Norbert Lammert - Bekämpfung von Kinderehen
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12607, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 18/12086 in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.
Mir liegt eine persönliche Erklärung zur Abstimmung vor, die dem Protokoll beigefügt wird.
Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12607 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Parallelgesetzentwurf der Bundesregierung. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung, diesen Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sieht nach Einmütigkeit aus. Ist jemand dagegen oder enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115351 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 237 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Kinderehen |