Barbara Hendricks - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit fast zehn Jahren gibt es die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Sie ist mit ihren konkreten Zielen bis zum Jahr 2020 nach wie vor ein, wie ich finde, anspruchsvolles Programm. Trotz einiger Erfolge in den letzten Jahren haben wir jedoch die Trendwende dahin, den Artenverlust zu stoppen, bisher nicht geschafft. Weil es absehbar wurde, dass wir die Ziele der Nationalen Strategie verfehlen könnten, haben wir unsere Anstrengungen verstärkt. Das Bundesumweltministerium hat vor fast zwei Jahren die Naturschutz-Offensive 2020 gestartet. Wir haben die zehn Handlungsfelder mit dem größten Bedarf identifiziert. 40 konkrete Maßnahmen sollen bei der Umsetzung der Nationalen Strategie helfen und eine neue Dynamik in das Thema „Schutz der biologischen Vielfalt“ bringen. Eine dieser Maßnahmen – damit sind wir bei unserem Tagesordnungspunkt von heute Abend – ist Gegenstand der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Es handelt sich um die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Naturschutzgebieten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt haben wir uns verpflichtet, für alle Arten und Lebensräume der Küsten und Meere eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Derzeit sind rund ein Drittel der marinen Lebewesen in Nord- und Ostsee in ihrem Bestand gefährdet. Die Ursachen der Gefährdung liegen vor allem in schädlichen Fischereipraktiken, in der Überfischung der Meere und in einer Vielzahl von weiteren Nutzungen. Die kumulativen Auswirkungen dieser Nutzungen auf die Natur bereiten immer größere Probleme. Denken Sie zum Beispiel an den Meeresmüll, der viele Ökosysteme und Arten bedroht. Ich bin sehr froh, dass wir kürzlich auf der G‑20-Konferenz in Bremen einen Aktionsplan gegen Meeresmüll finalisieren konnten, der auch Teil des G‑20-Gipfels der Staats- und Regierungschef in Hamburg sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen für einen besseren Schutz. Er erlaubt es, die Natur der Nord- und Ostsee in Zukunft umfassender und zielgenauer zu schützen. Übrigens haben wir hier durch die Beratungen im Umweltausschuss eine wichtige Verbesserung des Gesetzentwurfes erreicht. Denn jetzt ist klargestellt, dass auch in Zukunft die Ausweisung neuer Schutzgebiete allein durch das fachlich zuständige Ministerium geschieht, nämlich durch das Bundesumweltministerium. Die fachlich betroffenen Ressorts werden natürlich wie bisher beteiligt. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und zahlreiche andere hochspezialisierte Arten.
Auch beim Artenschutz gibt es Verbesserungen. Wir werden die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Gesetz übernehmen. So gewährleisten wir nicht nur ein hohes Schutzniveau für gefährdete Arten in Deutschland, sondern erhöhen auch die Rechtssicherheit für Vorhabenträger und für die Verwaltung. Auch hier hat die Arbeit des Umweltausschusses zu einer Verbesserung des Entwurfs beigetragen, namentlich zu einer klareren und eindeutigeren Formulierung des Gesetzeswortlauts. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des Umweltausschusses dafür herzlich zu bedanken.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Änderungen sind für den Naturschutz in Deutschland wichtig. Ich würde mich deshalb freuen, wenn der Deutsche Bundestag heute grünes Licht für die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes gibt.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Birgit Menz für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7122945 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 240 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes |