29.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 243 / Tagesordnungspunkt 8

Renate KünastDIE GRÜNEN - Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich bin froh, dass wir uns in dieser Diskussion sehr seriös und ruhig einem Delikt widmen, das vor einiger Zeit in weiten Bereichen noch als irgendwie cool angesehen wurde. Ich bin froh, dass wir jetzt klar zeigen: Diese massiv überhöhte Geschwindigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Das ist nicht cool, das ist nicht Selbstbestätigung, sondern das ist ein Verhalten, das ein extrem hohes Verletzungs- und Tötungspotenzial hat. Ein solches Verhalten halten wir nicht für sozial, und wir sind uns deshalb einig, dass es eine gesetzliche Regelung geben muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

In der Anhörung im Rechtsausschuss – Frau Lühmann war auch dabei – haben wir sehr Eindrückliches über das Thema Geschwindigkeiten gehört. Ich will Ihnen ein paar Zahlen nennen. Ein Polizist vom LKA Köln, der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt, hat uns etwas zum Thema Geschwindigkeiten gesagt, weil jemand bemerkte, man könne denjenigen, der in einer Spielstraße mit doppelter Geschwindigkeit fährt, doch nicht genauso hoch bestrafen wie denjenigen, der mit 170 km/h über den Ku’damm fährt. Auf Nachfrage kam der Hinweis: In einer Spielstraße ist Schrittgeschwindigkeit erlaubt – 7 km/h bis 8 km/h –; 14 km/h zu fahren bedeutet, dass ein Kind, das dort entlangläuft, massiv verletzt werden kann, weil Faktoren wie Reaktionszeit, Beschaffenheit, Überraschungseffekt und Bremsweg berücksichtigt werden müssen. Eine höhere Geschwindigkeit bedeutet übrigens auch längere Bremswege. Die doppelte Geschwindigkeit bedeutet fast den vierfachen Bremsweg. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km pro Stunde kann ein Erwachsener leicht verletzt werden. Dabei geht es um Schürfungen, Stauchungen, Prellungen und Brüche. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km pro Stunde kann ein Fußgänger – ein Radfahrer sowieso – tödlich verletzt werden. Der Kriminalbeamte sagte in der Anhörung, dass hierbei die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen Verletzung sehr hoch sei. Wir reden also nicht über Triviales, wenn es um diese Art von Raserei geht.

Oder umgekehrt dargestellt: Wenn Sie mit 30 km/h angefahren werden, entspricht das einem Sturz aus ungefähr dreieinhalb Metern Höhe, aus dem ersten Stock eines Wohnhauses. Wenn Sie ein Auto mit 50 km/h anfährt, entspricht das quasi einem Sturz aus dem dritten Stock. Geschieht das mit 70 km/h, entspricht das einer Fallhöhe von 20 Metern. Meine Damen und Herren, nur wenige überleben so etwas.

Deshalb reden wir hier nicht über Triviales. Es geht nicht nur um die Frage, ob jemand zu schnell fährt. Gelegentlich wird schon einmal davon gesprochen, dass hier und da 10 km/h oder 20 km/h mehr als erlaubt gefahren wurde. Aber auch das ist nicht trivial. So etwas gehört sich nicht; denn man sollte zurückhaltend fahren. Wir reden also über Dinge, die tatsächlich lebensgefährdend sind oder zu massiven Verletzungen führen können, meine Damen und Herren.

Vor Jahren wäre eine solche Debatte hier noch gar nicht möglich gewesen. Ich bin froh, meine Damen und Herren, dass wir sie jetzt führen. Übrigens bin ich auch froh, dass sich der Bundesverkehrsminister anders geäußert hat, als er es vor einem Jahr getan hat. Der Kollege Kühn hatte eine Anfrage gestellt, die am 28. Juni letzten Jahres beantwortet wurde. Darin hatte Herr Dobrindt noch erklärt: Wir werden prüfen, ob gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind. Ich bin ja froh, dass Initiativen aus Nordrhein-Westfalen bzw. aus dem Bundesrat kamen. Dann kam von uns der Antrag. Danach äußerte sich die Koalition, und es kam zu einer Änderung des Bundesratsentwurfs, sodass wir hier zu einer Entscheidung kommen können. Also klar ist: Wir müssen etwas tun.

Ich will noch auf eines hinweisen: Es reicht nicht allein, gesetzlich zu regeln. Wir brauchen auch Polizei auf der Straße. Für diejenigen, die meinen, es sei trivial, eine Geschwindigkeitsübertretung zu begehen, wenn sie einmal schnell von A nach B wollen, brauchen wir ein Entdeckungsrisiko. Wir brauchen spürbare Bußgelder und Fahrverbote. Und das Tatwerkzeug – das ist hier das Auto – muss bereits ab schweren Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich will jetzt aber zu den Anträgen kommen. Ich war froh, dass der Bundesrat die Initiative ergriff. Er hat sich aber auf illegale Autorennen konzentriert. Das heißt, vor Gericht wäre der Nachweis notwendig gewesen, dass sich zwei oder mehr Menschen verabredet haben. Da aber die meisten Unfälle ganz allgemein mit Raserei bzw. zu schnellem Fahren zu tun haben – ob das jetzt 40 km/h, 100 km/h oder 120 km/h mehr als erlaubt sind –, fragt man sich doch, ob es dann noch notwendig sein muss, die Gerichte vor das Problem der Beweislage zu stellen. In manchen Fällen wird man die Verabredung gar nicht beweisen können. Deshalb haben wir Grüne eben einen anderen Vorschlag gemacht, nämlich an den § 315c StGB heranzugehen. Wir wollen damit nicht nur illegale Autorennen unter Strafe stellen, sondern allgemein grob verkehrswidriges, rücksichtsloses und massiv zu schnelles Fahren. Es soll in diesen Fällen die Möglichkeit geben, längere Fahrverbote zu erteilen.

Ich will in einem letzten Satz zu Ihrem Antrag sagen, warum wir den nicht hinreichend finden. Sie haben ja jetzt im Bundesrat noch nachgebessert. Aber Sie haben in den § 315c quasi hineingeschrieben: Wenn einer rast um des Rasens willen bzw. schnell fährt, um eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Damit verwenden Sie wieder einen unbestimmten Rechtsbegriff, wo die Gerichte beweisen müssten, dass er zur Anwendung kommt. Demnach müsste geprüft werden, ob jemand nur schnell von A nach B wollte, weil er seiner Oma die Blumen zum Geburtstag vorbeibringen wollte, oder ob er raste um des Rasens willen. Das halte ich für unzulänglich.

Ab einer bestimmten Geschwindigkeitsübertretung brauchen wir das klare Zeichen: Wenn du so schnell fährst, fährst du an dieser Stelle wirklich auf Kosten der anderen, gefährdest sie. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Wir können nicht zulassen, dass jemand mit einer Geschwindigkeit fährt, die bei einem Zusammenprall einem Sturz aus 20 Metern Höhe entsprechen würde. Das ist nicht sozial. Auch die Straßenverkehrsordnung sieht das, was das Thema „rücksichtsvolles Verhalten“ angeht, nicht vor. Deshalb haben wir einen anderen Vorschlag gemacht. Ihren finden wir unzureichend. Er ist besser als nichts; aber wir hätten uns einen anderen gewünscht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Johannes Fechner hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7124966
Wahlperiode 18
Sitzung 243
Tagesordnungspunkt Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen
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