01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 11

Markus KurthDIE GRÜNEN - Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Betriebsrente und die betriebliche Altersversorgung stärken – wer wollte das nicht? Das will auch meine Fraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen dieser parlamentarischen Beratungen einen Antrag vorgelegt, in dem wir ganz einfach erklären, wie man das macht.

Erstens. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Angebot vorzulegen, ein sogenanntes Angebotsobligatorium.

Zweitens. Sie sollen einen Eigenbeitrag zu der betrieblichen Altersversorgung leisten.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das habt ihr bei uns abgeschrieben!)

Drittens. Eine Enthaftung wird auf die Unternehmen, die es nötig haben, beschränkt. Dazu gehören die kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Viertens. Wir brauchen einen einfachen und transparenten Durchführungsweg, der es insbesondere kleinen Unternehmen leicht macht, nicht unter 100 Produkten aussuchen zu müssen. Vielmehr können sie sich dann auf ein verlässliches, einfaches, öffentlich-rechtlich getragenes Produkt stützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese vier einfachen Bausteine würden genau das erzielen, was das Gesetz im Namen trägt: die Stärkung der Betriebsrenten. Was macht die Große Koalition stattdessen? Sie scheitert gerade an dem wichtigsten Ziel – das sage ich voraus –, nämlich bei der Verbreitung der Betriebsrenten; denn die verschiedenen Vergünstigungen oder Anreize, die sie vor allen Dingen für Arbeitgeber geschaffen hat, namentlich die Enthaftung, werden auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt. Denn der zweite Punkt auf Ihrer Agenda neben der Stärkung der Betriebsrenten – das hat die Ministerin mehrfach öffentlich gesagt – ist die Stärkung der Tarifbindung. Aber in kleinen und mittleren Unternehmen, zum Beispiel in Branchen wie dem Gastgewerbe, ist die Tarifbindung minimal.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und im Osten!)

Das heißt, Sie werden genau diejenige Zielgruppe nicht erreichen, die Sie zu erreichen vorgeben. Das ist ein großes Problem.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir haben in den Ausschussberatungen und auch hier in den Debatten gehört, dass das gar nicht so ein großes Problem sei. Auch nicht tarifgebundene Betriebe könnten den neu zu gründenden gemeinsamen Einrichtungen der Tarifpartner beitreten. Das sei doch alles ein Kinderspiel. Ich sage Ihnen einmal, was der DGB in seiner Stellungnahme zur Anhörung gesagt hat. Der DGB hat sich glasklar geäußert. Er hat gesagt:

Die Möglichkeit der einzelvertraglichen Bezugnahme durch nicht tarifgebundene Arbeitgeber wird abgelehnt. Die reine Beitragszusage

– das ist die sogenannte Enthaftung –

darf nur im Rahmen eines tarifexklusiven Sozialpartnermodells geregelt werden und soll nur tarifgebundenen Arbeitnehmern zu Gute kommen.

Ich denke, es ist eindeutig, dass es sich die Sozialpartner im Regelfall nicht gefallen lassen werden, dass nicht tarifgebundene Unternehmen beitreten. Da fragt sich jeder Arbeitgeber, der brav seine Beiträge an den Arbeitgeberverband zahlt: Wozu zahle ich denn eigentlich noch diese Beiträge, wenn unsere exklusiven Vereinbarungen plötzlich für jedermann, jedefrau oder jeden anderen Betrieb gelten? – Wenn das so einfach und klar wäre, würden Sie die Tarifbindung nicht stärken, sondern durch diese Öffnung sogar schwächen. Darum ist Ihre Argumentation an diesem Punkt völlig paradox.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Kommen wir zu dem großen Thema der sogenannten Enthaftung. Sie nutzt in diesem Fall eher den Großunternehmen, die nach meiner Auffassung am ehesten in der Lage sind – sie sollten an dieser Stelle auch in die Verantwortung genommen werden –, die Beiträge ihrer Beschäftigten und eine festgesetzte Betriebsrente zu garantieren. Ich hoffe, dass viele Großunternehmen oder größere Unternehmen das wie bisher, zum Beispiel durch Betriebsdirektzusagen oder aber über betriebliche Pensionskassen und Pensionsfonds, machen werden.

