01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 9 + ZP 4

Norbert Lammert - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

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Ich nutze die Gelegenheit des Beitrags von Frau Wilms, darauf hinzuweisen, dass hier an einem Beispiel mündlich verdeutlicht wird, wie schwierig der Abwägungsprozess für viele Kolleginnen und Kollegen an dieser oder an jener Stelle oder im Ganzen gewesen ist, und mache deswegen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es außer dieser hier mündlich vorgetragenen Erklärung zur Abstimmung viele Dutzende ähnliche persönliche Erklärungen zur Abstimmung gibt, die erfreulicherweise nicht alle mündlich vorgetragen werden sollen und können, aber natürlich dem Protokoll beigefügt werden.

Da ich nun schon die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen habe, brauchen wir keine Sitzungsunterbrechung. Das erweist sich als außerordentlich klug, weil wir so die Sitzung bei voller Präsenz fortsetzen können. – Ich trage jetzt der Reihe nach die Auszählungsergebnisse der vier namentlichen Abstimmungen zu den Änderungen der Grundgesetzartikel, die einzeln aufgerufen worden sind, vor.

Wir kommen zunächst zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung zum Artikel 90 des Grundgesetzes: abgegebene Stimmen 603. Mit Ja haben gestimmt 455, mit Nein haben gestimmt 146, Enthaltungen gab es 2. Damit ist der Artikel 90 des Grundgesetzes in dieser Fassung angenommen.

Wir kommen zum Ergebnis der nächsten namentlichen Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung zum Artikel 107 des Grundgesetzes: abgegebene Stimmen 601. Mit Ja haben gestimmt 536, mit Nein haben gestimmt 65, Enthaltungen gab es keine. Damit ist auch diese Änderung angenommen.

Wir kommen zum Ergebnis der nächsten namentlichen Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs, hier zum Artikel 125c Grundgesetz: abgegebene Stimmen 603. Mit Ja haben gestimmt 493, mit Nein 66, enthalten haben sich 57 Kollegen. Damit ist auch diese Änderung angenommen.

Schließlich gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, betrifft Artikel 143e Grundgesetz, bekannt: abgegebene Stimmen 604. Mit Ja haben gestimmt 456, mit Nein 145, Enthaltungen gab es 3. Auch diese Änderung ist damit angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung

und Schlussabstimmung.

Ich hatte schon angekündigt, dass zahlreiche persönliche Erklärungen zur Abstimmung vorliegen.

Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich ist; das sind mindestens 420 Stimmen. Dass wir mit dem gerade festgestellten Ergebnis in zweiter Lesung die vorgesehenen Änderungen angenommen haben, kann man sicherlich als allgemein so verstanden voraussetzen.

Ich trage es aber noch einmal ausdrücklich vor: Nachdem also der Gesetzentwurf einschließlich der namentlichen Abstimmungen in zweiter Beratung angenommen ist, kommen wir nun zur Schlussabstimmung, für die eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist. Auch diese Abstimmung führen wir namentlich durch. Deswegen bitte ich wieder die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. – Bevor ich die Abstimmung eröffne, weise ich darauf hin, dass wir nach dieser namentlichen Abstimmung eine weitere namentliche Abstimmung haben, nur damit niemand meint, mit dieser Abstimmung seien die Geschäfte für heute abschließend geregelt. – Die Abstimmung ist eröffnet.

Hat bei der Schlussabstimmung über die Grundgesetz­änderungen jeder anwesende Kollege seine Stimmkarte abgegeben? – Ich sehe jedenfalls nirgendwo Bewegung oder Signale. Also schließe ich hiermit die achte namentliche Abstimmung.

Ich unterbreche gleich die Sitzung für einen Augenblick, weil wir nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Schlussabstimmung noch über die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen zum Finanzausgleichssystem ab dem Jahre 2020 zu befinden haben und es dazu einen Änderungsantrag gibt, für den namentliche Abstimmung beantragt ist. Wir werden also unmittelbar nach der unterbrochenen Sitzung und der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses eine weitere namentliche Abstimmung durchführen.

Ich muss wegen zweier Zahlendreher das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte und bekanntgegebene Ergebnis der sechsten namentlichen Abstimmung korrigieren bzw. präzisieren – das war die Abstimmung, die den Artikel 125c des Grundgesetzes betrifft –: abgegebene Stimmen 603. Mit Ja haben gestimmt 483, mit Nein 66, und Enthaltungen gab es 54. Damit haben wir das jetzt hoffentlich korrekt im Protokoll.

Die Sitzung ist jetzt für wenige Minuten unterbrochen.

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes mit den mehrfach aufgerufenen einzelnen Artikeln bekannt: abgegebene Stimmen 603. Mit Ja haben gestimmt 455, mit Nein haben gestimmt 87, Enthaltungen gab es 61. Die für die Annahme erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages liegt bei 420 Stimmen. Damit ist die notwendige Mehrheit erreicht und sind diese Änderungen so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/12598. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9 b und damit zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahre 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/12589, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/11135 und 18/11185 in der Ausschussfassung anzunehmen.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/12601 vor, über den wir zuerst abstimmen. Die Fraktion Die Linke hat namentliche Abstimmung verlangt. Also bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer noch einmal, ihre Plätze einzunehmen und mir ein Signal zu geben, sobald ich die Abstimmung eröffnen kann. – Sind alle Urnen ordentlich besetzt?

Na ja, das da hinten rechts ist eine nicht ganz geschäftsordnungsgerechte Selbstbedienungsaktion. Aber ich vermute, dass es zwei ordentliche Beobachter als Schriftführerinnen und Schriftführer von beiden Seiten des Hauses gibt und eröffne damit förmlich diese neunte namentliche Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt das Mikro und die Leitung übernommen. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht abgestimmt haben? – Das sieht nicht so aus. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung, weise aber darauf hin, dass wir noch einige Abstimmungen zu diesem großen Themenkomplex haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Linken zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bekannt: abgegebene Stimmen 587. Mit Ja haben gestimmt 44 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 481. Enthalten haben sich 62. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf auf den Drucksachen 18/11135 und 18/11185 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD. Dagegen war die Linke, und enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer möchte sich enthalten? – Der Gesetzentwurf ist angenommen mit Zustimmung von CDU/CSU und SPD, bei Ablehnung der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.

Tagesordnungspunkt 9 c. Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12588, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/11165 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Dann gibt es keine Enthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen.

Tagesordnungspunkt 9 d. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 18/12599. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/6875 mit dem Titel „Bildungsherausforderungen gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufheben“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7643 mit dem Titel „Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen – Bildung und Forschung in förderbedürftigen Regionen solide ausstatten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war die Linke, enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/5207 mit dem Titel „In die Zukunft investieren – Ein Wissenschaftswunder initiieren“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war Bündnis 90/Die Grünen, enthalten hat sich die Linke.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114783
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
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