29.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 243 / Zusatzpunkt 4

Nina WarkenCDU/CSU - Aktuelle Stunde zur parlamentarischen Kontrolle in Zeiten der großen Koalition

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt den wunderbaren Satz: „Die größte Waffe der Opposition ist die Information“, und damit, Herr Kollege von Notz, ist nicht die Falschinformation der Öffentlichkeit gemeint.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit allem, was Sie in letzter Zeit so von sich gegeben haben, suggerieren Sie, dass es in der Großen Koalition keine parlamentarische Kontrolle gibt, und das ist schlichtweg falsch. Diese Behauptung wird auch der Arbeit in fünf Untersuchungsausschüssen und anderen Gremien in dieser Legislaturperiode in keiner Weise gerecht.

Die Wahrheit ist doch: Wäre es streng nach dem Wortlaut des Grundgesetzes gegangen, hätte es in dieser Wahlperiode keinen Untersuchungsausschuss gegeben. Die Koalition hat aber die Problematik früh erkannt und die Ausschüsse möglich gemacht, und dies ganz bestimmt nicht, weil sie eine parlamentarische Kontrolle verhindern wollte.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Wie großzügig!)

Nun darf ich als Obfrau über den NSA-Untersuchungsausschuss sprechen. Richtig ist, dass der Ausschuss im März 2014 von allen Fraktionen gemeinsam eingesetzt wurde. Weit überwiegende Teile der Beweis- und Verfahrensbeschlüsse wurden einvernehmlich getroffen. Wir haben in den vergangenen dreieinhalb Jahren in 70 Sitzungen 90 Zeugen gehört und 2 400 Ordner Beweismaterialien bearbeitet. Wir saßen alle in demselben Ausschuss, und wir haben alle die gleichen Informationen erhalten. Es gab keinen gesonderten Geheimausschuss nach dem Motto: „Zutritt nur für die Große Koalition“. Wir haben Sie auch nicht sonst wie in Ihren Rechten beschnitten. Dort, wo Sie sich ungerecht behandelt gefühlt haben, hat Karlsruhe Ihnen gesagt, dass es nicht so war.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir sehr dankbar! Vielen Dank! Sehr gnädig!)

Wir hatten hoffentlich alle den gleichen Anspruch in diesem Ausschuss, nämlich den Anspruch, die Vorwürfe aufzuklären. Aufklären bedeutet aber nicht, dass man schon am Anfang ein Ergebnis vor Augen hat, und dann schreit, die Aufklärung sei behindert worden, wenn sich die eigene Vermutung am Ende nicht als wahr herausstellt. Das ist sie nämlich mitnichten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Untersuchungsausschuss, der sich mit den Tätigkeiten der Nachrichtendienste befasst, hat man es mit geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten zu tun. Das sollte für uns alle keine Überraschung sein. Der Umgang mit geheimen Akten und geschwärzten Stellen hat vielfach zu Diskussionen im Untersuchungsausschuss geführt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man wohl sagen!)

Letztlich müssen wir alle akzeptieren, dass es Bereiche gibt, in denen auch wir als Untersuchungsausschuss nicht alle Informationen erhalten können. Die Möglichkeiten, die wir hatten, haben wir ausgeschöpft. So haben wir alle Gespräche mit der Bundesregierung über die Freigabe geschwärzter Stellen geführt. Das war mühsam, aber es war erfolgreich, und einige Schwärzungen wurden zurückgenommen. Im Übrigen haben Sie als Opposition die im PUAG gegebene Möglichkeit, sich gegen Schwärzungen rechtlich zu wehren, kein einziges Mal wahrgenommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

Viel Aufregung und viele Vorwürfe hat es rund um das Sondervotum der Opposition zum Abschlussbericht gegeben. Herr Kollege von Notz hat dazu getwittert: „Ein einmaliger + fragwürdiger Vorgang. GroKo verbannt Sondervotum ... in die Geheimschutzstelle“.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Aber auch hier gilt: Information bedeutet nicht Falschinformation. Lassen Sie mich das richtigstellen:

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte noch einmal wiederholen!)

