Johannes Singhammer - Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Weil es sich dabei um ein Vertragsgesetz handelt, finalisieren wir mit der zweiten Lesung. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/12610, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/12037 und 18/12479 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig, mit allen Stimmen des Hohen Hauses, angenommen.
Wir setzen die Abstimmungen zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Drucksache 18/12610 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/7540 mit dem Titel „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voranbringen“.
Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115282 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |