Cornelia MöhringDIE LINKE - Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich der Istanbul-Konvention zuwende, ganz kurz zu Elke Ferner: Liebe Elke, ich finde, es ist eigentlich völlig inakzeptabel – das habe ich auch schon zu anderen Zeiten gesagt –, dass du aufhörst.
(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Genau!)
Aber ich konnte mich damit ja nicht durchsetzen. Deswegen an dieser Stelle auch von mir und meiner Fraktion noch einmal: Danke für die klasse Zusammenarbeit!
(Beifall im ganzen Hause)
Jetzt zur Istanbul-Konvention, über die wir heute reden, die nun endlich ratifiziert wird. Damit sollen Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Die Istanbul-Konvention hat auch deshalb eine so hohe Bedeutung, weil die völkerrechtlichen Vereinbarungen von allen staatlichen Organen umzusetzen sind. Diese Vereinbarungen umfassen eigentlich sehr viel. Es müssen nämlich einheitliche Schutzstandards in den Bereichen der Prävention, des Opferschutzes, des Hilfesystems und der Strafverfolgung geschaffen werden, um Gewalt an Frauen zu beseitigen.
Außerdem ist wichtig, dass das Übereinkommen diskriminierungsfrei umgesetzt werden soll. Was heißt das? Spezielle Bedürfnisse von Personen, die durch besondere Umstände besonders verletzlich sind, müssen auch besonders berücksichtigt werden. Damit sind Frauen mit Beeinträchtigungen gemeint, geflüchtete Frauen, Migrantinnen mit einem prekären Aufenthaltsstatus, die logischerweise spezielle Bedürfnisse haben, wenn sie in einer solchen Gewaltsituation sind. Es ist also wirklich an der Zeit, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch von Deutschland ratifiziert wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns hier immer völlig einig, wenn es darum geht, zu sagen: Gewalt gegen Frauen ist nicht hinnehmbar. – Wir sind uns auch immer völlig einig, wenn gesagt wird: Es muss jetzt endlich etwas getan werden. – Wir freuen uns natürlich auch über gemeinsame Erfolge wie die Verankerung des eben schon genannten Grundsatzes „Nein heißt nein“ im Strafrecht. Das war wirklich, finde ich, das politische Highlight der letzten Jahre in diesem Haus.
(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Man könnte jetzt sagen und denken „alles chic“, aber das ist es eben leider nicht. Wenn ich mir Ihre Denkschrift zur Istanbul-Konvention angucke, habe ich die Sorge, dass sie womöglich zum Papiertiger wird und damit ein politisches Ruhekissen geschaffen wird.
(Mechthild Rawert [SPD]: Nein, nein, nein! Keine Panik!)
– Ich hoffe ja, dass es nicht so ist. – In dieser Denkschrift schreiben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dass es nur „punktuelle Versorgungslücken und Zugangsschwierigkeiten zum Hilfesystem“ gibt. Das sehe ich wirklich anders.
Jährlich werden circa 18 000 Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern aufgenommen, aber ungefähr genauso viele finden keinen Platz. Im Ausschuss gab es die Frage, woher diese Zahlen kommen. Sie sind aus dem CEDAW-Alternativbericht. Da kann man also nicht von einer punktuellen Versorgungslücke sprechen. Um die nächstgelegene Hilfeeinrichtung zu erreichen, müssen Frauen oft etliche Kilometer zurücklegen. Im ländlichen Raum ist das ohne Auto und öffentliche Verkehrsmittel eine recht hohe Hürde. 90 Prozent der Schutzeinrichtungen sind nicht oder nur teilweise barrierefrei, für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen und speziellen Bedürfnissen also nicht zugänglich.
Was Sie als punktuelle Versorgungslücke schönreden, nenne ich „eklatante Unterversorgung“. Ein ausreichendes flächendeckendes Hilfesystem braucht Frauenhausplätze, Beratungsstellen mit einer entsprechenden Personalausstattung. Die Kolleginnen und Kollegen, die in dem Bereich arbeiten, gehen echt auf dem Zahnfleisch. Ein solches flächendeckendes Hilfesystem existiert schlichtweg nicht.
Die Istanbul-Konvention und ihre vorbehaltlose Ratifizierung zielt aber auch noch auf mehr als auf die Versorgung mit Hilfeeinrichtungen. Es ist ein sehr wichtiges Abkommen, weil es auf die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt dringt, und zwar durch eine koordinierte Gesamtstrategie. Solch eine Gesamtstrategie ist in Ihrer Denkschrift – das ist die Gesetzesbegründung – nicht zu finden. Ich weiß: Sie haben auch keine.
Wenn Sie jetzt wieder mantramäßig einwenden, dass Länder und Kommunen zuständig sind, dann bitte ich Sie wirklich, zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade bei der föderalen Struktur der Bundesrepublik solch eine Gesamtstrategie und vor allem eine Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen notwendig sind.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zu einer solchen Gesamtstrategie gehören auch Bereiche wie Datensammlung, Forschung, Präventionsarbeit. Auch in diesen Fragen beschränkt sich Ihre Denkschrift leider nur auf die Aufzählung verschiedener Beispiele.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir mit Akteurinnen im Hilfesystem oder auch mit kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sprechen, erfahren wir: Die haben wirklich langsam die Faxen dicke. Die wollen, dass endlich mehr getan wird und nicht nur geredet wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist wirklich an der Zeit, zu handeln.
Ich will zum Abschluss deswegen wirklich den eindringlichen Appell an die Regierungsfraktionen richten: Nutzen Sie die noch verbleibende Zeit und die Ratifizierung der Istanbul-Konvention, und bringen Sie eine Gesamtstrategie auf den Weg! Holen Sie alle relevanten Akteure an einen Tisch, und arbeiten Sie daran. Die Linke ist in dieser Frage auf jeden Fall an Ihrer Seite.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Kollegin Christina Schwarzer spricht jetzt für die Fraktion von CDU und CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115272 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |