Nina WarkenCDU/CSU - Familiennachzug für subsidiär Geschützte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal über das Thema. Wir diskutieren auch nichts Neues.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir müssen das weiter diskutieren! Es ist so nötig, das mit Ihnen zu diskutieren!)
Am 10. November des letzten Jahres haben wir über das Thema schon einmal im Plenum diskutiert. Wir haben zig Sachverständige angehört und uns mit diversen Stellungnahmen befasst. Heute diskutieren wir auch über den Bericht des Innenausschusses. Es ist richtig und wichtig, dass wir diskutieren, dass wir den Dialog aufrechterhalten. Man darf es sich bei so einem Thema nicht zu einfach machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Haltung unserer Fraktion ist eindeutig und bekannt.
(Rüdiger Veit [SPD]: Aber falsch!)
An unserer Haltung hat sich nichts geändert. Ich kann sie Ihnen gerne noch einmal darlegen.
Ich glaube, was falsch ist, ist, an dieser Stelle einen Wettkampf um Emotionen oder darum, wer mehr Einzelschicksale kennt, zu veranstalten. Damit ist nämlich an dieser Stelle keinem gedient.
(Beifall bei der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen Empathie schadet auch nicht! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unchristlich!)
Ich darf noch eine Bemerkung dazu machen, weil immer ein bisschen unterstellt wird, als ob es unsere Verantwortung wäre,
(Rüdiger Veit [SPD]: Natürlich!)
als ob wir die Schuld an den Schicksalen tragen würden, die hier vorgetragen werden: Der Familiennachzug ist keine zufällige Nebenerscheinung. Er ist fast immer Teil der Motivation, und als solchen müssen wir ihn wahrnehmen. Es geht nämlich nicht hauptsächlich um Familien, die zufällig auf der Flucht getrennt wurden, und auch wir haben diese Familien nicht getrennt. Das müssen wir bereden können, ohne uns gegenseitig moralische Vorwürfe zu machen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für ein Menschenbild!)
Die Frage lautet: Wer hat die Folgen dieser Entscheidungen zu tragen, wer hat sie aufzufangen? Dazu sage ich Ihnen: Sicherlich haben nicht diejenigen, die Zuflucht bei uns gesucht haben, aber sicherlich auch nicht wir, also diejenigen, die Schutz gewähren, die Folgen zu tragen.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch nicht um Schuld hier!)
– Die Folgen zu tragen, nicht die Schuld.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie reden über Schuld!)
Meine Damen und Herren, Sie alle kennen die Gründe für die Aussetzung des Familiennachzuges – die Kollegin hat sie vorhin noch einmal dargelegt –: Die Menschen mussten und müssen angemessen versorgt und untergebracht werden, sie müssen in der Gesellschaft aufgenommen werden können; denn – das darf man nicht vergessen – es handelt sich um einen privilegierten Nachzug. Das bedeutet, dass die Nachziehenden gerade keinen Nachweis über Wohnraum, Lebensunterhalt und die Krankenversicherung führen müssen. Das sieht in anderen Ländern ganz anders aus. Auch wenn die Erstaufnahmeeinrichtungen leerer geworden sind, wissen wir doch, dass es mit der Aufnahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen allein nicht getan ist, schon gar nicht bei nachziehenden Familien. Die Kommunen arbeiten hart daran, die Flüchtlinge, die bei uns leben, mit Wohnraum zu versorgen. Mithilfe vieler engagierter Bürger leisten sie Herausragendes, und zwar nicht nur im Hinblick auf die elementare Versorgung, sondern auch im Hinblick auf die Integration. Nur weil der Familiennachzug legal, ungefährlich und geordnet erfolgt, ändert sich doch nichts an der Tatsache, dass die Menschen hier angemessen untergebracht und die Kinder angemessen betreut und beschult werden müssen. Die Familien müssen irgendwo wohnen, und zwar gerade nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Sammelunterkünften, sondern in angemessenen Wohnungen. Die Aufnahme der Menschen muss einfach funktionieren, und sie müssen sich integrieren können. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen ist begrenzt, und an der Belastung hat sich – so sehen wir das jedenfalls – nichts geändert.
