29.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 243 / Tagesordnungspunkt 12

Bettina Bähr-LosseSPD - Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich ziehe, auch wenn ich selbstverständlich nicht alle Positionen des Kollegen Ströbele teile, den Hut vor der politischen Lebensleistung, besonders hier im Parlament. Sie werden diesem Hohen Haus ganz bestimmt fehlen.

Obwohl Sie viele Themen angesprochen haben, über die wir Stunden debattieren könnten, muss ich jetzt zum Wohnungseinbruchdiebstahl zurückkommen. Ich beginne meinen Redetext damit, Ihnen zu sagen: Jeder Wohnungseinbruch, der stattfindet, ist einer zu viel. Zwar haben wir in den Redebeiträgen zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes auch hören können, dass die Zahl der Einbruchdiebstähle um 10 Prozent gesunken ist. Die Gesamtzahl von 150 000 Einbrüchen ist aber gleichwohl erschreckend hoch, sodass es völlig richtig ist, dass wir uns dieses Themas annehmen.

Wesentlich schwerer als der wirtschaftliche Schaden, den Opfer hinnehmen müssen, wiegt die psychische Beeinträchtigung; das wurde in den vorangegangenen Redebeiträgen schon angesprochen. Diesen Umständen muss der Gesetzgeber Rechnung tragen, und genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir setzen dabei auf bessere Prävention – das dürfte das Wesentliche sein –, und wir setzen auf eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz sowie auf eine stetige Anpassung von Strafnormen.

Das größte Plus an Sicherheit schaffen wir dann, wenn es den potenziellen Tätern erst gar nicht gelingt, in die Wohnung einzudringen. Wir wollen, dass Wohnungen so gesichert sind, dass man eben nicht mit ein paar einfachen Kniffen Türen oder Fenster aushebeln kann.

In 40 Prozent der Fälle – das haben wir schon gehört – bleibt ein Wohnungseinbruch im Versuchsstadium stecken. Das heißt, Prävention ist eine entscheidende Stellschraube, um Einbrüche zu verhindern. Wir unterstützen daher den Einbau von Mechanismen, die dem Einbruchschutz dienen, mit erheblichen Fördergeldern. Hierfür stehen allein in diesem Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dass Prävention funktioniert, zeigt die Entwicklung bei den Autodiebstählen. Es gab im Jahr 1993 über 100 000 Autodiebstähle und Einbrüche in Autos. Diese Zahl hat sich auf 19 000 im letzten Jahr reduziert. Es macht also Sinn, auf Sicherungstechniken zu setzen, und genau das tun wir.

Ferner hat meine Fraktion schon lange betont, dass Polizei und Justiz personell und technisch so aufgestellt sein müssen, dass sie uns vor Kriminellen und ihren Machenschaften bestmöglich schützen können. Eine personell und technisch gut ausgestattete Polizei erzielt noch bessere Ermittlungserfolge.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Eine personell gut aufgestellte Justiz kann Verfahren zeitnah zur Straftat durchführen. Die Strafe folgt – wie von uns allen gewünscht – quasi auf dem Fuße.

Die Ermittlungsarbeit sollte auch dadurch unterstützt werden, dass künftig die Überwachung von Funkzellen dort, wo es angezeigt ist, möglich sein sollte. Von dieser Möglichkeit wird jedoch erst dann Gebrauch gemacht werden können, wenn die rechtlichen Zweifel an der Konformität der sogenannten Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf europäische Datenschutzrichtlinien nicht mehr bestehen. Zweifel daran, dass dieses Instrument den Ermittlern helfen würde, die Aufklärungsquote zu erhöhen, habe ich nicht. Gleichwohl dürfen wir für ein Mehr an Sicherheit datenschutzrechtliche Bedenken nicht ignorieren.

Schließlich setzen wir darauf, dass auch Einbruchdiebstähle in dauerhaft genutzte Privatwohnungen als Verbrechen einzustufen sind. Denn genau darum handelt es sich für die Opfer: Für sie ist es nicht bloß ein Vergehen, sondern ein Verbrechen.

Mit der Einstufung als Verbrechen geht dann auch eine härtere Bestrafung zwischen einem Jahr und zehn Jahren einher, die die gravierenden Folgen für die Opfer im Strafmaß abbildet und, so hoffen wir, bei der Kosten-Nutzen-Rechnung der Täter auch eine abschreckende Wirkung entfalten wird. Einen minderschweren Fall soll es zukünftig nicht mehr geben.

Jede aufgezeigte Einzelmaßnahme an sich würde vermutlich nur Teilerfolge erzielen. Durch die Kombination von Prävention, verbesserter Aufklärungsmöglichkeit und abschreckenden Strafen wollen wir einen Erfolg erzielen, wie er bei den Autodiebstählen und ‑einbrüchen möglich war. Wir werden damit unseren Beitrag für ein Mehr an Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten. Dessen bin ich gewiss. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Professor Dr. Patrick Sensburg für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125421
Wahlperiode 18
Sitzung 243
Tagesordnungspunkt Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
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