22.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 240 / Tagesordnungspunkt 15

Steffi LemkeDIE GRÜNEN - Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Positiven: Es ist gut, dass mit dieser Bundesnaturschutzgesetznovelle die Rechtsgrundlage für die Ausweisung der Meeresschutzgebiete außerhalb der Zwölfmeilenzone geschaffen wird. Schade ist, dass das Ganze so lange dauert. Der Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, weil Deutschland mit der Ausweisung dieser Meeresschutzgebiete säumig ist. Aber es ist gut, dass es jetzt kommt.

Ich möchte mich in einem Punkt dem Lob für den Änderungsantrag anschließen. Es ist gut, dass die aus meiner Sicht komplett absurde Idee, den Nutzerressorts bei der Ausweisung dieser Schutzgebiete ein Vetorecht einzuräumen, von den Koalitionsfraktionen gestrichen worden ist. Das wäre im deutschen Naturschutzrecht ein einmaliger Vorgang gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte in den Dank unbedingt die Umweltverbände mit einschließen; denn nur auf den Druck der Umweltverbände hin hat die Koalition diesbezüglich gehandelt. Dieser Punkt in der Novelle ist definitiv positiv.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass die SPD dafür die zeitliche Zielvorgabe für den Biotopverbund im Gesetz aufgeben musste, dass die SPD das für diesen Erfolg an die CDU geopfert hat, haben der Kollege Göppel und die Kollegin Menz von der Linksfraktion vor mir bereits ausgeführt; das ist schade. Das ist der erste schlechte Punkt an der Novelle.

Meine Hauptkritik besteht darin, dass die Novelle an den real existierenden Problemen des Naturschutzes und des Artenschutzes komplett vorbeigeht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bekommen fast im Wochenrhythmus vom Bundesumweltministerium und seinen nachgeordneten Behörden neue Berichte und Katastrophenmeldungen über den Zustand der Natur in Deutschland. Das Artensterben schreitet in einem so rasanten Tempo voran, dass wir fast nicht hinterherkommen, diese Berichte überhaupt noch zu lesen und zu analysieren.

Der jüngste Bericht, der „Agrar-Report zur biologischen Vielfalt“, wurde in dieser Woche von einer nachgeordneten Behörde des Bundesumweltministeriums, dem Bundesamt für Naturschutz, vorgestellt und zieht eine desaströse Bilanz für den Artenschutz und den Zustand der Natur vor allem in agrarisch genutzten Gebieten. Es ist eine Katastrophenbilanz, die dort gezogen wird. Es ist ein Armutszeugnis für die Naturschutzpolitik dieser Bundesregierung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann ich Ihnen – liebe Frau Hendricks, Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze, und Ihr Ressort ist auch nicht der Verursacher für diese Problematik – trotzdem nicht ersparen: Sie haben in dieser Legislaturperiode nicht genug für den Artenschutz und für den Naturschutz getan.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Rückgang bei den Vögeln ist so dramatisch, dass zwei Drittel als gefährdet gelten. Unsere Enkel werden Vogelarten, die wir für vollkommen normal halten, wie den Kiebitz oder das Rebhuhn, nicht mehr kennen, wenn die Politik der Großen Koalition fortgesetzt werden sollte. Sie werden sie dann nur noch aus Lehrbüchern kennen. Das Gleiche können wir für Moore und Insekten sagen. Inzwischen sind in einzelnen Regionen 80 Prozent der Insektenbiomasse verschwunden.

Es ist doch vollkommen klar, dass das Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben – nicht nur auf die Agrarwirtschaft – in Deutschland haben wird, dass es unser gesamtes Leben infrage stellt, wenn das Artensterben in so galoppierender Weise weiter voranschreitet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil die Novelle all diese Aspekte in keiner Weise aufgreift – die gesamte Agrarproblematik bleibt dort außen vor –, geht sie an den real existierenden Problemen vorbei.

Sie haben mit einer anderen Novelle vor wenigen Wochen hier im Haus, die das Baugesetzbuch betraf, beim Ziel, den Flächenfraß in Deutschland zu stoppen, noch eins oben draufgesetzt. Das zeigt, dass die Prioritätensetzung in Ihrem Ministerium sehr stark auf den Bereich Bauen und nicht auf den Bereich Naturschutz oder Umweltschutz ausgerichtet war.

Von daher ist Ihre Naturschutzbilanz und Ihre Artenschutzbilanz, Frau Hendricks, negativ. Sie ist eine Katastrophe angesichts dessen, was wir jede Woche neu lesen müssen, angesichts dessen, was wir zu verlieren drohen: die wunderbare Natur, die Naturlandschaften, die wir alle noch kennen und in die wir gehen, um uns zu erholen. Diese würden wir verlieren, wenn Sie mit Ihrer Politik fortfahren würden. Das ist am 24. September bei der Bundestagswahl änderbar; daran werden wir arbeiten.

Herr Präsident, wenn ich noch einen Satz sagen darf: Herr Göppel, ich möchte Ihnen für Ihre Rede und für Ihre Arbeit im Ausschuss persönlich sehr danken. Sie werden dem nächsten Hohen Haus sehr fehlen, Sie werden Ihrer Fraktion sehr fehlen. Aber ich hoffe, dass Sie dem Naturschutz erhalten bleiben, an anderen Stellen, an denen Sie in Zukunft wirken werden. Ich würde mich freuen, wenn wir uns in diesem Zusammenhang wiedersähen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Göppel wird noch eine weitere Rede in der nächsten Sitzungswoche halten. Sonst hätten wir alle natürlich schon die passenden Worte gefunden. – Vielen Dank aber.

Zum Ende der Aussprache hat der Kollege Carsten Träger für die Fraktion der SPD das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7122952
Wahlperiode 18
Sitzung 240
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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