23.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 241 / Tagesordnungspunkt 33

Ute BertramCDU/CSU - Suizidprävention

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und beschließen heute über ein Thema, das eines der traurigsten und tragischsten Kapitel menschlicher Existenz betrifft, nämlich den Suizid, den Selbstmord. Es gibt ihn, seit es die Menschheit gibt, und es wird ihn so lange geben, wie es die Menschheit gibt. Er war und ist Gegenstand der Philosophie und Literatur. Er hat inhaltlich eine Öffnung erfahren, die sich im Begriff des Freitods ausdrückt.

Auch geschichtlich, vor allem kirchengeschichtlich hat der Suizid eine Wandlung erfahren. Sah man im Selbstmörder vor allem den Mörder, der sich an seinem Leben vergangen hat, das er von Gott geschenkt bekommen hatte, so sind wir heute, zu Recht, wie ich meine, davon abgekommen, im Suizid ein moralisches oder gar tatsächliches Unrecht zu sehen.

Auch die auslösenden Momente können sehr verschieden sein. Sie reichen von einer tiefen Depression über eine ausweglos erscheinende Konfliktsituation bis hin zum sogenannten Bilanzsuizid. Auch äußerliche Ursachen, wie individuelle Diskriminierung oder politische Umwälzungen, können nachweislich zum Suizid führen.

Meine Damen und Herren, heutzutage stehen Überlegungen im Mittelpunkt, wie suizidales Verhalten vermieden oder zurückgedrängt werden kann. Dies gilt ganz dezidiert auch für den vorliegenden Antrag, den die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach intensiver Vorbereitung gemeinsam eingebracht haben, wofür ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanke.

In Deutschland beklagen wir rund 10 000 Todesfälle, die auf Suizid zurückzuführen sind – pro Jahr. Schätzungen gehen davon aus, dass auf einen vollendeten Suizid zehn Versuche kommen.

Im Antragstext stellen wir fest, dass ein großer Teil der Suizide und der Suizidversuche Ausdruck einer psychischen Krise oder einer psychischen Erkrankung ist. Nur zu einem kleinen Teil ist der Suizid das Ergebnis einer souveränen Entscheidung. Also müssen präventive Maßnahmen hier ansetzen.

Unentbehrlich ist dabei, dass die Menschen in psychischen Krisen niederschwellige und vor allem schnelle Hilfe erreicht. Dies kann aber auch nur geschehen, wenn eine suizidale Gefährdung frühzeitig erkannt wird. Dafür ist generell ein vorurteilsfreier Umgang der Gesellschaft mit psychischen Erkrankungen notwendig. Es ist aber auch der gesamtgesellschaftliche Aspekt unabdingbar, dass das Umfeld des Suizidgefährdeten die Lage konkret erfasst und tätig wird.

Für die Politik stellt sich die Suizidprävention als bereichsübergreifende Querschnittsaufgabe dar, zu der die unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in unterschiedlichster Art und Weise beitragen können und müssen.

Mit diesem Antrag an die Adresse der Bundesregierung wollen wir mit einem 18 Punkte umfassenden Forderungskatalog erreichen, dass der Bund möglichst alle Register zieht, um Suizidprävention zu stärken. Zu diesen Forderungen gehört, dass die Prävention psychischer Krankheiten ressortübergreifend wahrgenommen wird und gemeinsam mit den Ländern darauf hingewirkt wird, psychischen Erkrankungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dasselbe gilt für die Förderung der seelischen Widerstandskraft.

Die Suizidprävention muss auch im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz ihren Niederschlag finden; hier ergeht die Aufforderung an die Bundesregierung, auf Modellvorhaben für niedrigschwellige und schnell zugängliche Leistungen hinzuwirken.

Ein weiterer Punkt, den ich herausheben möchte, ist die stärkere Berücksichtigung älterer und alter Menschen, auch gerade derjenigen, die in Einrichtungen der Altenhilfe leben. Denn hier entwickeln sich oft Depressionen, die unerkannt bleiben und deshalb nicht oder nur unzulänglich behandelt werden.

Wir müssen auch noch stärker unser Augenmerk auf Regelungen im Baurecht richten, die einen Suizid möglichst verhindern. Hier sind vor allem psychotherapeutische und psychiatrische Einrichtungen sensible Orte. Aber auch Stellen, die sich als bevorzugte Orte für Suizide erwiesen haben, müssen systematisch präventiv um- oder ausgestaltet werden.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Prävention kann die Bundesregierung viel tun, auch die Länder und die Kommunen. Auch ehrenamtliches Engagement ist hier möglich; das kann ich Ihnen als Mitglied im Verein für Suizidprävention Hildesheim authentisch bestätigen. Doch mein Appell lautet: Jeder kann suizidpräventiv wirken. Dies setzt in erster Linie voraus, dass wir – jeder und jede von uns – unsere Umgebung, unsere Mitmenschen aufmerksam und mit Anteilnahme wahrnehmen.

Kein Suizid kommt aus dem Nichts. Meistens geht ihm ein Hilferuf voraus, oft ein stiller. Deshalb müssen wir alle besonders gut zuhören, nicht nur mit den Ohren, sondern auch mit dem Herzen. Stimmen Sie bitte dem Antrag zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Birgit Wöllert [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Dirk Heidenblut für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7123120
Wahlperiode 18
Sitzung 241
Tagesordnungspunkt Suizidprävention
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine