Günter BaumannCDU/CSU - Bundespolizeibeauftragtengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 17 Grundgesetz. – Ein hohes Gut in Deutschland, ein Grundrecht, das jeder nutzen kann. Aus 19 Jahren Arbeit im Petitionsausschuss weiß ich, dass alle Bürger, alle Schichten, alle Gruppen dieses Recht intensiv nutzen. Ich kenne keine Gruppe, die sagt: Das nehme ich nicht wahr.
Natürlich haben wir auch Petitionen von Bundespolizisten und über Bundespolizisten. In der 18. Wahlperiode sind bis jetzt 103 Petitionen zum Oberbegriff „Bundespolizei“ eingegangen. Das zeigt, dass das parlamentarische Mittel, das wir seit vielen Jahren haben, akzeptiert wird und in der Praxis funktioniert.
Gestatten Sie mir ein Beispiel: Ein Bürger wollte bereits im Jahr 2014 – ich zitiere – zum Wohle der Allgemeinheit und der Polizei erreichen, dass Beamte im Außendienst mit einer an der Uniform befestigten Kamera ausgestattet werden. Er hatte sich Sorgen gemacht, nachdem er Fernsehbilder von Einsätzen, bei denen Polizisten verletzt wurden, gesehen hatte, und hat sich gefragt: Wie kann man Polizisten schützen? Er hat sich mit einer Petition an uns gewandt. Sie kennen den weiteren Werdegang. Wir haben die Bodycams inzwischen in einem Gesetz realisiert.
Das Petitionswesen ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten Beschwerdewesens in unserem Land. Man könnte meinen, der Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, den wir heute behandeln, geht von einer übergroßen Mehrzahl von Beschwerden über Polizeigewalt, unangemessene Kontrollen, Übergriffe von Polizeibeamten bei Demonstrationen oder dergleichen aus.
Meine Damen und Herren, ich kann aus dem Petitionswesen sagen: Es ist genau anders herum.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es gehen bei uns Petitionen ein, weil sich die Bürger Sorgen um unsere Sicherheit machen. Sie haben berechtigte Sorgen und sagen: Ihr müsst die Polizei zahlenmäßig aufstocken. Ihr müsst sie besser ausstatten. Ihr müsst mehr tun für die Präsenz bei Fußballspielen oder bei anderen Veranstaltungen.
Im Hinblick auf die materielle und finanzielle Stärkung der Polizei haben wir gerade in der letzten Wahlperiode relativ viel gemacht. Ich brauche nicht im Einzelnen aufzuführen, was wir im Hinblick auf das Personal und die finanziellen Mittel umgesetzt haben.
Auch Bundespolizeibeamte nutzen das Petitionswesen. Das heißt, sie kommen mit Beschwerden etwa über ausgebliebene Beförderungen und über eine ausgebliebene Ausstattung mit Schutzwesten – sie wurde zunächst zugesagt, aber dann nicht realisiert – zu uns. Wir hatten vor kurzem den Fall eines nicht genehmigten Sonderurlaubs für eine Qualifizierungsmaßnahme. Wir haben das über das Petitionswesen klären können. – All diese Beschwerden werden gewissenhaft parlamentarisch geprüft, und wir erreichen bei diesen Petitionen einen Realisierungsgrad – das ist der Anteil der Fälle, in denen wir helfen können – von weit über 50 Prozent.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Petitionswesen ist nur ein Bestandteil; es gibt eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, Beschwerden über eventuelles Fehlverhalten von Polizisten oder andere Petitionen zu diesem Thema einzureichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben viele Möglichkeiten, die sie nutzen können. Es gibt zum Beispiel bei der Bundespolizei zwölf Beschwerdestellen; in den verschiedenen Dienstbereichen besteht die Möglichkeit zur Dienstaufsichtsbeschwerde und zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten. Wir haben die Petitionsausschüsse in den Bundesländern, und wir haben die Bundesdatenschutzbeauftragte.
In der Anhörung mit den Experten haben wir eine ganze Menge dazugelernt; einige von Ihnen waren dabei. Wir haben erfahren, dass es innerhalb der Bundespolizei 18 Stellen gibt, an die man sich bei einem Problem wenden kann. Es gibt also intern eine relativ große Fülle an Stellen mit der Möglichkeit zur Beschwerde. Der Präsident der Bundespolizei, Herr Dr. Romann, hat sogar die Zahl der Personen genannt, die sich bei der Bundespolizei mit solchen Themen beschäftigen: Es sind immerhin 1 861 Leute; diese Zahl ist schon erstaunlich. Dazu zählen Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte. Ich könnte eine ganze Reihe aufzählen – Sie wissen das –; es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu beschweren.
