Johannes FechnerSPD - Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Leider haben sich in letzter Zeit immer häufiger schwere Verkehrsunfälle ereignet, weil verrückte Raser mitten in unseren Städten Autorennen veranstaltet und mit ihren hochgetunten Fahrzeugen bei dem Ehrgeiz, der Schnellste zu sein, fürchterliche Unfälle verursacht haben, nachdem sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren hatten. In Berlin, Mönchengladbach und Köln sind solche Raser mit unschuldigen Bürgern zusammengestoßen, die bei diesen schrecklichen Verkehrsunfällen ihr Leben verloren haben.
Deshalb ist für uns Handlungsbedarf gegeben. Wir müssen gegen diese Raser vorgehen und die Bürger besser gegen diese verrückten Spinner in ihren Autos schützen – auch strafrechtlich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In der jüngsten Rechtsprechung wurden diese schlimmen Unfälle in der Tat zu Recht hart bestraft. Die Fahrer in Berlin wurden wegen Mordes verurteilt, anderswo wegen Totschlags. Ich finde, zu Recht; denn wenn man mit über 100 km/h – in Berlin waren es sogar über 160 km/h – durch die Innenstadt donnert, dann nimmt man den Tod von Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf, und deswegen habe ich großes Verständnis für diese Rechtsprechung.
Wenn bei einem solchen Rennen oder einer solchen Raserei glücklicherweise nichts passiert und niemand zu Schaden kommt, dann wird dieses gefährliche Rasen als Ordnungswidrigkeit mit einer Sanktion von etwa 500 Euro oder einem einmonatigen Führerscheinentzug bestraft. Das hat keinerlei abschreckende Wirkung.
(Kirsten Lühmann [SPD]: Genau!)
Das ist zu wenig und steht vor allem in keinem Verhältnis zu der großen Gefahr, die von einer solchen verrückten Raseraktion für unsere Mitbürger ausgeht.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben hier also eine Schutzlücke, wir müssen handeln. Wenn jemand etwa mit 50 km/h durch die Fußgängerzone oder mit 160 km/h über eine Schnellstraße fährt, dann sind 500 Euro zu wenig, dann muss eine strafrechtliche Sanktion erfolgen.
(Beifall bei der SPD)
Wir können heute einen guten Gesetzentwurf vorlegen, der genau diese Strafrechtslücken schließt. Ich möchte mich ganz ausdrücklich auch bei den Verkehrspolitikern und den Rechtspolitikern der Union bedanken, und ich bedanke mich bei beiden Ministerien für die gute Zuarbeit. Ein Dankeschön darf ich auch an die frühere nordrhein-westfälische Landesregierung schicken, die mit ihrem Bundesratsentwurf unter Justizminister Kutschaty die Initiative für diese wichtige Maßnahme ergriffen hat.
(Beifall bei der SPD)
Was machen wir konkret? Zukünftig wird es strafbar sein, wenn man ein Autorennen veranstaltet, ohne dies anzumelden und, vor allem, ohne dies zu sichern. Auch die Teilnahme an einem solchen illegalen Autorennen ist zukünftig strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Das tun wir, weil wir der Meinung sind, dass schon die Veranstaltung eines Rennens an sich oder die Teilnahme hieran gefährlich ist und deshalb strafbar sein sollte. Auch eine solche hirnlose Raseraktion ist nämlich nach heutiger Rechtslage nicht strafbar, und das darf nicht so bleiben. Wir haben leider gesehen, dass es hier schlimme Unfälle geben kann, und deshalb müssen wir handeln.
Wir sind auch der Meinung, dass das Alleine-Rasen strafbar sein sollte, wenn eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, weil auch das eine große Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sein kann. Diese Raserei ist kein Kavaliersdelikt.
Wir haben lange diskutiert, wie wir diese Norm fassen, ob wir etwa, wie in der Schweiz, konkreter werden und möglicherweise genaue Zahlen oder Prozentzahlen der Überschreitung in den Gesetzentwurf hineinschreiben sollten. Dann wäre das aber ein sehr langer Gesetzestext geworden, und ich glaube, wir wären dann auch nicht der jeweiligen Verkehrssituation gerecht geworden. Es macht eben einen Unterschied, ob jemand 30 km/h zu schnell in der Fußgängerzone oder in der Tempo-120-Zone fährt.
Deshalb, finde ich, haben wir hier eine abstrakte Beschreibung der Gefährlichkeit gut formuliert in den Gesetzentwurf aufgenommen. Wenn mit nicht angepasster Geschwindigkeit „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ gefahren wird, dann kommt es zur Strafbarkeit. Das sind bewährte Rechtsbegriffe, Frau Künast, die die Rechtsprechung schon heute gut definiert und ausgestaltet hat. Auch die Gutachter in unserer Sachverständigenanhörung haben gesagt, dass der Nachweis kein Problem sein wird und dass es bewährte Rechtsbegriffe sind. Das gilt übrigens auch für die Teilnahme an Autorennen und deren Veranstaltung. Auch das ist nach den Normen, die wir hier gefasst haben, nachweisbar.
Wir führen aber nicht nur eine neue Strafnorm ein, sondern wir regeln auch eine weitere Maßnahme, die in der Autorennszene sicherlich viel mehr gefürchtet sein wird als die Geldstrafe, nämlich die Wegnahme des Autos. Der Raser kann sein Fahrzeug verlieren.
Wir regeln, dass der Veranstalter von illegalen Autorennen oder der Teilnehmer daran oder der Alleinraser sein Auto von einem Gericht durch Einziehung weggenommen bekommen kann. Kollegin Lühmann sagte, dass das Spielzeug weggenommen wird. Ich finde, man kann hier noch einen Schritt weitergehen und dies mit dem Waffenrecht vergleichen. Wenn ein Bürger nicht verantwortungsvoll mit seiner Waffe umgehen kann, wenn er sich also als ungeeignet erwiesen hat, dann wird ihm eben die Waffe weggenommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Genauso muss es auch im Straßenverkehrsrecht sein, weil von diesen Fahrzeugen bei hohen Geschwindigkeiten genau wie von einer Waffe eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Zu Recht darf das Strafrecht immer nur Ultima Ratio sein. Ich finde aber, hier haben wir eine Schutzlücke. Hier haben wir zu Recht ein Gesetz gemacht. Wir haben hier Handlungsbedarf. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sebastian Steineke von der CDU/CSU-Fraktion hat jetzt als letzter Redner in dieser Debatte das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7124968 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 243 |
Tagesordnungspunkt | Strafrecht - nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen |