächsprozess zu einem Ergebnis gekommen sind, das aus meiner Sicht all die Anforderungen erfüllt, die wir am Anfang dieser Diskussion gestellt haben.
Es ging darum, Aufgaben zu bewältigen, die wir aufgrund von auslaufenden oder neuen Gesetzen vor uns hatten: Der Solidarpakt läuft aus. Wir brauchen eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Für die 16 Länder gilt nach dem Grundgesetz ab 2020 das Neuverschuldungsverbot. In diesem ganzen Gefüge ist es eben notwendig, eine Verständigung hinzubekommen, die die nächsten Jahrzehnte, zumindest aber das nächste Jahrzehnt hält. Aus meiner Sicht ist das gut gelungen, wenn man bedenkt, was dabei alles zu bedenken war.
Wir mussten erstens eine Situation herstellen – ich finde es ganz wichtig, das hier noch einmal zu betonen –, in der es keine Sonderregelung für die ostdeutschen Länder mehr gibt. Wir mussten ein neues bundesstaatliches Finanzgefüge aufstellen, das die Eigenständigkeit der ostdeutschen Länder gewährleistet, ihnen eine eigenständige Finanzkraft zugesteht und gleichzeitig keine Spezialregelungen mehr beinhaltet. Das ist mit dieser Neuregelung gelungen. Einige der in der Debatte als sehr kompliziert empfundenen Fragestellungen wie zum Beispiel die Bundesergänzungszuweisungen für Länder mit finanzschwachen Kommunen sind Teil des Vorhabens, das letztlich hinzubekommen. Ich finde, das ist nach so vielen Jahren deutscher Einheit ein notwendiger Schritt, den wir jetzt mit dieser Neuordnung gehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Zweite ist: Es muss sichergestellt werden, dass das Saarland und Bremen, die aufgrund struktureller Veränderungen, die in den Ländern durch den Wegfall von Industrien stattgefunden haben, sehr hohe Schulden haben, trotz des hohen Schuldenberges in der Lage sind, eine gute Zukunft für ihre Bürgerinnen und Bürger zu finden. Das ist mit dieser Neuregelung gelungen. Ich glaube, auch das ist eine gemeinsame Aufgabe aller Länder, des Bundestages und der Bundesregierung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben es hinbekommen, auch den Wunsch einiger sehr zahlungsstarker Länder im Süden Deutschlands zu erfüllen, nicht mehr so viel zusätzlich zur Finanzierung des Solidarausgleichs beizutragen, wie es sonst vorherzusehen gewesen wäre, ohne dass dies die Solidarität unter den Ländern wirklich beeinträchtigt. Denn tatsächlich wird es, wenn man die Neuordnung, die wir jetzt zustande gebracht haben, richtig betrachtet, unverändert so sein, dass jährlich über 16 Milliarden Euro im Rahmen des eigentlichen Finanzausgleichs unter den Ländern neu verteilt werden. Das ist nicht ganz so viel, wie es sonst hätte sein können; aber es ist unverändert ein großer und notwendiger Beitrag zur Solidarität.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Meine feste Überzeugung ist: Wir haben es auf diese Weise hinbekommen, dass Deutschland als föderales Land in Zukunft weiter gut funktioniert. Das heißt zuallererst, jedes der 16 Länder wird, auch wenn die Schuldenbremse gilt, in der Lage sein, die eigenen staatlichen Aufgaben zu erfüllen. Es wird nicht passieren, dass ab 2020 einzelne Länder sagen müssen, sie könnten mit dem Geld, das sie haben, diese Aufgaben nicht realisieren.
(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Warten wir mal ab!)
Dass wir dies regeln und die einzelnen Länder in die Lage versetzen, die Aufgaben, die sie nach dem Grundgesetz haben, für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, war letztendlich das wichtigste Ziel dieser Reform. Ich glaube, das haben wir tatsächlich geschafft.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wenn man das alles zusammen betrachtet, dann, glaube ich, ist das ein ganz gutes System.
Wir haben im Übrigen auch ein paar Vereinfachungen in Richtung Transparenz zustande bekommen. Ich bin mir nicht so sicher, ob wirklich alle das bisherige System des Länderfinanzausgleichs auswendig hätten aufsagen können.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die wenigsten!)
Ich bin auch nicht ganz sicher, ob es in Zukunft sehr viel einfacher wird. Aber es wird etwas einfacher werden; das kann man eindeutig so sagen. Denn tatsächlich haben wir mit der Neuregelung ein vielstufiges System des Finanzausgleichs umgewandelt in einen einheitlichen Schritt – vorwiegend über die Umsatzsteuer, mit Zu- und Abschlägen. Das wird man viel einfacher erklären können, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Insofern hoffe ich, dass das auch ein Beitrag zur Transparenz innerhalb unseres Föderalismus ist.
Zurückkommend zum Anfang: Ich bedanke mich – ich glaube, im Namen aller Länder – dafür, dass wir in einem langen Gesprächsprozess zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind. Es ist ein gutes Ergebnis für den deutschen Föderalismus. Die 16 Länder werden ihre Aufgaben wahrnehmen können, und sie werden es in enger Kooperation mit dem Bund tun.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Der Kollege Mutlu ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7114765 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs |