Barbara LanzingerCDU/CSU - Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode, die jetzt bald zu Ende geht, heißt es – ich zitiere aus diesen Leitlinien, die die Regierungsfraktionen damals vorgaben –:
Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. … Wir wollen Wirtschaft und Bürger weiter spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten. … Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden,
– sofern wir sie denn überhaupt brauchen –
damit Bürokratielasten vermieden und so gering wie möglich gehalten werden.
Ich füge hinzu: Halte Maß und bedenke das Ende! Genau das macht unsere Koalition aus, nämlich dass wir überlegen, ob wir tatsächlich noch mehr Gesetze brauchen. Wir reden jeden Tag darüber, wie viele unnötige Gesetze wir haben.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum habt ihr es überhaupt gemacht?)
Die ganzen Diskussionen im Bundestag zeigen, dass es oftmals um Gesetzesvorhaben geht, die unsere Bürger belasten. Sie verwalten nur, und der Bürger hat gar nicht mehr die Möglichkeit, selbst entscheiden zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In diesem Fall wollen wir wieder ein Mehr an Gesetzen. Wir haben uns dann als Koalition mit dem Kollegen Held von der SPD über diesen Gesetzentwurf verständigt,
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der einen guten Job gemacht hat!)
und wir haben als Union den Entwurf ernsthaft geprüft. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir haben ernsthaft überlegt, diesen Gesetzentwurf gar nicht durchgehen zu lassen.
(Marcus Held [SPD]: Das war ehrlich jetzt!)
– Ich bin immer ehrlich. So weit müssten Sie mich kennen.
Wir haben uns zusammengesetzt und uns gefragt: Was schaffen wir? Was bekommen wir hin? – Dafür bedanke ich mich. Das war nicht einfach. Das stimmt; das gebe ich auch ganz ehrlich zu.
Das Ergebnis dieser langen und auch intensiven Verhandlungen ist jetzt ein ausgewogenes Gesetz. Das haben Sie und auch Kollegin Grotelüschen richtig gesagt. Wir haben Maß gehalten und das Ende bedacht.
Die Anhörung war aber nicht so eindeutig, wie Sie es geschildert haben.
(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Im Gegenteil!)
– Eher das Gegenteil. – Sie war schon zweigeteilt.
Wir sorgen für Verbraucherschutz. Wir schränken die Gewerbefreiheit nicht unnötig ein. Ich wiederhole es noch einmal: Die Verwalter brauchen künftig eine Gewerbeerlaubnis. Für Makler gibt es sie bereits; das wurde schon gesagt. Die Erlaubnisvoraussetzungen sind Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Die Verwalter müssen die Berufshaftpflichtversicherung abschließen, damit auch gewährleistet ist, dass Verbraucher im Schadensfall zu ihrem Geld kommen.
Wir führen die regelmäßige Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler ein. Wer den Nachweis nicht erbringt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wer eine solide Aus- und Weiterbildung hat, nämlich zum staatlich anerkannten Immobilienkaufmann und Immobilienfachwirt, muss erst drei Jahre später mit der Fortbildung beginnen.
Ich halte das für richtig. Wichtig ist uns bei alldem: Wir setzen auf den mündigen Verbraucher. Das heißt, Wohnungseigentümer oder Maklerkunden sollten selbst darauf achten, dass Verwalter oder Makler qualifiziert sind. Schließlich geht es dabei um ihre Interessen. Aber nur der, der ausreichend informiert ist, kann tatsächlich richtig entscheiden. Deshalb setzen wir eine Verbraucherinformationspflicht ein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von vielen Vertretern wurde dieser Sachkundenachweis gefordert. Ein solcher Eingriff muss gerechtfertigt sein.
(Marcus Held [SPD]: Ja!)
– Da können Sie jetzt lachen.
(Marcus Held [SPD]: Ich freue mich doch nur!)
Wir haben ganz klar gesagt: wenn Missstände benannt werden. Diese wurden nicht benannt. Deshalb haben wir auch darauf verzichtet und das so gelöst, wie wir es gelöst haben. Es hieß, es wäre eine Grundvoraussetzung, um die Notwendigkeit der Regulierung zu erfüllen, um auch verfassungsrechtlich die Rechtfertigung zu beurteilen, zumal die geplanten Regelungen insbesondere kleine und mittelständische Immobilienverwaltungen und -makler belastet hätten. Dass es diese vielen Missstände gibt, hat sich aus den Stellungnahmen der Experten nicht ergeben. Zumindest wurden uns keine Zahlen dazu genannt.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht! Herr Kaßler hat bei der Anhörung einige Zahlen genannt!)
Es gab noch weitere Argumente gegen den Sachkundenachweis. Bei der vieldiskutierten Alte-Hasen-Regelung hätten Verwalter und Makler, die schon länger im Markt sind und von denen behauptet wurde, wir hätten im Zusammenhang mit ihnen Altlasten, keinen Nachweis erbringen müssen. Damit hätte sich zwar der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert, aber überzeugt hätte mich diese Regelung nicht, und zwar deshalb: Wenn die behaupteten Missstände vom Versagen unqualifizierter Altverwalter herrühren, ist nicht einzusehen, warum gerade sie dann keinen Sachkundenachweis leisten sollen.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollten die Alte-Hasen-Regelung nicht!)
Es war auch aus diesem Grund sachgerecht, den Sachkundenachweis nicht einzuführen.
Ich denke, bei allen Diskussionen, die geführt wurden, und bei allen Forderungen, die gestellt wurden, müssten wir eigentlich insgesamt überlegen – das könnte dann der neue Bundestag tun –, nicht über einen Sachkundenachweis zu reden, sondern gleich auf die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau zu verweisen. Dann können Sie nämlich die ganzen Punkte, die Sie fordern, zum Beispiel Energie, abdecken. Der Sachkundenachweis, den Sie fordern, ist ein eierlegender Sachkundenachweis. Der bringt Ihnen gar nichts; denn der einmalige Sachkundenachweis bedeutet keine beständige Fortbildung. Wählen Sie lieber gleich einen gescheiten Beruf, dann haben Sie das, was Sie eigentlich wollen.
Ich fasse zusammen: Mit dem vorliegenden Gesetz ist dem Verbraucherschutz ausreichend Rechnung getragen. Wir setzen auf den mündigen Verbraucher. Uns ist es hoffentlich gelungen, nicht ein Zuviel an Bürokratie zu erzeugen.
Ich bedanke mich fürs Zuhören und danke für die Zusammenarbeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7122998 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 240 |
Tagesordnungspunkt | Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler |