Silke LaunertCDU/CSU - Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor nunmehr fast genau 20 Jahren wurde die Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat. Am 15. Mai 1997 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages für eine Gleichstellung des Straftatbestandes der Vergewaltigung innerhalb und außerhalb der Ehe.
(Ulli Nissen [SPD]: Die CDU hat damals aber dagegengestimmt!)
Was für uns heute selbstverständlich ist, galt im Jahre 1997 noch als fortschrittlich und als ein großer Erfolg für die Frauenbewegung. Lange Zeit war in der Gesellschaft die Annahme verbreitet, dass es zu den Pflichten einer guten Ehefrau gehöre, die sexuellen Bedürfnisse ihres Ehemannes zu befriedigen, auch dann, wenn die Frau nicht einverstanden war. Sexualisierte Gewalt in der Ehe konnte bis zu diesem Zeitpunkt daher nur als schwere Nötigung oder Körperverletzung strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.
Und das ist nicht der einzige Meilenstein, den wir errungen haben. So war insbesondere die Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahre 2002 – Frau Kollegin Ferner hat es angesprochen – wegweisend. In diesem Gesetz ist der Kerngedanke „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“ festgeschrieben. Mit diesen Regeln können die Täter der Wohnung verwiesen werden, während die Opfer, zumeist Frauen, in der Wohnung verbleiben dürfen. So werden die Opfer unmittelbar geschützt, und zugleich wird zwischen den Parteien die notwendige Distanz hergestellt, die erforderlich ist, um die Gewaltspirale zu durchbrechen. Auch das ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit, aber lange war das nicht so.
Gewalt innerhalb der Familie ist heutzutage zum Glück nicht mehr nur reine Privatsache. Wir schauen hin, und das ist auch richtig so; denn Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt ist bei uns in Deutschland noch weit verbreitet – das wurde oft angesprochen –, und das geht in Einzelfällen bis hin zu brutaler Gewalt.
So hat mich ein Fall besonders erschüttert, über den gestern das Landgericht Hannover entschieden hat. Es handelt sich um den sogenannten Hameln-Prozess. Vor gut einem halben Jahr hat ein Mann in Hameln seine vormalige Partnerin, nachdem er sie zunächst mit einem Messer und einer Axt schwer körperlich misshandelt hat, mit einem Seil an sein Auto gebunden und ist dann losgefahren. Er hat die Dame schwer verletzt einfach auf dem Gehweg liegen gelassen. Wie durch ein Wunder hat die Frau überlebt. Der Mann ist wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. In der Gerichtsverhandlung hat die Frau geschildert, wie sehr sie unter ihrem Partner gelitten hat. Sobald das Paar verheiratet war, begann der Mann, seine damalige Partnerin systematisch zu beleidigen und zu schlagen. Nach der Trennung kam es zu Streit über Unterhaltszahlungen für den gemeinsamen Sohn und Drohungen mit Gewalt, wenn sie die Unterhaltsforderungen nicht einstellt. Letztendlich gipfelten sein Hass und seine Verachtung gegenüber seiner Partnerin in seiner grauenvollen Tat an diesem Tag im November letzten Jahres.
Doch das ist nur ein Beispiel von vielen. Gewalt gegen Frauen findet nicht nur in Partnerschaften statt, obwohl dies einen großen Anteil ausmacht. Nach der jüngsten Statistik des Bundeskriminalamtes wurden allein im Jahre 2015 – die Zahl wurde heute schon genannt – über 100 000 Frauen Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Nein, Gewalt findet nicht nur in den eigenen vier Wänden oder innerhalb von persönlichen Beziehungen statt – es wurde schon angesprochen –, sondern sie existiert am Arbeitsplatz, in der U-Bahn, bei Volksfesten, an der Uni, und sie beschränkt sich nicht auf sexuelle Gewalt. Gewalt hat viele Gesichter: von Stalking, Körperverletzung und Beleidigung bis hin zu Mord und Totschlag.
Und ebenso vielfältig wie die Gewalt auftreten kann, so vielfältig müssen unsere Maßnahmen sein, die wir anbieten. Ich habe ein Bild vor Augen: Wir benötigen ein Sicherheitsnetz, das die Frauen auffängt. Wir müssen es so groß und so dicht wie möglich knüpfen. Das gelingt uns durch Gesetze, durch eine effektive Strafverfolgung, durch die Einrichtung von Beratungsstellen, durch Frauennotrufe, aber auch durch Prävention in Form von Hilfsprogrammen für Gewalttäter. Es gelingt uns auch durch internationale Übereinkommen wie die Istanbul-Konvention, die wir heute in deutsches Recht umsetzen. Wir haben uns damit auf die Fahne geschrieben, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Im Rahmen der Istanbul-Konvention wird auch dafür gesorgt, dass wir international einheitliche Schutzstandards im Bereich Gewalt gegen Frauen schaffen.
Deutschland – auch das ist schon mehrfach gesagt worden – hat die Istanbul-Konvention bereits im Jahre 2011 unterzeichnet. Sie hat uns seither wichtige Impulse gegeben, die unser Sicherheitsnetz zum Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen in Deutschland gefestigt habe. Es wurde bereits angesprochen: Wir haben seitdem ein bundesweites, kostenloses und rund um die Uhr erreichbares Hilfetelefon eingerichtet. Dass das Angebot gut angenommen wird, zeigen die Zahlen. In den letzten beiden Jahren wurden über 100 000 Beratungsgespräche geführt.
Zudem haben wir die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik dahin gehend geändert, dass nun genauere Angaben über die Täter-Opfer-Beziehung aufgezeichnet werden. Damit können wir die Fälle häuslicher Gewalt bei vielen Delikten besser identifizieren und Licht in das Dunkel bringen.
Besonders am Herzen lag mir – auch dieser Punkt wurde schon mehrfach angesprochen – die Umsetzung von Artikel 36 der Istanbul-Konvention, mit der wir die sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Frau gestärkt haben. Seit November letzten Jahres gilt der Grundsatz „Nein heißt nein“. Das heißt, jede sexuelle Handlung, die nicht einvernehmlich ist, ist strafbar. Wir haben festgelegt, dass jetzt auch das Grapschen als Straftatbestand gilt; Anlass waren sicherlich auch die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln.
Seit der Einführung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe vor 20 Jahren hat sich im Bereich von Gewalt gegen Frauen wirklich einiges getan. Die Istanbul-Konvention hat daran einen wertvollen Anteil.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch Folgendes sagen: Ein Sicherheitsnetz, wie ich es gerade beschrieben habe, kann nur so zuverlässig auffangen, wie es ausreichend Menschen gibt, die dieses Netz engagiert und mit viel Kraft festhalten. Ich denke da vor allem an die Frauenhäuser und die Beratungsstellen vor Ort, also die ersten Anlaufstellen für die Opfer. Sie leisten Großartiges; denn sie zeigen einen Ausweg aus der Gewaltspirale. Sie bieten Schutz und Halt in akuten Notsituationen. Deshalb muss in Zukunft – ich sehe, dass wir uns da zunehmend einig sind – mehr Geld genau dorthinfließen, auch im ländlichen Raum, denn sie leisten eine wertvolle Arbeit vor Ort; das dürfen wir nicht vergessen. Insofern bin ich durchaus einverstanden mit der Zielrichtung des Antrags der Linken – über diesen entscheiden wir heute auch –, die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser finanziell stärker zu unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Christina Schwarzer [CDU/CSU])
Allerdings ist es nicht ganz so einfach. Wir können nicht einfach auf Bundesebene alles übernehmen; die Grünen und die Linken haben es angesprochen. Es gibt natürlich trotz alledem noch die Aufteilung, und auch die Länder müssen ihren Teil dazu beitragen und das Netz ein bisschen stützen. Ich weiß von Emilia Müller, dass sie durchaus bereit ist, ihren Anteil zu leisten. Ich sehe gerne ein, dass der Bund nicht immer die Feuerwehr spielen und alles alleine machen muss. Aber einen kleinen Anstoß – vielleicht einen Schlauch legen – können wir schon geben. Ich hoffe, dass wir das in der nächsten Legislatur angehen können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115281 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |