Christian HirteCDU/CSU - Bericht des 4. Untersuchungsausschusses (cum-ex)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ausschussvorsitzender Dr. Krüger hat gerade geschildert, mit welch hoher Intensität wir uns über viele Tage, Wochen und Monate der Thematik Cum/Ex gewidmet haben und dass wir gemeinsam fraktionsübergreifend zu der Feststellung gekommen sind, dass diese Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig waren und sind.
Sicher ebenso einig waren wir uns auch darüber, dass einzelne kriminelle Marktteilnehmer, Banken und Berater organisiert zusammengearbeitet haben, um den Fiskus in die Irre zu führen. Bei der Frage allerdings, ob politisches oder fachliches Versagen dazu führte, dass das kriminelle Vorgehen einzelner Finanzmarktakteure lange Zeit unterschätzt oder unbeachtet blieb, gehen die Meinungen zwischen Koalition und Opposition nahezu schon naturgemäß auseinander. Das hat man gerade bei den Ausführungen des Kollegen Pitterle festgestellt.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Natur hat das nichts zu tun! – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man hätte sich auch verständigen können, wenn Sie sinnvoll gearbeitet hätten!)
Das ist auch nicht verwunderlich. Man kann schließlich nicht erwarten, dass die Opposition ihr schärfstes Schwert aus der Hand legt
(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie zwingen uns ja zu einem Untersuchungsausschuss! Das ist ja der Skandal!)
und dass ein Untersuchungsausschuss seine Arbeit völlig losgelöst von parteipolitischen Kalkülen unaufgeregt im Stillen verrichtet, um dann heute in friedlicher Eintracht seine Ergebnisse zu präsentieren.
Fairness und Sachlichkeit kann man trotz zeitweiliger schriller Momente sicher von einem Parlamentier erwarten, nicht aber richterliche Unbefangenheit. Das gilt offenkundig besonders in einem Wahljahr. So ist wohl auch zu verstehen, dass man versucht, mit haltlosen Schuldzuweisungen und dem Kolportieren von horrenden Steuerausfällen in Milliardenhöhe mit aller Macht Aufmerksamkeit zu generieren.
(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte?)
Es gab in der Vergangenheit Untersuchungsausschüsse, in denen sich die Mitglieder um Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen bemüht haben
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Gott, die CDU/CSU vertuscht wieder Skandale!)
und der Presse sogar gemeinsam abgestimmte Statements vorgelegt haben.
Als wir im November 2015 mit der Ausschussarbeit begannen, schien es zunächst auch bei unserem Untersuchungsausschuss so zu sein.
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede erklärt sehr gut, wie es zu dem Skandal kam! – Gegenruf der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]: Zuhören!)
– Hören Sie mal zu, Herr Hofreiter. – An der gemeinsamen und praktisch durchgehend konsensualen Arbeit – gemeinsam und nahezu ausschließlich konsensual – hat sich bis zum Ende der Ermittlungen nichts geändert.
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird schön weiter vertuscht!)
Erst als wir in die Phase kamen, in der wir den Abschlussbericht erstellt haben, hat sich die Opposition von der gemeinsamen Arbeit verabschiedet.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie haben etwas vorgelegt, was unterirdisch war und fachlich daneben!)
An der gemeinsamen Arbeit hatte sich auch nichts geändert, als wir teilweise bis spät nachts zusammensaßen und festgestellt haben, dass parlamentarische Untersuchungsarbeit gelegentlich schwieriges, langwieriges und auch beschwerliches Handwerk ist.
Ebenso beschwerlich fanden das anscheinend auch einige Journalisten, weil es schwierig ist, einem normalen Menschen kurz und nachvollziehbar zu erklären, was Cum/Ex überhaupt ist. Kollege Krüger hat das, glaube ich, gerade hervorragend getan, jedenfalls für Juristen. Ob das die Allgemeinheit so versteht – da bin ich nicht ganz sicher.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die versteht das! Verlassen Sie sich drauf!)
Schon bei der Einsetzung unseres Untersuchungsausschusses hat unser Bundestagspräsident Lammert angemerkt, dass in der Ausschussarbeit viel erreicht sei, wenn es uns gelänge, einer breiten Öffentlichkeit überhaupt zu erklären, was wir da untersuchten.
(Zuruf der Abg. Susanna Karawanskij [DIE LINKE])
Nach meinem Eindruck ist es so, dass wir, wenn wir das zum Maßstab nehmen, nicht so sehr erfolgreich waren.
Die Komplexität der Materie führte auch dazu, dass die Berichterstattung im Vergleich zu anderen Untersuchungsausschüssen eine geringere mediale Wirkung erzielte, als sich das mancher sicherlich erhofft hat. Ausnahmen wie beim Erscheinen des Zeugen Maschmeyer bestätigen diese Aussage eher noch.
Einigen ist es dann offensichtlich zu still um den Ausschuss geworden. Deshalb war man gerade bei den Grünen in den letzten Wochen eifrig bemüht, die Cum/Ex-Problematik zum medialen Großereignis zu machen, an dessen Ende jetzt ein riesiges Steuerloch stehen soll. Nach NSA, NSU, Edathy und VW ist man beim Cum/Ex-Untersuchungsausschuss endlich da, wo sich der Kollege Schick schon immer sehen wollte: als Chefankläger im angeblich größten Steuerskandal der Nachkriegsgeschichte.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kennen Sie denn einen größeren?)
– Ich komme noch dazu.
Aus diesem Grund hat es die Fraktion der Grünen wohl am Ende auch abgelehnt, nach der gemeinsamen, praktisch ausschließlich konsensualen Ermittlung diesem Haus auch einen gemeinsamen Bericht – zusammen mit der Koalition – vorzulegen. Denn hätte man sich womöglich mit Union und SPD auf ein gemeinsam getragenes Ergebnis verständigt, wäre die überzogene Aufregung ja weniger glaubhaft gewesen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie jetzt auch mal zu der Ungeheuerlichkeit des Steuerbetrugs, oder was? – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Peanuts!)
Die Ergebnisse unseres Abschlussberichts möchte ich daher kurz und in aller Sachlichkeit darstellen.
Wie schon erwähnt: Die Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Die gesetzlichen Regeln waren klar. Schon jedem Laien erschließt sich sofort, dass man von etwas einmal Gezahltem, nämlich Kapitalertragsteuer, nicht mehrmals etwas zurückverlangen kann.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bloß nicht den Beamten des Finanzministeriums und Ihrem Minister!)
Das war offenkundig auch für die Beteiligten so klar, dass sie ihr Handeln mit extremem Aufwand verschleiert haben oder zu verschleiern versucht haben. Die Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass durch einen kleinen, aber lauten Kreis von Beratern – mit Professoren, mit Gefälligkeitsgutachten – und Steuerpflichtigen der Versuch unternommen wurde, Steuergesetze und entsprechende finanzgerichtliche Entscheidungen bewusst gegen deren Sinn auszulegen.
Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern leisteten und leisten jedoch gute Arbeit. Sie konnten nämlich in zahlreichen Fällen verhindern, dass zu Unrecht beantragte Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragsteuer auch tatsächlich angerechnet oder ausgezahlt wurden. Außerdem ist es bereits gelungen, den Großteil der bereits angerechneten oder erstatteten Kapitalertragsteuern erfolgreich zurückzufordern.
Das Bundeszentralamt für Steuern hatte zur Bewältigung seiner Aufgaben dazu auch stets – anders, als es Kollege Pitterle behauptet hat – das notwendige Personal und auch umfassende Unterstützung bei der Prüfung der entsprechenden Anträge. Die zuständigen Mitarbeiter haben sich dabei erfreulicherweise auch nicht von einzelnen dreisten Steuerhinterziehern einschüchtern lassen. Wir haben eher den Eindruck gewonnen, dass die Beamten fachlich hochkompetent und engagiert ihrer Arbeit nachgegangen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD])
Die Steuer- und Justizbehörden ermitteln aktuell umfassend zu den Cum/Ex-Geschäften, und es bestehen gute Aussichten, unberechtigte Steuererstattungen mit Zinsen zurückzuerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen zu erwirken.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ganz viel ist verjährt, weil Sie zu spät reagiert haben!)
Die tatsächliche Schadenshöhe durch Cum/Ex-Geschäfte, Herr Kollege Dr. Schick, dürfte insoweit nur einen Bruchteil der öffentlich – insbesondere auch von Ihnen – genannten Summen in Milliardenhöhe betragen. Ob tatsächlich ein Millionen- oder Milliardenschaden für den Fiskus entstanden ist, lässt sich heute überhaupt noch nicht seriös beziffern. Wer dies tut, lenkt mit Fantasiezahlen von der hervorragenden Aufklärungsarbeit unseres Ausschusses ab.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Fantasiezahlen, weil Sie die Fälle von vor 2005 unter den Tisch fallen lassen!)
– Sie selber sind gleich noch dran. Vielleicht können Sie es dann erklären. Der Ausschuss konnte Ihre Zahlen nicht belegen. Die Grundlage war häufig unseriös.
