Peter WeißCDU/CSU - Betriebsrentenstärkungsgesetz
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verfolgen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein ehrgeiziges Ziel. Egal über welches Rentenmodell man diskutiert: Klar ist, dass die gesetzliche Rente die erste starke Säule ist. Aber genauso wichtig ist es, dass möglichst jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine starke Zusatzrente bekommt. Mit diesem Gesetz wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass für jeden eine gute Betriebsrente möglich wird, dass nicht nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland über einen Betriebsrentenanspruch verfügen, sondern eines Tages möglichst über 90 Prozent.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, ein solches Ziel erreicht man nicht mit Herumjammern und mit Zaghaftigkeit, sondern dadurch, dass man ehrgeizig ist. Dieses Gesetz ist vor allen Dingen Ausdruck unseres Ehrgeizes, für eine starke Altersversorgung für alle Menschen in Deutschland zu sorgen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Jetzt wissen wir, dass es bis heute starke Hemmnisse gibt. Der Geringverdiener sagt zu Recht: Ich habe doch dafür gar kein Geld übrig. – Deswegen gibt es die Geringverdienerförderung in Höhe von 480 Euro jährlich durch den Arbeitgeber mit einer Teilrefinanzierung durch den Staat, ohne dass der Arbeitnehmer dafür zusätzlich etwas leisten muss.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir stärken eine arbeitgeberfinanzierte bAV, keine, die zulasten des Lohns des Arbeitnehmers geht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ein anderer Punkt ist: Wir erhöhen die Riester-Förderung. Sobald jemand, vor allen Dingen ein Geringverdiener, ein paar Euro zusätzlich für die Altersvorsorge in die Hand nimmt, kann er die 175 Euro Riester-Förderung pro Jahr für seine bAV nutzen,
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 4 Prozent!)
weil wir die sogenannte Doppelverbeitragung abschaffen. Das ist ein riesiger Fortschritt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das, was an Fördermitteln zusammenkommt, ist ein Vielfaches dessen, was heute möglich ist.
Natürlich sagt ein Geringverdiener: Menschenskinder, wenn das, was ich mir für die Altersvorsorge vom Mund abgespart habe, am Schluss nicht reicht und ich doch Grundsicherung im Alter beantragen muss, dann wird dieses Geld angerechnet. – Damit hat er heute recht. Das hält auch viele davon ab, etwas anzusparen. Deswegen stellen wir die bisherigen Regelungen auf den Kopf: 100 bis 200 Euro Freibetrag für jeden in der Grundsicherung, der irgendetwas zusätzlich fürs Alter angespart hat, was zu einer Rentenzahlung führt! Das ist ein Wort. Jetzt gilt: Wenn ich etwas zusätzlich angespart habe, dann weiß ich, dass ich auf jeden Fall im Alter besser dastehe als derjenige, der nichts gemacht hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Natürlich ist die sogenannte Entgeltumwandlung, dass also ein Teil des eigenen Gehalts für die Betriebsrente verwendet wird, ein gängiger Weg. Aber mit dem, was wir gemacht haben, sorgen wir für Folgendes: Es gibt künftig keine Betriebsrente ohne Arbeitgeberbeteiligung. Auch das ist ein riesiger Fortschritt. Damit ist klar: Das, was an Sozialversicherungsbeiträgen auf der Arbeitgeberseite eingespart wird, geht zum allergrößten Teil in die Betriebsrente des Arbeitnehmers.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD] – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Warum nicht alles?)
Kollege Kapschack hat es Gott sei Dank schon gesagt: Das löst die gesamte Problematik des Krankenkassenbeitrags in der Bezugsphase. Jetzt macht der Arbeitnehmer mit Blick auf seine Beitragsbilanz kein Minusgeschäft mehr, sondern ein Plusgeschäft.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
All diese Punkte gelten für jeden Arbeitnehmer in Deutschland, ob tarifgebunden oder nicht. Deswegen sollte man zu allererst festhalten – das war uns als Union wichtig –: Das Wichtigste an dieser Reform ist, dass das Gesetz nicht nur in tarifgebundenen Betrieben gilt, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder profitiert von den Vorzügen des neuen Gesetzes.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In der Tat haben wir gemeinsam ein Sondermodell, das sogenannte Tarifvertragsmodell, beschlossen, das schon ausführlich dargestellt worden ist. Dieses Modell macht es möglich, dass sich jetzt mehr Betriebe – bisher haben manche gezögert – über einen solchen Tarifvertrag an der bAV beteiligen. Es kann eine Zielrente vereinbart werden, wodurch man auch in der Anlagepolitik größere Freiheiten hat als bisher.
Das machen wir nicht, weil wir pokern oder Lotto spielen wollen. Solche Verdächtigungen sind, finde ich, eine Gemeinheit gegenüber den Gewerkschaften und den Arbeitgebern, die verantwortungsvoll mit Tarifverträgen umgehen. Sie sind schlicht eine Gemeinheit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir machen es vielmehr deshalb, weil wir den Arbeitgebern und den Gewerkschaften ermöglichen wollen, Modelle auszuprobieren, bei denen mehr Rendite, sprich: mehr Geld, für den einzelnen Arbeitnehmer und seine Betriebsrente herauskommt. Ich finde, wenn man das vernünftig organisiert – auch mit vernünftigen Sicherungsvorschriften –, dann ist das ein Weg, den man gehen kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Uns als Union war allerdings in den Verhandlungen wichtig – wir sind froh, dass wir das durchgesetzt haben –, dass Folgendes klar ist: Wir wollen niemanden in ein neues Modell zwingen, wenn er es nicht will. Deswegen stellen wir im Gesetzentwurf klar: Die Tarifpartner sollen bestehende Betriebsrentensysteme, die gut funktionieren, auch weiter bestehen lassen und nicht durch dieses neue Modell ersetzen. Sie sollen zum Zweiten nicht tarifgebundenen Unternehmen ermöglichen, durch Inbezugnahme ohne unbillige Zusatzauflagen teilzunehmen.
Herr Kollege Kurth, ich sehe das völlig anders als Sie. Tarifverträge sehen in der Frage der bAV Vergünstigungen für tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Eine starke Betriebsrente setzt sozusagen eine entsprechende Masse voraus, es sollen möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. viele Betriebe beteiligt werden. Deswegen sollte es ein natürliches Interesse geben, auch viele nicht tarifgebundene Unternehmen zu beteiligen, damit es zu einer erfolgreichen Betriebsrente insgesamt kommt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben die Sozialpartner aber anders gesagt!)
– Herr Kurth, es kommt nicht darauf an, was A, B oder C sagen, sondern was im Gesetz steht, und genau das haben wir in den Gesetzentwurf hineingeschrieben.
(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! Darauf kommt es nicht an! Es kommt auf die Realität an, nicht auf das, was auf dem Papier steht! Auf die Realität!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Erfolg dessen, was wir mit diesem Gesetzentwurf starten, wird davon abhängen, ob die Botschaft, die Neuregelungen und die Attraktivitätssteigerungen auch finanzieller Art, die wir in diesem Gesetzentwurf für die Betriebsrente verankert haben, bei den Beschäftigten in Deutschland auch ankommen. Deswegen bitte ich herzlich darum, nicht das Kritisieren in den Vordergrund zu stellen –
Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
– ja, ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin –, sondern die Bitte, die Betriebe und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu ermutigen, diese Chance für eine starke zusätzliche Altersvorsorge zu nutzen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Bevor ich Frau Ryglewski das Wort erteile, hat der Kollege Birkwald das Wort für eine Kurzintervention.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7114835 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Betriebsrentenstärkungsgesetz |