01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 12

Peter WeißCDU/CSU - Abschluss der Rentenüberleitung

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen in der Tat jetzt über vier weitere wichtige Regelungen vor allem rentenrechtlicher Art, nachdem wir schon mit großem Erfolg ein neues Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet haben.

Der politisch wichtigste Punkt ist sicherlich: Wir schaffen endlich ein einheitliches Rentenrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal in welchem der Bundesländer sie zu Hause sind und arbeiten. Dazu wird meine Kollegin Jana Schimke nachher noch einmal profund im Einzelnen Stellung nehmen.

Ich will nur nach den mehr als verwirrenden Äußerungen aus den Oppositionsfraktionen

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Na, na!)

einmal Folgendes festhalten: Wenn Sie den Linken genau zugehört haben, dann wissen Sie, dass diese die Spaltung Deutschlands im Rentenrecht nicht beenden, sondern über Jahrzehnte weiter beibehalten wollen. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Völliger Unsinn, Kollege Weiß!)

Wenn Sie Herrn Kurth von den Grünen genau zugehört haben, dann wissen Sie, dass diese in einem brutalen Akt auf einen Schlag dafür sorgen wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten Deutschlands, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, eine deutlich schlechtere Rente bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage: Wir aus der Koalition wollen beides nicht, sondern wir wollen einen möglichst schonenden Übergang finden, der in Schritten dazu führt, dass weder die einen zu viel verlieren noch die anderen ungerechtfertigt zu viel dazugewinnen. In Ost und West ein gemeinsames Rentenrecht in Schritten zu schaffen, ist der einzig vernünftige Weg. Im Hinblick auf das, was wir heute beschließen, kann man sagen: Das ist ein guter Tag für die deutsche Einheit.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die zukünftigen Rentner im Osten werden massiv niedrigere Renten bekommen!)

Das zweite Wichtige ist, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir wollen noch einmal einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass Armutsgefährdung in der Rente abnimmt. Wir haben bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode Verbesserungen für eine Personengruppe beschlossen, die es in der Tat besonders schwer hat, nämlich für diejenigen, die wegen eines Unfalls oder Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und Erwerbsminderungsrente beantragen müssen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Für die, die in Erwerbsminderungsrente sind, tun Sie gar nichts!)

16 Prozent der Angehörigen dieser Personengruppe kommen schon heute mit ihrem Einkommen nicht aus, sondern müssen Grundsicherung im Alter beantragen.

Herr Kollege Weiß, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte schön.

Vielen Dank, Kollege Weiß, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben uns als Linksfraktion ja gerade vorgeworfen, dass wir über Generationen hinweg die Spaltung der Gesellschaft in Ost und West vorantreiben würden, wenn wir diesem Gesetz nicht zustimmen würden.

Dazu habe ich zwei Fragen an Sie: Welche Botschaft haben Sie denn an die zukünftigen Generationen? Denn genau mit dem Gesetz, das Sie hier vorschlagen und zur Abstimmung stellen, treiben Sie die Spaltung voran. Sie treiben sie voran, indem Sie nämlich die Umrechnung der Löhne derjenigen, Menschen aus meiner Generation, die jetzt in Ostdeutschland arbeiten, sozusagen aufheben. Damit sorgen Sie dafür, dass die Spaltung und Ungleichheit auch in weiteren Generationen bestehen bleibt. Das wäre Frage Nummer eins.

Frage Nummer zwei: Welche Botschaft richten Sie denn an jene Berufsgruppen, bei denen in Bezug auf die Rentenüberleitung immer noch Lücken vorhanden sind und wo die Ungleichheit nicht nivelliert bzw. aufgehoben wird? Welche Botschaft haben Sie für die Krankenschwestern, Kumpels in der Braunkohleveredlung sowie Menschen aus anderen Berufsgruppen, die bei der Rentenüberleitung bislang keine Berücksichtigung gefunden haben?

(Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nichts machen Sie da!)

Frau Kollegin, interessant ist, dass aus Ihrer Zwischenfrage offensichtlich resultiert, dass Sie das DDR-Rentensystem für besonders gerecht halten. Das genaue Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Mit der Rentenüberleitung haben wir für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland und vor allen Dingen für die Rentner in der ehemaligen DDR dafür gesorgt, dass ihre Renten deutlich angestiegen sind. Wenn wir das, was es in der DDR gegeben hat, umgerechnet hätten, dann hätte es Hungerrenten bis zum heutigen Tag gegeben. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ob Krankenschwester, Bergarbeiter oder was auch immer, letztendlich gewinnt jeder mit der Rentenüberleitung. Niemand verliert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Was Sie vorschlagen, bedeutet, dass das, was ein Arbeitnehmer in seinem Arbeitsleben auf seinem Rentenkonto im Osten angesammelt hat, höher bewertet wird

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, umgerechnet! So steht es im Gesetz!)

als das, was ein Arbeitnehmer im Westen auf seinem Rentenkonto angesammelt hat.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Weil der 24 Prozent weniger hat!)

