Karl SchiewerlingCDU/CSU - Betriebsrentenstärkungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Legislaturperiode war die gesetzliche Rentenversicherung im Fokus der Politik. Wir haben dort eine Menge auf den Weg gebracht. Denn wir wissen – anders als die Linken –, dass die umlagefinanzierte Rente für die Menschen bei der Altersabsicherung natürlich im Zentrum steht, aber auch die betriebliche und die private Altersvorsorge als kapitalgedeckte Systeme haben eine hohe Bedeutung. Deswegen erreichen wir mit diesem Betriebsrentenstärkungsgesetz das, was wir wollen, nämlich, die Betriebsrenten zu stärken, zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Das erklärte Ziel ist, sie so auszuweiten, dass möglichst alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, eine betriebliche Altersvorsorge zu bekommen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es wird zugestanden, dass die derzeitigen betrieblichen Altersvorsorgesysteme vielfältige Anlage- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Aber offensichtlich haben zu wenig Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge. Das hat wahrscheinlich viele Ursachen: Unkenntnis über Möglichkeiten, fehlende finanzielle Spielräume, die Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung, Vorbehalte der Arbeitgeber gegenüber der Haftung, die zu geringe Rendite in der Niedrigsparphase und die Beitragslast für die Sozialversicherung. Dies alles sind Gründe, die zu der jetzigen Situation geführt haben mögen. Deswegen setzen wir genau an diesen Punkten an und beseitigen die Hemmnisse – nicht ganz, aber in wesentlichen Teilen –, um mehr Anreize für die betriebliche Altersvorsorge zu schaffen.
Was machen wir als Erstes? Wir haben die Sorge, dass Geringverdiener die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen. Lassen Sie mich Ihnen eine Zahl nennen, die das belegt. 47 Prozent aller Menschen, die 1 500 Euro verdienen, haben weder eine Betriebsrente noch eine Riester-Rente. Für diese Menschen tun wir etwas. Diejenigen, die bis 2 200 Euro verdienen, erhalten erhebliche Zuschüsse. Sie bekommen 480 Euro im Jahr von ihrem Arbeitgeber, der dabei auch unterstützt wird, indem er einen Teil steuerlich geltend machen kann. Wir sorgen für Verbesserungen bei der Riester-Rente. Wenn diese mit eingebracht wird, kann ein Geringverdiener mit einem Anteil von 60 Euro im Jahr plus den 175 Euro, die er zusätzlich bekommt, plus den Geldern, die er bekommt, wenn er Kinder hat, nennenswerte Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge ansparen.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was kommt denn als Rente raus? Sagen Sie doch einmal was dazu!)
Ich glaube, dass das ein Weg ist, der die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente stärkt und gute Perspektiven aufzeigt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dazu kommt, dass 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet für einen Arbeitnehmer, dass er bis zu 6 000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen kann. Auch das ist ein Anreiz in diesem Verfahren.
Es stellt sich natürlich die Frage, was wir verbessern können, um weitere Hemmnisse zu beseitigen. So ist die Idee der sogenannten Rente der Tarifpartner entstanden. Die Tarifpartner sollen Versorgungseinrichtungen etablieren können, um für Erleichterungen zu sorgen. Zum einen geht es um die Frage, wie wir Unternehmen von der Haftung befreien können, damit sie selbst nicht ein Leben lang für die betriebliche Altersversorgung geradestehen müssen, die sie ihren Beschäftigten einmal zugesagt haben – dadurch ist das Sozialpartnermodell entstanden –, und zum anderen geht es darum, wie wir für höhere Erträge auch in den Zeiten sorgen können, in denen aufgrund niedriger Zinsen bei konservativer Geldanlage nur minimale Erträge erwirtschaftet werden können. Hier sollen durch eine exzellente Aufsicht, durch verantwortliches Handeln der Tarifpartner und durch Unterstützung der BaFin Gelder am Kapitalmarkt ertragreicher angelegt werden. Es spricht alles dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge hinterher in der Regel höher ausfallen wird als über andere Verfahrenswege.
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, die betriebliche Altersvorsorge als ein Gleichschrittsystem zu entwickeln. So bunt und so vielfältig die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten sind: Wir wollen den Menschen die Möglichkeit geben, durch die betriebliche Altersvorsorge über den Betrieb passgenau und zielgerichtet Hilfen zu erhalten. Dazu gehört auch, dass jetzt und in Zukunft Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge auf ein Betriebsrentenkonto einzuzahlen haben.
Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Soll es sich wirklich um eine betriebliche Altersvorsorge handeln, erwarte ich von den Arbeitgebern, dass sie von dem in ihrem Betrieb erwirtschafteten Geld noch etwas obendrauf legen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ganz viele tun dies, aber ich kann nur dazu raten, dass sich mehr dazu bereit erklären. Das ist übrigens ein wichtiges Instrument der Personalgewinnung, der Motivierung und der Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal. Wer eine betriebliche Altersvorsorge geschickt einsetzt, wird Menschen halten, motivieren und stärken, und das wäre auch ein Gewinn für den Betrieb.
Die betriebliche Altersvorsorge, die wir jetzt stärken, unterstützen und ausweiten wollen, ist kein Allheilmittel zur Lösung aller Alterssicherungsfragen. Aber sie ist ein wichtiger und zentraler Baustein in einem System, in dem wir unterschiedliche Wege gehen müssen, damit die Menschen am Ende der Tage von ihren Alterseinkünften leben können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Als nächster Redner spricht Markus Kurth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7114824 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Betriebsrentenstärkungsgesetz |