01.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 16

Christina SchwarzerCDU/CSU - Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Ferner, auch aus unserer Fraktion Ihnen alles Gute! Wir haben sehr gerne mit Ihnen zusammengearbeitet. Ein paar gemeinsame Monate haben wir ja noch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben ja auch noch große Dinge vor. So ist das ja nicht.

Es passiert so häufig bei uns in Deutschland, und doch wird darüber so wenig gesprochen: Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch von Frauen sind noch immer ein Tabuthema. Kaum jemand spricht darüber. Dabei findet die Gewalt eigentlich immer statt, auch jetzt, irgendwo, in allen sozialen Schichten, oft nicht einmal heimlich. Das wissen wir nicht erst seit den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht. Gewalt macht vor niemandem halt. Es betrifft alte Frauen und junge Frauen, es betrifft reiche Frauen und arme Frauen, es betrifft Frauen mit heller Hautfarbe und Frauen mit dunkler Hautfarbe, Frauen mit dunklen Haaren und Frauen mit roten Haaren. Wir alle sind betroffen.

Dass so viele Frauen in Deutschland bereits Gewalt erfahren haben, ist erschreckend, die meisten davon übrigens in den eigenen vier Wänden. Der Täter ist oft der Partner, den man häufig nicht verlieren will. Und wir reden hier nicht von einer Backpfeife oder verbaler Gewalt, was schlimm genug wäre. Wir reden von Delikten wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Stalking. Etwa 35 Prozent der Frauen in Deutschland wurde in ihrem Leben bereits körperliche oder sexuelle Gewalt angetan. Ob in der U-Bahn, im Restaurant, im Freundeskreis oder auch hier im Bundestag: Statistisch gesehen sitzt mindestens eine Frau neben uns, die bereits Gewalt erfahren hat. Wenn man sich das so vor Augen führt, dann stellt man fest: Das ist eine erschreckende Zahl. Es ist also ein wichtiger Schritt, wenn wir das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nun ratifizieren. Ich glaube, daran hat niemand einen Zweifel.

Die sogenannte Istanbul-Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als das ein, was sie ist: diskriminierend und eine Verletzung der Menschenrechte. 81 Artikel definieren politische und juristische Maßnahmen, die Staaten ergreifen müssen, um die vorgeschriebenen Ziele zu erreichen. Deutschland hat das Abkommen bereits am 11. Mai 2011 direkt in Istanbul unterzeichnet. Für die Ratifizierung – Frau Möhring, das haben Sie ja auch erwähnt – waren noch einige Änderungen am nationalen Gesetz notwendig, von denen wir hier im Haus die meisten gemeinsam beschlossen haben.

Ein wichtiges Beispiel ist das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Weil das so wichtig ist, frage ich jetzt einmal: Wer hat die Nummer im Kopf? Frau Ferner, Sie dürfen jetzt gerade nichts sagen. – Entweder Sie hören mir alle nicht zu oder die Nummer ist einfach noch zu unbekannt. Ich glaube, es ist vielleicht gerade eine Mischung aus beidem.

(Gudrun Zollner [CDU/CSU]: 08000 116 016!)

– Gudrun Zollner sagt es gerade: 08000 116 016.

Ich finde, jeder von uns müsste diese Telefonnummer aus dem Effeff können. Das Hilfetelefon bietet ganz unkompliziert Unterstützung und Beratung an – rund um die Uhr, kostenlos, vertraulich, anonym, in 17 Sprachen. Auch ganz wichtig: Es gibt ein barrierefreies Angebot in Deutscher Gebärdensprache. Immer häufiger gehen beim Hilfetelefon auch Anfragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen von geflüchteten Frauen ein. Dabei melden sich oft Mitarbeiter und Ehrenamtliche von Flüchtlingsunterkünften, die sich mit dem Thema überfordert fühlen oder einfach schlichtweg nicht wissen, was sie tun sollen, wenn sie Gewalt beobachten. Oft geht es aber auch nur um das Zuhören und um Entlastung. Auch in diesen Fällen kann das Hilfetelefon natürlich helfen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass wir mittlerweile auch großartige Angebote im Internet haben. Das finde ich sehr wichtig; denn Niederschwelligkeit ist oft der wichtigste Faktor bei der Frage, ob eine Frau Hilfe sucht oder nicht. Die Hilfe muss da angeboten werden, wo sich die Frauen bewegen, und das ist heutzutage auch im Internet. Dabei kommt es nicht darauf an, was wir hier im Bundestag unkompliziert finden. Vielmehr es ist wichtig, was für die Frauen unkompliziert ist.

(Beifall der Abg. Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU])

Denn für sie ist jeder Schritt zur Hilfe sowieso schon sehr schwierig.