Neuerdings, seit dem 27. Mai 2015, haben wir die Vertrauensstelle, die direkt beim Präsidenten angesiedelt ist. Diese Vertrauensstelle wurde nach den Vorkommnissen in Hannover gegründet; Sie kennen das Thema. Auch diese Vertrauensstelle wird genutzt: Es gab im Jahr 2015 22 Eingaben, 2016 44 Eingaben und 2017 bisher bereits 47 Eingaben. All diesen Fällen ist konkret nachgegangen worden. Dabei ging es in 39 Fällen um Disziplinarprobleme und in 48 Fällen um Personalangelegenheiten.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass die Mehrzahl der Experten der Meinung war, dass der Gesetzentwurf über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist.
(Widerspruch der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Frau Mihalic, auch wenn Sie den Kopf schütteln: Selbst Volker Schindler, der Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg,
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Will sich nicht abschaffen!)
der gleichzeitig Polizeibeauftragter ist, hat dort klipp und klar gesagt, dass das im Gesetzentwurf vorgesehene Rollenverständnis des Beauftragten absolut fragwürdig ist. Das sagt selbst er, der eine solche Stelle einnehmen sollte. Die Doppelrolle des geplanten Bundespolizeibeauftragten als Mediator und Sonderermittler wird absolut nicht funktionieren. Deswegen hat auch er das abgelehnt.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß nicht, in welcher Anhörung Sie waren, aber bei uns hörte sich das ein bisschen anders an!)
Es gab eigentlich niemanden mehr, der hinter Ihrem Vorschlag stand.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere schon in der ersten Lesung geäußerte Meinung, dass der Gesetzentwurf abzulehnen ist, wurde in der Anhörung absolut bestätigt.
Selbstverständlich ist jeder einzelne Vorwurf ernst zu nehmen, jeder einzelne muss untersucht werden, um jeden einzelnen muss man sich kümmern. Man muss ganz exakt schauen, wo man helfen kann und wo es ein Problem gibt. Ich möchte die Probleme nicht kleinreden, aber ich sage: Wir haben genügend Stellen, an die man sich wenden kann. Für die Einrichtung eines Polizeibeauftragten gäbe es nur dann einen Grund, wenn es diese Stellen nicht gäbe oder sie nicht funktionierten. Aber wir haben die Stellen, und sie funktionieren. Deswegen gibt es keinen Grund, einen Polizeibeauftragten des Bundes neu einzuführen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die CDU/CSU bleibt bei ihrem Votum. Wir werden den Gesetzentwurf heute ablehnen und fühlen uns, wie gesagt, durch die Anhörung darin bestätigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte in meiner letzten Rede in diesem Hohen Haus natürlich auch die Gelegenheit nutzen, mich zuerst bei allen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten ganz herzlich für ihren engagierten Dienst, den sie in Deutschland und im Ausland für uns alle, für unsere Bevölkerung leisten, ganz herzlich zu bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Wir wissen alle gemeinsam, dass die Einsätze schwerer und komplizierter geworden sind. Die Verletzungen nehmen zu. Die Hemmschwellen sind gesunken. Die Männer und Frauen machen draußen einen immer schwereren Job. Deswegen müssen wir eindeutig hinter ihnen stehen und nicht irgendwelche neuen Stellen aufmalen.
Ich durfte mich 19 Jahre im Innenausschuss um die Belange der Bundespolizei mit kümmern. Ich habe das sehr gerne gemacht. Das waren spannende Zeiten, Zeiten mit sehr großen Veränderungen und mit mehreren Reformen. Nicht immer war alles schlüssig; auch wir hatten oft unsere Meinung geäußert, dass einiges nachgebessert werden müsste.
Ich war ständig an den verschiedensten Stellen bei der Bundespolizei vor Ort und habe mich um die Probleme gekümmert. Ich war nicht immer angemeldet, sondern auch mal ohne Anmeldung vor Ort. Es gab oft Ärger mit den Präsidenten; das habe ich aber gerne ausgehalten, weil die Kontakte vor Ort ganz wichtig für unsere Arbeit waren. Dabei hat man erfahren, was wirklich dort draußen los ist. Die Termine, bei denen die geputzten Autos in Reih und Glied standen, haben wir eigentlich nicht gebraucht. Die unangemeldeten Termine waren die schönsten, weil wir dabei das meiste mitbekommen haben.
Ich bin auf vielen Streifen mitgefahren. Dabei ging es um die spannendsten Sachen. Wenn man 19 Jahre dabei war, hat man gerade direkt an der Grenze zu Tschechien und Polen relativ viel erlebt.
Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen, die sich im Innenausschuss weiterhin um die Sicherheit kümmern werden, alles Gute und recht viel Erfolg wünschen. Ich bin dankbar für die Jahre, die ich mitarbeiten durfte, und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Baumann. 19 Jahre waren Sie Mitglied hier im Deutschen Bundestag. Ich würde Sie als einen Kümmerer bezeichnen. Das haben Sie gerade deutlich in Ihrer Rede transportiert. Sie hatten ein Auge auf die Polizisten und sind unangemeldet zu Terminen gekommen. Sie haben sich der Bedürfnisse der Menschen angenommen. Für diese Tätigkeit herzlichen Dank und alles Gute!
(Beifall)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125674 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 243 |
Tagesordnungspunkt | Bundespolizeibeauftragtengesetz |