Der Ausschuss hat neben der Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen Einordnung den Vorwurf widerlegt, das Finanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern hätten die Fälle zu zögerlich aufgeklärt. Das Gegenteil ist der Fall. Als erstmals durch einen Whistleblower im März 2009
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht der erste Whistleblower! Das ist falsch!)
im BMF klar wurde, dass es ein Problem in erheblichem Umfang gibt, hat man drei Tage später – dazwischen lag ein Wochenende – eine Kommission eingesetzt und wenige Wochen später das uns allen bekannte BMF-Schreiben vom 5. Mai 2009 auf den Weg gebracht,
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was nichts gebracht hat!)
das vorsah, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestätigen müssen, dass der Erwerb der Aktien im Sinne der Steuerbescheinigungen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Leerverkäufen getätigt wurde.
2010 fiel dann im BMF unter Finanzminister Wolfgang Schäuble die Entscheidung für eine umfassende Neuregelung des Besteuerungsverfahrens. Dabei wurde ein kompletter Systemwechsel vollzogen, der sowohl erdacht als auch praktisch für die Marktbeteiligten handhabbar gestaltet und juristisch sauber auf den Weg gebracht werden musste. Nach der Erstellung des Gesetzentwurfs durch das BMF im gleichen Jahr konnte der Bundestag das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz im Jahr 2011 verabschieden.
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Cum/Cum lief weiter!)
Die Bedingungen, die den Steuerbetrug mit zu Unrecht beantragten Anrechungen oder Erstattungen der Kapitalertragsteuer erleichtert haben, wurden damit endgültig beseitigt. Das System des Kapitalertragsteuereinbehalts und deren Abführung wurde nämlich zum 1. Januar 2012 auf das sogenannte Zahlstellenprinzip umgestellt. Hier also von einem Untätigsein der Verwaltung oder der Politik zu reden, ist schlicht unredlich und falsch.
Weil offenkundig Ihnen, Herr Kollege Schick, im Laufe der Ausschussarbeit klar wurde, dass mit dem Thema Cum/Ex im Wahlkampf gegen die Regierung kein Blumentopf zu gewinnen ist, haben Sie sich nach und nach mehr auf das Thema Cum/Cum versteift. Der Ausschuss ist dabei einvernehmlich Ihrem Wunsch entgegengekommen, auch diese Geschäfte zu untersuchen. Hierbei geht es um solche Geschäfte, bei denen ausländische Aktionäre ihre Papiere kurz vor dem Tag der Dividendenzahlung an deutsche Institute übertrugen. Der Grund war, dass sich inländische Kapitalmarktteilnehmer im Gegensatz zu den ausländischen ihre Kapitalertragsteuer erstatten oder anrechnen lassen konnten. Durch Cum/Cum-Gestaltungen ersparten sich also die Inländer die Kapitalertragsteuer, die sie anteilig über Vertragsmodalitäten an den ausländischen Aktionär weitergaben. Alle profitierten, nur der Fiskus verlor.
Dieses Phänomen habe ich übrigens schon im Rahmen meiner Steuervorlesungen im Studium kennengelernt, damals noch bekannt unter dem Namen „Dividendenstripping“. Wer hat dafür gesorgt, dass letztendlich mit der Investmentsteuerreform 2016 Abhilfe geschaffen wurde? Nicht die Grünen – auch nicht in der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung von 1998 bis 2005 –, erst recht nicht die Linke, sondern das Finanzministerium unter Wolfgang Schäuble.
Ich möchte noch einmal auf die Fantasiezahlen zu sprechen kommen. Diese lenken – ich habe das bereits ausgeführt – von den tatsächlichen Thematiken ab. Aus unserer Sicht ist klar, dass die Höhe der behaupteten Schäden – zuletzt bis ins geradezu Absurde; von 49 Milliarden Euro war manchmal die Rede – von den eigentlichen Umständen und der eigentlichen Arbeit ablenken soll, nicht nur von unserer Ausschusstätigkeit, sondern auch und vor allem von denjenigen, die in den Behörden dafür Sorge getragen haben, dass kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, ganz herzlich all denjenigen Danke zu sagen, die bei der Ermittlungsarbeit mitgeholfen haben, vor allem den Mitarbeitern der Fraktionen. Auch herzlichen Dank an das Ministerium, das uns immer umfassend informiert und mit Unterlagen unterstützt hat.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Gerhard Schick hat als nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7123094 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 241 |
Tagesordnungspunkt | Bericht des 4. Untersuchungsausschusses (cum-ex) |