01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 11

Anja KarliczekCDU/CSU - Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kurth, als Erstes will ich auf Sie eingehen. Manche Dinge, die Sie vorschlagen, sind nicht so schlecht. Mit diesen könnten wir uns bestimmt anfreunden. Aber Sie wollten am Anfang keine Koalition mit uns eingehen. Jetzt müssen Sie mit dem zufrieden sein, was wir zusammen mit der SPD erarbeitet haben.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da hat sie ja sogar recht! Da kann man auch klatschen! Das war gut! – Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich möchte als Allererstes unseren beiden Staatssekretären – Frau Lösekrug-Möller ist anwesend, Herr Dr. Meister leider nicht – sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Ministerium der Finanzen danken. Die Vorbereitungen für dieses Gesetz waren sehr umfangreich, intensiv und anfänglich sehr diskursiv. Aber zu jeder Zeit standen uns die Mitarbeiter aus beiden Häusern mit ihrer Expertise zur Seite. Die Zusammenarbeit mit ihnen hat mir bei allem Ernst in der Sache viel Spaß gemacht. Dafür meinen ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Geeint hat uns über alle Differenzen hinweg das Ziel dieses Gesetzes: mehr Vorsorge für das Alter bei Menschen mit kleinem Einkommen und Mitarbeitern in kleinen Betrieben. Ihnen wollen wir bessere Möglichkeiten geben, neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen. Wir halten das Mehrsäulensystem unserer Altersvorsorge hoch; denn wir halten es für gerecht gegenüber den Generationen und für eine solide Basis, um der Vielfalt unserer Lebenswirklichkeit am besten gerecht zu werden. Wir haben uns in dieser Legislaturperiode damit auseinandergesetzt, wie wir die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge, stärken können. Wir haben uns als Union auf mehrere wesentliche Punkte konzentriert, die nicht zu Unrecht häufig beklagt wurden.

Erstens. Wir wollen weiterhin dem Grundsatz Geltung verschaffen: Wer freiwillig für das Alter vorsorgt, muss mehr haben als der, der es nicht tut. – Das haben wir erreicht. Selbst wenn es im Leben arbeitstechnisch nicht gut läuft und jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, kann er sich darauf verlassen, dass er bis zur Höhe des halben Hartz‑IV-Satzes, heute 202 Euro, eine zusätzliche Rente behalten darf. Das ist gerecht, und das motiviert, in jungen Jahren einfach mal mit dem Sparen für das Alter anzufangen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wenn man denn Geld hat!)

Zweitens. Es ist uns wichtig, dass die Systematik stimmt. Einmal im Leben muss jedes Einkommen aus Arbeit in der Sozialversicherung verbeitragt und beim Finanzamt versteuert werden. Auch diesem Grundsatz haben wir für die Zukunft zu seinem Recht verholfen. Denn wer heute in der betrieblichen Altersvorsorge spart, sei es durch Entgeltumwandlung oder auch durch zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers – ich finde, wir sollten auch einmal sagen, dass die Mischfinanzierung des Ganzen in Deutschland die Regel ist –, der kann sicher sein, dass er nicht schlechtergestellt ist als der private Altersvorsorgesparer.

In der betrieblichen Altersvorsorge spare ich aus meinem Bruttolohn, also vor Steuern und vor Verbeitragung in der Sozialversicherung. In der privaten Altersvorsorge spare ich aus meinem Nettolohn, also nach Steuern und nach Verbeitragung in den Sozialversicherungen. Hier haben wir dafür gesorgt, dass ein Großteil der beim Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge aus Entgeltumwandlung in den Sparvertrag mit einfließen muss. Damit kann es zukünftig unter normalen Umständen nicht mehr zu Doppelverbeitragungen in der Kranken- und Pflegeversicherung kommen.

Auch steuerrechtlich haben wir übrigens beide Augen darauf, dass in der Phase der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung bis 2029 niemand doppelt zur Kasse gebeten wird. Das ist uns wichtig; denn nur ein faires Miteinander zwischen dem Staat als Kollektiv der Steuerzahler und dem Individuum bewahrt die Akzeptanz, die eine freiheitliche und auf individuelle Verantwortung ausgerichtete Gesellschaft braucht. Das ist gerade wichtig beim Thema Altersvorsorge.

Drittens. Wir wollen erreichen, dass sich auch und gerade Geringverdiener dieser Form der Altersvorsorge annähern. Ihnen stellen wir deshalb ein Zuschussmodell zur Verfügung, wie wir es bisher in der betrieblichen Altersvorsorge nicht gekannt haben. Einfach und unkompliziert – Peter Weiß hat es eben schon gesagt – können Arbeitgeber nun bis zu 480 Euro pro Jahr in die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer stecken und sich davon 30 Prozent über die Lohnsteuer erstatten lassen. Bei aller Komplexität, die die Form der Altersvorsorge hat – ich werde niemandem mehr versprechen, dass es einfacher wird, solange wir diesen Koalitionspartner haben –,

(Kerstin Tack [SPD]: Jetzt aber!)

lohnt es sich gerade jetzt für Menschen mit kleinem Einkommen.

Doch es gibt eine Stelle, die die Arbeitgeber zur Reduktion der Komplexität in der Altersvorsorge nutzen können. Wir haben den prozentualen Anteil, den die Arbeitnehmer steuerfrei sparen können, auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze verdoppelt. Damit gibt es jetzt die Möglichkeit, mehrere Versorgungswerke im Unternehmen zusammenzufassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn davon rege Gebrauch gemacht würde; denn dieser Wunsch ist vielfach auch aus mittelständischen Unternehmen an uns herangetragen worden.

Ich sprach eben von der geringen Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern. Nachdem wir nun viele berechtigte Einwände berücksichtigt und die Regeln verbessert haben, wollen wir eben auch über ein betriebliches Opting-out einen sanften Hinweis geben, dass es wichtig ist, sich mit seiner persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen. Nach den Erfahrungen in den Niederlanden und Großbritannien ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge. Denn auch nach dieser Abstimmung bleibt die Frage eines sicheren Auskommens im Alter weiter auf der politischen Agenda, auch über diese Wahlperiode hinaus. Am 24. September dieses Jahres endet nicht die Welt.

Doch eins muss allen klar sein: Die betriebliche Altersvorsorge wird sich nur dann bewähren, wenn wir die Regelungen, die wir heute beschließen, nicht in späteren Beschlüssen wieder konterkarieren. Wir werden Menschen nur dann dauerhaft davon überzeugen können, vorzusorgen, wenn wir das Vertrauen, das sie in dieses Gesetz setzen, auch in Zukunft bewahren und wenn sie bestätigt sehen, dass finanzielle Sparbemühungen im aktiven Leben dann auch im Ruhestand tatsächlich belohnt werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als letzter Redner in der Aussprache hat Martin Rosemann für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114840
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Betriebsrentenstärkungsgesetz
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