Ich möchte auch noch einmal das Projekt gewaltlos.de hervorheben. Hier erhalten Mädchen und Frauen, die von häuslicher Gewalt oder Stalking betroffen sind, Beratung und Hilfe, und zwar ausschließlich im Internet. Zentrales Medium ist hier ein Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Eine konkrete Beratung findet dann in öffentlich nicht zugänglichen Einzelchats statt. Wir haben – daran können Sie sich sicherlich erinnern – in den vergangenen Haushaltsberatungen den richtigen Beschluss gefasst, dieses Projekt mit 500 000 Euro vom Bund zu fördern. Eine erste Amtshandlung der neuen Familienministerin – morgen werden wir sie treffen – ist es hoffentlich, dieses Projekt zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde ihr morgen einen netten Brief überreichen. Ich hoffe, dass sie sich weiterhin für dieses Projekt einsetzt.

Wir haben – das wurde auch schon gesagt – in den letzten Monaten eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Der alte Vergewaltigungsparagraf, der unter anderem eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfers voraussetzte, wurde aufgehoben. Der Grundsatz „Nein heißt nein“ ist hier schon oft genug genannt worden. Aber ich finde, man kann das nicht oft genug erwähnen.

Ein wichtiges Thema, über das wir heute noch beschließen werden – zwar sehr spät, aber wir beschließen es –, ist die Kinderehe, also ein Verbot der Kinderehe. Ich glaube, ich trete niemandem zu nahe – es ist umgangssprachlich so gesagt, aber wir alle wissen, was gemeint ist; es ist ein wahnsinnig wichtiges Thema, das in den letzten Monaten immer wieder in den Medien stand –, wenn ich sage, dass ein 14-jähriges Mädchen in keiner Kultur der Welt die geistige Reife besitzt, freiwillig eine Ehe einzugehen. Hier ist immer Zwang im Spiel, ob direkter körperlicher oder moralischer Zwang oder anderer Druck. Davon bin ich überzeugt. Insofern gehen wir mit dem, was unter Verbot der Kinderehe subsummiert wird, einen wichtigen Schritt im Sinne der Istanbul-Konvention.

Die WHO bezeichnet Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit. Lange war das Thema vollständig tabuisiert. Viele der betroffenen Frauen fühlen sich immer noch hilflos. Scham und Angst vor Gerede oder weiteren Übergriffen hemmen sie, ihre Rechte einzufordern und Hilfe zu suchen. Viele sprechen einfach nicht und suchen sich keine Hilfe. Noch einmal: Es ist richtig und wichtig, dass wir das Übereinkommen ratifizieren. Ich sage aber auch – Frau Möhring, das haben Sie schon erwähnt –: Papier ist geduldig. Allein das Ratifizieren schützt nämlich keine Frau vor Gewaltanwendungen. Es hält keinen Mann davon ab, die Hand gegen seine Frau zu erheben oder sie zu vergewaltigen. Es hilft keiner Frau dabei, sich zu wehren oder nach Unterstützung zu fragen. Die Ratifizierung muss nun mit politischen und gesellschaftlichen Inhalten gefüllt sein. Und das ist sie nun bei uns.

Viele kritisieren – Sie auch –, dass die Ratifizierung so lange gedauert hat. Ja, wir sind erst der 24. Staat, der ratifiziert. Das mag man falsch finden. Ein Land wie Deutschland müsste in diesen Dingen besser sein, schneller, möchte man meinen. Aber Schnelligkeit allein ist jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss. Weniger als ein Jahr nach der Unterzeichnung hat beispielsweise die Türkei das Abkommen ratifiziert. Kurze Zeit später fand an einer Universität eine Umfrage statt. Hier fand man heraus, dass 62 Prozent der türkischen Männer Gewalt gegen Ehefrauen befürworten, 28 Prozent hielten sie gar für unerlässlich, um Frauen zu disziplinieren und zu erziehen. Dann wundert man sich auch nicht über folgende Zahl: In der Türkei hat fast jede zweite verheiratete Frau bereits Gewalterfahrung gemacht.

(Mechthild Rawert [SPD]: Wir wären erstaunt, wie hoch die Zahlen in Deutschland sind!)

Über die Dunkelziffer lässt sich, wie auch bei uns in Deutschland, nur spekulieren. Noch einmal: Die Türkei hat längst ratifiziert.

Daher möchte ich wiederholen: Die Ratifizierung ist richtig und wichtig, selbstverständlich. Aber es sind auch konkrete politische Maßnahmen, die helfen. Die regionalen Unterstützungsangebote, die gesellschaftliche Aufmerksamkeit und das Nichtwegsehen können helfen, Frauen vor sexueller oder körperlicher Gewalt zu schützen. Anders gesagt: Wir alle sind verantwortlich, niemand darf wegschauen.

Die Voraussetzung zur Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention haben wir erfüllt. Mit dem Gesetz zur Ratifizierung verpflichten wir uns nun, die geschaffenen Standards im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen dauerhaft aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Das heißt ganz eindeutig, Frau Möhring: Die Ratifizierung ist kein Anlass, sich jetzt zurückzulehnen. Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen bleibt gesellschaftliche und vor allen Dingen auch politische Aufgabe.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7115276
Wahlperiode 18
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta