01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 10

Anita SchäferCDU/CSU - Einwanderungsgesetz

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Liebe Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Mit diesem auf Angebotsorientierung im Migrationsrecht zielenden Gesetzentwurf wollen die Grünen im Kern nichts anderes, als die Einwanderung massiv vereinfachen und die Tore weit aufstoßen. Wir als Unionsfraktion stellen uns gegen die Beliebigkeit im Einwanderungsrecht und stehen daher auch klar für eine gezielte Auswahl bei der Migration ein. Der Staat und die Politik haben die Pflicht, bewusst darauf zu achten, dass die Migration für unser Land vor allem einen Mehrwert und keine Belastung darstellt, und genau darin liegt der Unterschied zum Asyl- und Flüchtlingsrecht. Gerade eine sonst so regulierungsfreudige Partei wie Bündnis 90/Die Grünen wird das verstehen.

Ich sehe jedenfalls keinen Sinn darin, Menschen sozusagen auf Vorrat einwandern zu lassen – unabhängig davon, ob sie auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gebraucht werden oder nicht. Daher sollte auch weiterhin bereits bei der Einwanderung ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Steuerung der Migration gehört für mich beispielsweise auch, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie man Migration gleichmäßig über das Land verteilen kann. Nach Köln, Hamburg oder Berlin werden die Leute immer gehen. Auch für die großen Unternehmen wird es kein Problem sein, die benötigten Fachkräfte anzuwerben und ihnen beratend zur Seite zu stehen. Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft jedoch ist der Mittelstand. Mittelständische Unternehmen sind oft im ländlichen Raum angesiedelt. Wenn Änderungen an den bestehenden gesetzlichen Regelungen dazu führen, dass es für einen mittelständischen Unternehmer einfacher wird, beispielsweise einen Migranten in die Lehre zu nehmen, dann würde ich das begrüßen. Ohne Frage wäre dies für die Wirtschaft eine große Hilfe und für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Erleichterung.

Was die Anwerbung und Einreise von Experten und Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Staaten angeht, haben wir mit der erfolgreichen Einführung der Blue Card EU im Jahr 2012 schon einmal einen guten Schritt gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das muss aber nicht nur für Akademiker, sondern auch für Bewerber in anderen nachgefragten Bereichen gelten. Beispielsweise wollen wir es Pflegedienstleistern einfacher machen, zugewanderte Kräfte einzustellen. Die Idee der Grünen, hier geborenen Kindern von Ausländern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft anzutragen, schießt allerdings deutlich über das Ziel hinaus. Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, das ein Staat vergeben kann, und man sollte nicht leichtfertig mit ihr umgehen. In den Staaten, die über ein solches Geburtsortprinzip verfügen, ist es stets historisch gewachsen. Und selbst Großbritannien mit seinem liberalen Staatsbürgerschaftsrecht hat seine Regelungen zum Geburtsortprinzip schon 1981 eingeschränkt.

In Deutschland gibt es für das sogenannte Ius soli jedenfalls keine historische Basis. Auch sehe ich in der von der Opposition befürworteten doppelten Staatsbürgerschaft weniger ein Integrationsangebot als vielmehr das Gegenteil davon. Meiner Meinung nach kann es bei der Staatsbürgerschaft kein Sowohl-als-auch geben.

Ich fasse zusammen: Ja, über eine übersichtlichere und klarere Gestaltung des Migrationsrechts können wir debattieren. Ein neues Einwanderungsgesetz ist aber nicht der richtige Weg; denn wir haben bereits sehr gute und großzügige gesetzliche Rahmenbedingungen. Ja, wir wollen die Einwanderung von Fachkräften stärken. Wir müssen uns aber die Möglichkeit bewahren, Einwanderer nach unseren Bedürfnissen und Kriterien auszuwählen.

(Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Deshalb brauchen wir das doch!)

Ja, wir wollen Ausländern attraktive Angebote machen und ihre Integration fördern. Dabei dürfen wir aber nicht der Beliebigkeit verfallen; denn wir erwarten, dass Menschen, die bei uns leben, sich auch klar zu unserem Staat bekennen. Diese Punkte sehe ich in dem Gesetzentwurf der Grünen nicht hinreichend erfüllt, weswegen ich ihm nicht zustimmen kann. Für ein grünes Laisser-faire in Einwanderungsfragen steht die Union jedenfalls nicht bereit.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114812
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Einwanderungsgesetz
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