Aber bei beiden soll mit dem gleichen Euro-Betrag multipliziert werden. Was bedeutet das? Wenn zwei Personen – der eine im Osten, der andere im Westen – die gleiche Berufsbiografie haben und zum Beispiel in einem Bereich arbeiten, in dem die Löhne mittlerweile angeglichen sind – das gibt es –,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber das sind nur ganz wenige, Herr Weiß!)

bekommt derjenige im Osten über Jahrzehnte eine höhere Rente als derjenige im Westen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist nicht die Mehrheit!)

Lassen Sie bitte den Redner die Frage beantworten.

Das kann im Osten wie im Westen niemand für gerecht halten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein, der seit fast 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt, ist es gewohnt, dass er leider im Schnitt 25 Prozent weniger verdient als ein Arbeitnehmer bei mir zu Hause in Baden-Württemberg. Aber der Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein hat sich über das Rentenrecht in Deutschland, das sowohl in Baden-Württemberg als auch in Schleswig-Holstein gilt, noch nie beschwert.

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Doch! Natürlich!)

– Außer Frau Kollegin Hiller-Ohm. – Kurzum: Ihre Berechnungen gehen nicht auf; denn sie führen zu neuer Ungerechtigkeit. Aber wir wollen keine neue Ungerechtigkeit, sondern ein gerechtes Rentensystem für alle in Deutschland. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es wird nicht besser, wenn Sie das immer wieder wiederholen!)

Nun zurück zur Erwerbsminderungsrente. Bei der Erwerbsminderungsrente legen wir, obwohl wir das schon einmal getan haben, noch etwas obendrauf. Bereits die ersten Maßnahmen haben gewirkt. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland steigt wieder an. Heute beschließen wir weitere drei Jahre Zurechnungszeit. In diesem Zusammenhang kommen wir auch auf die Abschläge zu sprechen. Früher gab es keine Abschläge, allerdings gab es Zurechnungszeiten nur bis zum 55. Lebensjahr. Dank des Gesetzes, das wir heute beschließen, wird die Grenze für Zurechnungszeiten um zehn Jahre auf das 65. Lebensjahr angehoben.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ab 2025, noch acht Jahre hin!)

Die Fachleute haben in der Anhörung gesagt, dass man nur eines von beiden machen kann, nämlich entweder Abschläge abschaffen oder Zurechnungszeiten anheben. Das, was wir machen, nämlich zehn Jahre mehr Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente, ist deutlich besser, als Abschläge abzuschaffen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Noch acht Jahre!)

So kommt mehr heraus. Deswegen ist das Gesetz richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das bleibt alles unter Sozialhilfegrenzen, Mann, Mann!)

Nun ändern wir in der Tat noch das DRK-Gesetz wegen der Rotkreuzschwestern. Ich halte das, was gesagt wurde, für schlichtweg unterirdisch.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, das stimmt, was Sie gesagt haben!)

Nicht das Gesetz, das wir machen, sondern die Art und Weise, wie die Opposition über die Rotkreuzschwestern in unserem Land redet, ist ein Skandal.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es handelt sich hier um Mitbürgerinnen, die sich freiwillig in einer Schwesterngemeinschaft zusammengeschlossen haben – man kann also austreten, wenn man will –

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die sich an uns gewandt haben, weil Sie sie so behandeln!)

und die genau das wollen, was wir nun in das Gesetz hineinschreiben.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben sie dann geklagt?)

Die Rotkreuzschwestern leisten Großartiges in den Sozial- und Gesundheitseinrichtungen unseres Landes. Sie wollen die Regelungen, die wir jetzt gesetzlich festlegen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein!)

Es ist ein Skandal, wie die Opposition über die DRK-Schwestern redet. Wir stehen mit dem, was wir hier beschließen, an der Seite des Roten Kreuzes und der DRK-Schwestern.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sind Fake News, Herr Weiß, was Sie hier machen! Das ist kontrafaktisch, was Sie hier machen!)

