22.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 240 / Tagesordnungspunkt 25

Marcus HeldSPD - Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute behandeln wir zu später Stunde abschließend in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Man möchte sagen: „Endlich beraten wir diesen Gesetzentwurf abschließend“; denn schon am 15. Juli letzten Jahres wurde der Referentenentwurf dazu vorgelegt, und seit dem 10. November 2016 haben wir hierzu zahlreiche Beratungen im Ausschuss und mit unserem Koalitionspartner durchgeführt. Das waren leider nicht immer leichte Gespräche. Dennoch möchte ich mich natürlich für die guten Diskussionen bedanken und auch für das Ergebnis. Dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen wollten, hatten wir ja bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Insofern bin ich froh, dass wir wenigstens einen kleinen Teil aus dem entsprechenden Absatz unseres Vertrages nun endlich umsetzen können. Ich persönlich nenne das einen Einstieg in mehr Qualität und einen Einstieg in mehr Verbraucherschutz.

Uns als SPD ist es vor allem um die Verbesserung der Situation von Hunderttausenden Eigentümergemeinschaften in Deutschland gegangen. 9 Millionen Eigentumswohnungen existieren in Deutschland, Tendenz steigend – zum Glück. Unser Ziel war und ist, dass die Verwaltung von Eigentumswohnungen nicht mehr von jedermann durchgeführt werden kann. Deshalb haben wir von Anfang an gefordert, einen Sachkundenachweis einzuführen, verbunden mit einer Weiterbildungspflicht für Verwalter und Mitarbeiter, die aktive Verwaltertätigkeiten im Unternehmen ausüben. Leider konnten wir als SPD in der Koalition nur die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen durchsetzen. Am Ende der Verhandlungen kamen 20 Stunden innerhalb von drei Jahren heraus.

Den Sachkundenachweis fordern wir nach wie vor, dann eben in der nächsten Legislaturperiode; denn unqualifiziertes Handeln bei der Immobilienverwaltung kann zu erheblichen Schäden führen. Für Eigentümer einzelner Wohnungen ist es häufig nur sehr schwer zu überblicken, ob der jeweilige Verwalter über ausreichende Qualifikationen verfügt, um die Verwaltung durchführen zu können. Wohneigentum – das sagte ich schon in meiner ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf – wird für viele ältere Menschen hier in Deutschland früher oder später zur Altersvorsorge und damit immer wichtiger. Deswegen ist die Einführung von Qualitätsmerkmalen bei Verwaltern aus unserer Sicht von enormer Wichtigkeit.

Auch die öffentliche Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, zeigte konkret auf, dass wir auf diesem Gebiet als Gesetzgeber in Zukunft einiges regeln sollten. Es herrschte eine ungewohnt große Einigkeit zwischen den verschiedenen Verbänden. Alle wollten klare Voraussetzungen und Regeln, nur der Normenkontrollrat hatte hierzu eine andere, für mich nach wie vor nicht nachvollziehbare Meinung. Schade, dass die Union nur dem Normenkontrollrat ein offenes Ohr geschenkt hat und alle anderen Sachverständigenmeinungen ein bisschen ausgeblendet hat. Ein Blick über den Tellerrand wäre an dieser Stelle sicherlich wünschenswert gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten wollen, zeigt sich auch daran, dass wir eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung vorgeschlagen haben, die erfahrene Verwalter für längere Zeit von der Fortbildungsverpflichtung freigestellt hätte.

WEG und Mietverwaltungen übernehmen heute schon eine wichtige treuhänderische Aufgabe, nämlich die Verwaltung eines Vermögenswertes in Höhe von über 2 Billionen Euro in Deutschland. Wir haben laut Statistischem Bundesamt rund 261 000 Rechtsverfahren pro Jahr. Diese Rechtsverfahren beschäftigen sich in erster Linie mit Auseinandersetzungen, die vermieden werden könnten, wenn die Hausverwaltungen qualitativ hochwertig arbeiten würden. Deshalb plädierte sogar die ein oder andere Anwaltsvereinigung für eine Verschärfung bei den Berufszulassungsregeln, die wir mit diesem ersten Schritt heute leider noch nicht auf den Weg haben bringen können.

Als Koalition, meine Damen und Herren, haben wir aber erreicht – dafür bedanke ich mich –, dass Verwalter von Wohneigentum und vermietetem Wohnraum, also Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, künftig eine Gewerbeerlaubnis vorlegen müssen und Wohnimmobilienverwalter darüber hinaus auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Dies ist sicherlich ein erster Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz und hin zu mehr Qualität.

Alles in allem bin ich zufrieden, dass dieses Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung kommt. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilien. Das wird bei der nächsten Evaluierung gewiss auch der Normenkontrollrat so sehen. Sicherlich muss in der nächsten Wahlperiode an der einen oder anderen Stelle entsprechend nachjustiert werden, wenn es darum geht, für noch mehr Qualität und noch mehr Verbraucherschutz zu sorgen. Dies wollen zumindest wir als SPD-Fraktion uns auf die Fahne schreiben und nach dem 24. September dieses Jahres angehen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und proste Ihnen mit einem Glas Wasser zu.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Thomas Lutze.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7122994
Wahlperiode 18
Sitzung 240
Tagesordnungspunkt Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler
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