Es wird auch immer viel über rechtliche Rahmenbedingungen und rechtliche Voraussetzungen geredet. Aber auch da hat sich nichts geändert. Es gibt kein generelles Recht auf Familiennachzug, weder laut Grundgesetz noch laut UN-Menschenrechtskonvention, auch nicht laut UN-Kinderrechtskonvention. Es kann mir auch von Ihnen, glaube ich, keiner darlegen, woraus sich ein Anspruch oder ein generelles Recht auf Familiennachzug ergibt.
Das Wie und das Wann des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte müssen und dürfen wir als Zufluchtsort gestalten. Es ist selbstverständlich, dass wir dabei Unterschiede machen und die Interessen abwägen, und zwar die Interessen des Staates und unserer Bevölkerung gegen die des wartenden Flüchtlings. Das ist völlig legitim. Das tun andere Staaten auch. Dass die Abwägung sorgfältig vorgenommen werden muss, ist auch klar; denn wir tragen nicht nur Verantwortung für diejenigen, die es zu uns geschafft haben, sondern wir tragen auch die Verantwortung für unsere Bevölkerung. Da finden wir uns dann auch beim C wieder, das Sie, lieber Herr Kollege, so vermisst haben.
Die rechtlichen Maßstäbe dafür, wer die Flüchtlingseigenschaft hat, wer subsidiären Schutz bekommt und wer ausreisepflichtig ist, sind gleich geblieben. Die Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen bestehen unverändert, und die Rechtsmittel werden auch ausgeschöpft. Das zeigen die vielen Klagen gegen die Zuerkennung lediglich des subsidiären Schutzes.
Es wird hier immer der Vorwurf erhoben, dass man damals von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist. Dazu darf ich Ihnen sagen: Es stimmt zwar, dass im letzten Jahr mehr Menschen lediglich subsidiären Schutz erhalten haben, als bei der Aussetzung des Familiennachzugs zu erwarten war, aber das ist doch gerade kein Argument für eine vorzeitige Beendigung der Aussetzung. Es verändert ja die Abwägungsfaktoren nicht. Es sagt lediglich etwas über die eigentliche Zusammensetzung des Flüchtlingsstroms und die Unterscheidung zwischen dem klassischen Bürgerkriegsflüchtling und dem Verfolgten im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aus. Das ist ja gerade Bestandteil unserer Abwägung. Davon, dass wir prüfen, wird man wohl auch angesichts der Vorkommnisse in den letzten Wochen nicht Abstand nehmen wollen.
(Dr. Lars Castellucci [SPD]: Mit den Bundeswehrsoldaten, oder was?)
Schon gar nicht kann eine rechtlich unzutreffende, der Vergangenheit angehörende Behördenpraxis die Faktoren einer Interessenabwägung beeinflussen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen sind nicht geringer geworden, nicht für die Kommunen, die die Bereitstellung des Wohnraums und die Integration bewerkstelligen müssen, nicht für unsere Bevölkerung, aber auch nicht für die Botschaften in Beirut, Erbil und anderen Orten, die regelrecht Fließbandarbeit leisten, um Familiennachzüge zu anerkannten Flüchtlingen zu ermöglichen.
Frau Kollegin, achten Sie auf die Zeit.
Wenn wir die Aufnahmefähigkeit unserer Kommunen, unserer Gesellschaft weiter überschreiten, dann wird das massive Folgen haben. Die Bürger erwarten von uns eine sachliche Abwägung, in die alle Interessen einfließen, auch ihre.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Warken. – Als letzter Redner in dieser Aussprache spricht Rüdiger Veit für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115322 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Familiennachzug für subsidiär Geschützte |