Herr Kollege Weiß, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Ja.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Kollege Weiß, dass ich noch schnell eine Frage stellen kann. – Sie haben eben gesagt, das Rote Kreuz wolle das so haben. Auf der anderen Seite ist es so, dass engagierte DRK-Schwestern aus Essen ein Urteil beim Europäischen Gerichtshof erstritten haben.

(Albert Stegemann [CDU/CSU]: Verdi!)

– Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln; so war es. – Das Urteil besagt, dass die DRK-Schwestern, obwohl sie hier in Deutschland immer noch nicht als Arbeitnehmerinnen gelten, aber als Leiharbeitskräfte gelten und dass damit eine dauerhafte Gestellung nicht erlaubt ist.

Gerade die DRK-Schwestern in Essen haben sich darüber sehr gefreut, weil sie sehr große Hoffnungen haben, dass die Reform des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und insbesondere die Einführung der Höchstüberlassungsdauer dazu führt, dass sie tatsächlich irgendwann übernommen werden, dass sie endlich einen echten, regulären Arbeitsvertrag bekommen,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

dass sie endlich Arbeitnehmerinnenrechte bekommen wie alle anderen Beschäftigten in Deutschland auch; mein Kollege hat es vorhin ausgeführt. Wie passt das zusammen?

Ich muss auch noch Sie ganz persönlich fragen: Finden Sie es wirklich gerecht, dass DRK-Schwestern, die ganz normal in Kliniken fürsorglich arbeiten, die ganz normal qualifiziert sind, keine Arbeitnehmerinnen sind? Ist das im 21. Jahrhundert noch zeitgemäß?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD])

Frau Kollegin Müller-Gemmeke, ich hatte bisher immer angenommen, dass vor allem die grüne Partei, der Sie angehören, für die Vielfalt von Lebensentwürfen und deren Berücksichtigung plädiert.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr schwach! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Entschuldigung. – Es ist schon etwas Besonderes, wenn man sich entscheidet, sich einer katholischen Ordensgemeinschaft oder den evangelischen Diakonissen anzuschließen. Genauso ist es etwas Besonderes, wenn man sich der DRK-Schwesternschaft anschließt und sagt: Ich will nicht als einzelne Arbeitnehmerin, sondern in einer Gemeinschaft den Dienst und die Arbeit in einer sozialen Einrichtung verrichten. – Das ist der Punkt. Das ist eine freiwillige Entscheidung. Dazu ist niemand gezwungen worden.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit dem Urteil?)

Zum Zweiten. Die Leitungen dort werden auf demokratische Art und Weise bestellt. Ich habe mit der Leitung der DRK-Schwestern auf Bundesebene und genauso mit der Leitung der DRK-Schwestern auf lokaler Ebene gesprochen. Ich muss Ihnen sagen: Die Vertreterinnen der DRK-Schwesternschaft haben von mir als Abgeordnetem und von uns als Bundestag genau das gefordert, was wir in den heute vorliegenden Gesetzentwurf geschrieben haben. Ich finde, die Frauen, die sich freiwillig in dieser Schwesterngemeinschaft zusammentun und einen speziellen Dienst leisten, haben unseren ganzen Respekt und unsere Unterstützung und Anerkennung verdient. Darum geht es bei dieser gesetzlichen Neuregelung.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war keine Antwort! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Lass Sie doch machen! Die kannst du sowieso nicht überzeugen!)

Ein letzter Punkt, den wir mit diesem Gesetz regeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland würde nicht funktionieren, würde nicht lebendig bleiben, wenn wir nicht viele Männer und Frauen finden würden, die bereit sind, ehrenamtlich das Amt eines Bürgermeisters oder eines Ortsvorstehers auszuüben. Weil diese Damen und Herren all das auf sich nehmen, was mit einem solchen Amt verbunden ist, nämlich jeden Tag den Kopf hinzuhalten, jeden Tag für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger da zu sein, jeden Tag für Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Termine zur Verfügung zu stehen, sich intensiv um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden zu kümmern, ist es richtig, dass wir die Aufwandsentschädigung für ein solches Ehrenamt ganz besonders behandeln.

(Michael Gerdes [SPD]: So ist das!)

Wir verlängern deshalb heute eine Übergangsregelung bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, ehrenamtliche Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass wir in einer lebendigen Demokratie gerade auf der kommunalen Ebene auch in Zukunft darauf angewiesen sind, dass Männer und Frauen sich ehrenamtlich für solche Funktionen zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihnen gelten unser Respekt und unsere Unterstützung. Auch deswegen Ja zu unserem Gesetzesvorschlag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Als Nächstes spricht die Kollegin Waltraud Wolff von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7114870
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Abschluss der Rentenüberleitung
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