Renate KünastDIE GRÜNEN - Änderung des Grundgesetzes (Parteienfinanzierung)
Herr Kollege Mützenich! Liebe Sozialdemokraten! Ich habe vorhin gesagt, hier in diesem Saal sind Entscheidungen getroffen worden, und in Erinnerung daran sollten wir auch jetzt agieren. Ich habe schon gar nicht der Sozialdemokratie abgesprochen, dass sie etwas erlitten hat und dass sie weiß, was Rechtsextremismus heißt. Aber an einem ändert das nichts: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese isolierte Grundgesetzänderung weniger ist, als immer wieder und jede Woche mutig auf die Straße zu gehen und sich der Debatte auszusetzen, wie es zum Beispiel in Leipzig geschieht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der SPD: Lieber wieder hinsetzen!)
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich niemandem von Ihnen abgesprochen,
(Glocke der Präsidentin)
auch bei diesen Demonstrationen dabei zu sein. Das weiß ich von diversen bzw. sogar vielen Kollegen aus diesem Haus; das habe ich gar nicht infrage gestellt.
(Burkhard Lischka [SPD]: Wir haben eine Tradition, die Sie offensichtlich nicht haben! Das ist das Problem! – Weiterer Zuruf von der SPD: Was maßen Sie sich an?)
Herr Lischka, ich mache mir am heutigen Tag Sorgen.
(Burkhard Lischka [SPD]: Ich mache mir im Augenblick Sorgen um die Grünen!)
– Er ruft gerade, er mache sich Sorgen um die Grünen. Tun Sie das, fahren Sie dabei aber nicht mit einem Zug.
(Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der SPD: Ach, hätte sie doch lieber geschwiegen!)
Herr Lischka, wir haben an dieser Stelle einen Kampf zu führen, der mehr beinhaltet als nur die NPD-Finanzierung. Sie wissen, dass viele dieser Menschen am Ende woanders hingehen werden. Angesichts geringerer Parteibindungen, eines Verdrusses über demokratische Prinzipien mit der Folge, dass Menschen nicht wählen gehen, in Anbetracht von Hate Speech und vielem anderen müssen wir uns vor Augen halten, dass wir einen Beitrag zur Demokratie leisten müssen. Die Menschen fragen sich: Welche Spenden fließen an Parteien? Deshalb sage ich noch einmal: Ich fände es richtiger, wenn dieses Haus eine Kommission einsetzen würde, die sich grundsätzlich mit der Demokratie beschäftigt und dann auch diese Frage klärt.
(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)
Ich hielte das für einen echten Gewinn, meine Damen und Herren.
Was ich nicht erleben will, ist, dass diese Regelung gegen uns gewandt wird. Es hat Politiker gegeben, die aufgrund von Hate Speech Menschen als „Mob“ und „Pack“ bezeichnet haben. Am Ende standen diese Menschen mit dem Schild „Wir sind das Pack“ da und haben sich noch mehr zusammengeschlossen.
(Burkhard Lischka [SPD]: Mit einem Galgen standen die da! Bleiben wir doch bei der Wahrheit!)
– Ja, zum Beispiel mit einem Galgen. – Auch ich habe viel Hate Speech abbekommen. Aber auch der Hass gegen die Ungerechtigkeit – so hat es Bert Brecht gesagt – verzerrt die Züge. Wir müssen denen zeigen, dass wir zur Demokratie, zu demokratischen Inhalten und demokratischen Verfahren stehen. Diese Aufgabe ist größer als dieser eine Satz des Bundesverfassungsgerichts.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das war ja gründlich daneben! Aber total!)
– Ja, klar! Das müssen Sie ja jetzt rufen.
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21).
Mir liegen zu dieser Abstimmung zahlreiche Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor. Entsprechend unseren Regeln nehmen wir diese zu Protokoll.
Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12846, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/12357 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung, soweit wir das hier vorne feststellen können, mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Mehrheit der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung einiger Abgeordneter der Linken angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzentwurfes die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich ist; das sind mindestens 420 Stimmen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ist das an allen Abstimmungsplätzen der Fall? – Das ist so. Ich eröffne die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgeben konnte? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.
(Unterbrechung von 15.54 bis 16.00 Uhr)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7122992 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 240 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Grundgesetzes (Parteienfinanzierung) |