29.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 243 / Tagesordnungspunkt 8

Alexander Dobrindt - Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen

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Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir wollen Mobilität, wir wollen sichere Mobilität, wir wollen verantwortungsvolle Mobilität, wir wollen maximale Mobilität für die Bürger haben. Aber das geht nur mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer und mit Achtung vor ihnen. Wer dieses Privileg der maximalen Mobilität missbraucht und auf das Risiko sowie auf Leib und Leben anderer keine Rücksicht nimmt, der hat sein Recht auf das Fahren auf der Straße verwirkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist der Inhalt unserer Regelung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dazu gehört, dass wir in der Tat alle diejenigen, die sich so verantwortungslos verhalten, mit ihren Fahrzeugen aus dem Verkehr zu ziehen bereit sind. Illegale Straßenrennen, Raser, all das hat auf unseren Straßen, in unseren Städten nichts zu suchen. Es ist das richtige Signal, das wir mit diesem Gesetz aussenden. Wir sorgen dafür, dass zukünftig diejenigen, die glauben, sie könnten sich an einem illegalen Straßenrennen beteiligen, die volle Härte des Gesetzes spüren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unseren Debatten hatten wir alle die Wahrnehmung, dass die Zahl der illegalen Straßenrennen durch die Möglichkeiten der Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen im Internet wohl noch einmal zugenommen hat. Offensichtlich gelten die Bilder und Videos als Trophäen, mit denen man prahlen kann.

Das Prinzip all dieser Rennen ist immer das gleiche: Es treffen sich irgendwelche Spinner auf unseren Straßen, um in maximal unverantwortlicher und gefährdender Weise in einen Wettbewerb um die höchste Geschwindigkeit einzutreten und sich zu messen. Am Ende steht oft ein tragischer Unfall, in dem völlig unbeteiligte Dritte verwickelt sind. Damit ist entsetzliches Leid verbunden.

Wir alle kennen die traurigen Schlagzeilen aus der Vergangenheit, zum Beispiel aus Berlin. Im Februar 2016 lieferten sich zwei Raser mitten im Zentrum von Berlin bei 160 km/h ein Rennen, bei dem mehrere rote Ampeln überfahren wurden. Am Schluss wurde ein unbeteiligtes Fahrzeug gerammt, dessen Fahrer bei dem Unfall starb. Dieser Fall hat besondere Aufregung verursacht und breite Wahrnehmung erfahren, weil zum ersten Mal ein Landgericht deutlich gesagt hat: Das ist einer Verurteilung wegen Mordes würdig. Das war neu in der Rechtsprechung. Die Richter waren der Meinung, dass durch die Teilnahme an solchen Rennen mögliche Todesfolgen billigend in Kauf genommen werden. Das ist genau der richtige Ansatz; diese Sichtweise teilen wir. Man muss aber auch klar sagen: Nicht nur diejenigen, die sich an den Rennen beteiligen, sondern auch all diejenigen, die illegale Rennen organisieren oder zu illegalen Rennen anstiften, nehmen mögliche Todesfolgen billigend in Kauf. Dies zu belangen, das ist der Sinn unseres Gesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In der Tat ist es so, dass die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten beschränkt sind. Wenn es zu keiner Gefährdung oder Schädigung eines Dritten kommt, stellt das derzeit noch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld oder mit bis zu drei Monaten Fahrverbot geahndet wird, aber das wird dem Gefährdungspotenzial nicht gerecht. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt den Schritt gehen, die Teilnahme und die Veranstaltung von illegalen Straßenrennen aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht herauszulösen und einen neuen Straftatbestand zu schaffen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren beinhaltet. Das ist die richtige Konsequenz für solche verantwortungslosen Raser.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich bei den Verkehrspolitikern und bei den Rechtspolitikern, die mit diesem Sachverhalt sehr verantwortlich umgegangen sind und ein Gesetz geschaffen haben, das diesen sehr schwierigen Komplex aus unserer Sicht richtig abbildet. Jetzt steht auch der Versuch der Organisation eines Rennens unter Strafe. Das war nicht selbstverständlich. Es war nicht von Anfang an klar, dass wir auch dieses Ergebnis erreichen. Das ist aber ein Kernanliegen von uns, weil wir schon im Vorfeld eine maximale Abschreckungswirkung entfalten wollen. Wir wollen klar darauf hinweisen, dass auch der Aufruf zu einem illegalen Rennen im Internet eine strafbare Handlung sein kann. Das ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Regel. Damit sprechen wir gegenüber denjenigen, die bereit sind, andere zu gefährden, eine sehr klare Sprache.

Wir schaffen die Voraussetzungen für ein Fahrverbot und einen Fahrzeugentzug. Ja, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Entziehung von Fahrzeugen sind in der Tat harte Maßnahmen. Aber es ist völlig klar: Wer heute bereit ist, bei illegalen Autorennen die Gefährdung von Dritten in Kauf zu nehmen, zeigt, dass er den Anforderungen an diese Form der Mobilität nicht gewachsen ist, dass er mit einem Auto nicht umgehen kann. Alle psychologischen Gutachter sagen, dass diese Strafe ein harter Schlag für die Raser wäre, da sie sich in besonderer Form über ihr Auto definieren, und dadurch eine besondere Abschreckungswirkung entsteht. Wir haben darüber intensiv diskutiert. Ich glaube, es war richtig, diese Abschreckungswirkung zu erzeugen. Wer sich in dieser Art und Weise verantwortungslos auf unseren Straßen verhält, der muss wissen: Er hat zukünftig keinen Führerschein und kein Auto mehr.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen sichere Mobilität für alle schaffen. Dazu gehört, dass wir einen respektvollen Umgang, Rücksicht und Achtung gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern in allen Fahrsituationen wahren. Wer das nicht tun will, wer andere gefährden will, wer sich nicht an die Regeln auf der Straße halten will, die notwendig sind, um sichere Mobilität zu garantieren, der hat auf unseren Straßen keinen Platz mehr.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Als nächste Rednerin spricht Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7124965
Wahlperiode 18
Sitzung 243
Tagesordnungspunkt Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen
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