Ob etwas geheim ist, darüber entscheidet nicht das Parlament, der Ausschuss oder der Abgeordnete, nein, ob etwas materiell geheim ist, darüber entscheidet die herausgebende Stelle.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch das Problem! – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist genau das Problem!)

Das sollte Ihnen allen nach jahrelanger Tätigkeit in diversen Kontrollgremien und Untersuchungsausschüssen auch bekannt sein.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist genau das Problem!)

Wie mit einem Dokument, das geheime Informationen enthält, umzugehen ist, ist dann die nächste Frage. Sie können doch nicht im Ernst verlangen, dass ein Ausschusssekretariat, dem Sie Ihr Sondervotum mit geheimen Stellen und der Notwendigkeit, den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren, vorlegen, das einfach so fröhlich veröffentlicht. Nein, das muss in die Geheimschutzstelle. Dort kann es von den Abgeordneten eingesehen werden, dort kann es vom Sekretariat geprüft und freigegeben werden.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn das Buch des Ausschussvorsitzenden freigegeben?)

Nicht wir haben Ihr Sondervotum in die Geheimschutzstelle verbannt, nein, das haben Sie selbst getan. Die Alternative wäre gewesen, einen Text vorzulegen, der ungeschwärzt direkt veröffentlichungsfähig ist. Dafür, dass Sie dazu nicht in der Lage sind, sind nicht wir verantwortlich, sondern Sie selbst.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!)

Das Verfahren bezüglich Ihres Sondervotums war alternativlos. Die Ursache dafür liegt bei Ihnen: Nach dem gemeinsam beschlossenen Zeitplan hat die Koalition ihren Bewertungsteil am 28. April 2017 vorgelegt. Mit 41 Tagen Verspätung haben Sie Ihr Sondervotum vorgelegt, nämlich am 19. Juni 2017. Sie haben es zuerst der Presse vorgestellt und dann dem Ausschuss übermittelt. Somit konnte weder das rechtliche Gehör vorab gewährt werden, noch konnten zu schwärzende Stellen gegebenenfalls freigegeben werden.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles an der Sache vorbei!)

Wir sind als Untersuchungsausschuss verpflichtet – das dürfte Ihnen auch bekannt sein –, zum Abschluss unserer Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Da dies die letzte Sitzungswoche in dieser Wahlperiode ist, war es zwingend, den Bericht in der vergangenen Woche zu verabschieden und in dieser Woche zu debattieren. Von daher hat der Vorsitzende zu Recht den Vorschlag gemacht, dass das Votum dem Abschlussbericht beigefügt wird und die geschwärzten Stellen sukzessive nach entsprechender Prüfung freigegeben werden. Bereits am 22. Juni 2017 wurde eine vorläufige, veröffentlichungsfähige Fassung erstellt und dem Abschlussbericht beigefügt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, halt ohne Opposition!)

Die Stellen, die darin noch geschwärzt sind – das muss man auch einmal sagen –, betreffen zu zwei Dritteln die Gewährung rechtlichen Gehörs.

Frau Kollegin Warken.

Die Wahrheit ist also: Es gab keine Alternative, als mit dem Abschlussbericht so zu verfahren, wie damit verfahren wurde. Sie haben hier ein unwürdiges Spektakel veranstaltet, mit dem Sie vor allem bezwecken wollten, dass über den Abschlussbericht in dieser Woche nicht diskutiert werden kann. Das ist Ihnen nicht gelungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Alle folgenden Rednerinnen und Redner möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit in der Aktuellen Stunde maximal fünf Minuten beträgt. Das ist nicht das Minimum, sondern das Maximum.

Jetzt hat die Kollegin Martina Renner, Fraktion Die Linke, das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125053
Wahlperiode 18
Sitzung 243
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zur parlamentarischen Kontrolle in Zeiten der großen Koalition
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