Der Punkt, um den Sie sich immer geschickt herumzulavieren versuchen, den Sie verschwiemeln wollen, ist, dass das Kapitalmarktrisiko ein Stück weit auf die Beschäftigten verlagert wird. Das ist so.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es!)

Das können Sie auch nicht dadurch verdecken, dass Sie sagen, durch die Enthaftungen sind mehr Anlagemöglichkeiten an den Aktienmärkten und höhere Erträge möglich. Möglich! Möglich! Sie tun ja so, als ob das sicher wäre.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Konjunktiv!)

Sie müssten ehrlicherweise sagen: Wir nehmen an, dass die Wahrscheinlichkeit höherer Erträge bei einer guten Entwicklung der Kapitalmärkte recht gut ist.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben sie bei Riester auch erzählt!)

Aber – das „aber“ dürfen Sie nicht verschweigen – wenn es eben nicht so gut läuft, dann ist es sogar möglich, dass die betrieblich zugesagten Renten während der Auszahlungsphase sogar noch sinken.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist so!)

Das hat mir das Ministerium als Antwort auf meine schriftliche Frage Nummer 202 schriftlich gegeben. Ich zitiere es hier gerne noch einmal:

Folglich können solche Betriebsrenten unter Umständen während des Rentenbezugs auch gesenkt werden.

Das ist für diejenigen, die gut verdient haben, die hohe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, vielleicht verkraftbar, aber wir richten uns ja hier an eine Zielgruppe, die wenig verdient. Gerade für Geringverdienerinnen und Geringverdiener zählt jeder Euro. Das ist dann hochproblematisch. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Anja Karliczek [CDU/CSU])

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und sagen, dass das eine Pokerrente oder dergleichen ist,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein bisschen Unterschied muss auch sein!)

aber es ist natürlich eine Risikoverlagerung, die man, wenn überhaupt, nur andenken könnte, wenn man ganz klar politisch zusichert, das Niveau der gesetzlichen Rente zu stabilisieren, damit wenigstens der Sockel klar ist, auf dem die Betriebsrente aufsetzt. Aber auch dazu ringen Sie sich nicht durch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass wir in der nächsten Legislaturperiode dahin kommen, was Sie ja im Grunde genommen selbst schon befürchten. Denn warum sonst haben Sie im Feststellungsteil dieses Gesetzentwurfes erwähnt: Wenn unser Gesetz scheitert, dann brauchen wir ein Angebotsobligatorium? – Das ist genau das, was Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle schon heute vorschlagen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber nicht für Entgeltumwandlung!)

Ich fände es vernünftig, wenn wir auch bei der sogenannten Entgeltumwandlung zu einer anderen Schlussfolgerung kämen. Das ist im Moment und kurzfristig nicht zu erwarten. Die beitragsfreie Entgeltumwandlung senkt Rentenansprüche, senkt die Einnahmen der Rentenkassen, war ursprünglich auch nur als befristetes Anreizinstrument gedacht, um sozusagen Betriebsrenten einen Startvorteil zu geben. Leider – das muss man sagen – ist es auf Initiative der Sozialpartner, von DGB und BDA, dann entfristet worden. Leider, leider ist auch nicht zu erwarten, dass sich das kurzfristig wieder ändert. Ich will hier aber noch einmal ausdrücklich festhalten, dass das Instrument der Entgeltumwandlung problematische Folgen zeigt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber solange wir dieses Instrument haben, brauchen wir den verpflichtenden Arbeitgeberbeitrag. Ich nehme mit einer gewissen Befriedigung zur Kenntnis, dass Sie diesen Punkt aus unserem Antrag in Ihren Gesetzentwurf übernommen haben. Das werten wir als klaren Erfolg unserer Oppositionspolitik.

(Katja Mast [SPD]: Ausschließlich, weil ihr den Antrag geschrieben habt! – Zuruf des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Natürlich wäre es sinnvoll, diesen Eigenbeitrag der Arbeitgeber zu steigern, erst über die Sozialpartner, um so zu einer besseren Beteiligung von Arbeitgebern zu kommen. Aufgeklärte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen, dass eine zusätzliche Absicherung ihrer Beschäftigten der Arbeitszufriedenheit, der Stabilität der Personalsituation und natürlich der Motivation dient. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode zu entscheidenden Verbesserungen in unserem Sinne kommen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Katja Mast hat als nächste Rednerin das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114825
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Betriebsrentenstärkungsgesetz
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