01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 9 + ZP 4

Özcan MutluDIE GRÜNEN - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich mit einem Zitat beginnen:

... wir brauchen auch im Bereich der Ganztagsbetreuung oder der Ganztagsschulen noch mal eine Initiative.

So die Bundeskanzlerin vergangenen Sonntag in ihrer Videobotschaft an die Bürgerinnen und Bürger. In der Videobotschaft sagte Frau Merkel weiter: Wir müssen die Schulen in Brennpunkten besser unterstützen. – Es fielen Stichworte wie „Lehrermangel“, „bessere Lehrerausbildung“, „Willkommensklassen“ etc. Ehrlich gesagt, ich habe meinen Augen und Ohren nicht getraut, als ich mir diese Videobotschaft angeschaut habe. Ich habe sie mir in der Mediathek erneut und erneut angeschaut.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist eine gute Idee! Machen Sie das ruhig weiterhin! – Sören Bartol [SPD]: Das ist aber auch nicht gut, so was!)

Ich kann Ihnen empfehlen – vor allem Ihnen in den Reihen der CDU/CSU und insbesondere Ihnen, Herr Brinkhaus –: Schauen Sie sich diese Videobotschaft an.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen ist die Aussage der Kanzlerin in der Videobotschaft klar: Das Kooperationsverbot ist hinfällig. Genau das sagen wir seit 2006 gebetsmühlenartig und fordern, den bildungspolitischen Irrsinn namens Kooperationsverbot, welchen Sie als Große Koalition vor elf Jahren zum Schaden und Nachteil der Schülerinnen und Schüler verzapft haben, lieber Herr Thomas Oppermann, endlich zu beenden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In keinem Land der Erde gibt es etwas Vergleichbares. Dabei schreien die bildungspolitischen Herausforderungen in unserem Land nach mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern. Wir sind Weltmeister in Bildungsungerechtigkeit. Aufstieg durch Bildung ist in unserem Land zu einer Floskel verkommen. Daran hat auch der Dresdner Bildungsgipfel der Bundeskanzlerin im Jahre 2008 nichts geändert.

(Johannes Kahrs [SPD]: Und warum hat Herr Kretschmann da eine andere Meinung?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine qualitativ gute Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Herkunft und unabhängig vom Wohnort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen mehr Bildungsgerechtigkeit statt Exklusion. Deshalb liegt mir besonders der Bereich der Verfassungsänderung am Herzen, der die Lockerung des Kooperationsverbots im Schulbereich betrifft. Dieser Punkt im Gesetzespaket ist tatsächlich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Uns geht er aber nicht weit genug.

Die Neuregelung zum Unterhaltsvorschussgesetz dagegen begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber warum sind Sie nicht mutiger? Lassen Sie uns doch gemeinsam mit den Ländern das unsägliche Kooperationsverbot endlich in Gänze abschaffen!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Mit Baden-Württemberg vorneweg, ne?)

Sie geben sich stattdessen mit Minimallösungen zufrieden und verpassen die Chance zu einer echten Öffnung der Verfassung.

Ich zitiere wieder aus der besagten Videobotschaft:

Also einiges kann und will der Bund hier auch tun, weil wir glauben, dass wir hier schon in einer gesamten Verantwortung stehen.

Ich sage: Es wäre schön, wenn diesen Worten endlich auch Taten folgen würden. Immerhin erkennt Frau Merkel aber endlich an, dass der Bund eine Mitverantwortung für den Bildungsbereich hat, und das ist ja schon etwas.

Einmalige Finanzspritzen für die ärmsten Kommunen zur Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur reichen aber nicht; denn die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro sind angesichts des Investitionsbedarfs in Höhe von 34 Milliarden Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir dürfen es nicht weiter zulassen, dass die Bildungschancen in unserem Land von den jeweiligen Landes­etats oder von der Lage des Wohnorts abhängig sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Ist schon erstaunlich, dass Sie für die Bundeskanzlerin werben und was Sie gegen Ihren eigenen Ministerpräsidenten sagen!)

Deshalb sagen wir – lieber Kollege Kahrs, hören Sie genau zu –: Schaffen wir das Kooperationsverbot gemeinsam ab, und verstecken wir uns nicht hinter irgendwelchen Floskeln!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Fangen Sie doch mal in Ihrer eigenen Partei an! Könnte ja helfen!)

Das ist auch kein Einfallstor in den Kernbereich der föderalen Landeshoheit, wie manch einer vielleicht behauptet. Wir wollen den Ländern die föderalen Kompetenzen in der Bildung nicht entziehen. Das hat hier auch keiner gesagt. Wir wollen mehr Kooperation im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, nicht mehr und nicht weniger; denn der Bund kann die Länder durch die Aufhebung des Kooperationsverbots unmittelbar unterstützen, zum Beispiel bei der Finanzierung des dringend benötigten Lehrerpersonals, beim Ausbau der Ganztagsschulen, bei der Inklusion und bei der digitalen Bildung. Auch die Integration von Geflüchteten ist eine nationale Aufgabe, die die Länder nicht alleine meistern können.

Nur durch gute schulische Bildung für alle kann Teilhabe gelingen. Nur durch gute Bildung kann die Zukunft unseres Landes als Innovations- und Wirtschaftsstandort gesichert werden.

Deshalb sage ich zum Schluss noch einmal: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und lassen Sie uns gemeinsam das Kooperationsverbot in Gänze aufheben! Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Fehler aus 2006 korrigieren!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält nun der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr Kollege Dobrindt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114766
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
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