Wolfgang GunkelSPD - Bundespolizeibeauftragtengesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Frank Tempel, diesmal hattest du das Glück, vor mir zu sprechen, und du hast viele Dinge erwähnt, die auch auf meinem Zettel standen. Aber nun muss ich nach dir reden, und ich kann sagen: Vieles von dem, was du gesagt hast, kann ich übernehmen.
Kommen wir zu dem, was eigentlich Sache ist, kommen wir auf die Vorlagen der Grünen zu sprechen, die sich mit der Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten befassen. Wir haben von dir gehört, dass es in drei Bundesländern bereits einen solchen Beauftragten gibt. Das entscheidende Kriterium ist, lieber Herr Baumann, dass der Polizeibeauftragte unabhängig ist, also nur den Parlamenten der Länder, die das Amt eingeführt haben, gegenüber verantwortlich ist. Das anders als bei denjenigen, die bei Polizeibehörden, also bei vorgesetzten Behörden, angebunden sind und ein wichtiges Kriterium.
Sicher stimmt das alles, was du gesagt hast. Die Anzahl, die du genannt hast, ist sicherlich auch richtig, aber es kommt nicht auf die Anzahl, sondern auf die Qualität dessen an, was zur Anzeige gebracht wird. Bei einem unabhängigen Beauftragten dürfte sie von etwas größerem Wert sein, als wenn man, wie du es beschrieben hast, den Dienstweg beschreitet, der auf dem Petitionsweg endet.
Kommen wir zu dem, was die Anhörung inhaltlich ergeben hat. Ich bin nicht der Meinung, dass man überwiegend der Auffassung gewesen sei, dass das Ganze unsinnig sei, was da vorgelegt wurde. Im Gegenteil: Professor Aden, der dort sprach, hat eine rechtliche Würdigung vorgenommen und einige Punkte geradegerückt.
Damit komme ich auf den Antrag der Grünen zu sprechen. Professor Aden hat gesagt, dass man lieber einen Gesetzestext inhaltlich verändern sollte als die Richtlinien für Straf- oder Bußgeldverfahren. Um es deutlich zu sagen: Es wäre ihm lieber, man würde den § 258 StGB – Strafvereitelung – inhaltlich so verändern, dass die Polizeibeamten Gelegenheit erhalten, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage zu einem Vorgang zu machen, ohne sich strafbar zu machen. Das ist, finde ich, der Kern dieser ganzen Angelegenheit. Das bringt mich dazu, dies zu befürworten. Ich sage: Trotz all der Schwächen, die noch darin liegen, kann eine solche Regelung hilfreich sein. Wenn ein Kollege, der überlegt, ob er sozusagen Kumpanei mit den anderen macht oder sich tatsächlich zu dem bekennt, was er gesehen hat und zur Anzeige bringen muss, schon nach wenigen Stunden oder Tagen fürchten muss, den Tatbestand der Strafvereitelung zu erfüllen, ist seine Bereitschaft zu einer Aussage zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich nicht mehr allzu groß. Dies halte ich für den wichtigsten Punkt in Ihrem Antrag.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Redezeit kann ich nicht den ganzen Antrag auseinanderpolken; aber einen Punkt will ich noch nennen. Es geht um § 13 Absatz 2 Ihres Gesetzentwurfs – Frau Mihalic, Sie wissen, was ich meine –, um Ermittlungen des unabhängigen Beauftragten parallel zum Straf- oder Disziplinarverfahren. Dabei habe ich nach wie vor Bedenken. Ich denke, dass gerade die Staatsanwaltschaft damit Probleme bekommen würde. Ein Disziplinarverfahren wird jetzt ausgesetzt, solange strafrechtliche Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft laufen. Wie das mit dem unabhängigen Beauftragten, der ja gleichzeitig weiterermitteln soll, gehandhabt werden kann, ist mir noch nicht so ganz klar. Diesen Punkt kann ich noch nicht so richtig als gelöst betrachten.
Die SPD-Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode haben in einem Sondervotum zum Abschlussbericht ebenfalls einen unabhängigen Beauftragten gefordert. Insofern ist es auch ein Anliegen meiner Fraktion, diese Forderung in irgendeiner Form umzusetzen. Dort, wo die CDU zusammen mit den Grünen regiert, in Baden-Württemberg, ist diese Forderung ja bereits umgesetzt worden. Von daher plädiere ich nach wie vor dafür, dieses Thema im Blick zu behalten. Es ist richtig, dass wir gehofft haben, hier mit der Union auf einen Nenner zu kommen. Das war nicht der Fall. In der nächsten Legislaturperiode werden wir aber Zeit haben, dieses ganze Thema noch einmal aufzugreifen, die Diskussion fortzuführen und eine Vorlage zu erarbeiten, die vielleicht von allen Fraktionen in diesem Hause befürwortet wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Günter Baumann, selbstverständlich teile ich deine Auffassung zur Bundespolizei. Auch dieses Anliegen – ich will das jetzt nicht wiederholen – unterstütze ich voll und ganz.
Dies ist meine letzte Rede im Bundestag. Nach zwölf Jahren habe ich das Bedürfnis, mich bei all denjenigen zu bedanken, die mich in dieser Zeit begleitet haben, mit denen ich insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit zwölf Jahre lang sehr eng zusammengearbeitet habe. Fangen wir auf der rechten Seite des Hauses an: Für die CDU waren das Clemens Binninger und Ralf Göbel. Ralf Göbel ist nicht mehr Mitglied des Bundestages, der Clemens aber immer noch.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Aber nicht mehr lange!)
– Ja, wahrscheinlich nicht mehr lange. – Aus der CSU waren das insbesondere Alois Karl und Stephan Mayer. Mit Stephan Mayer verbindet mich mehr, als das unter Abgeordneten normalerweise der Fall ist. Ich hatte die Gelegenheit, mich ausführlich in seinem Wahlkreis umzusehen. Das war sehr spannend.
Im Menschenrechtsausschuss habe ich acht Jahre lang gearbeitet. Da fallen mir von der CDU Michael Brand und Frank Heinrich ein, die mich ganz eng begleitet haben. Ebenso fällt mir Ute Granold ein, die eine Legislaturperiode früher ausgeschieden ist.
Kommen wir dann zu der mittleren Abteilung in diesem Hause, zu den Grünen. Die meisten, die ich nennen möchte, sind nicht mehr Mitglied des Deutschen Bundestages; aber ich kann mich immer noch sehr gut an Silke Stokar von Neuforn, an Josef Winkler und an Wolfgang Wieland erinnern. Das waren drei ganz dufte Leute, die die Grünen in diesem Ausschuss hatten. Mit denen bin ich sehr gut ausgekommen.
(Dagmar Ziegler [SPD]: Das waren noch Zeiten!)
In der heutigen Zeit sind Monika Lazar, Konstantin von Notz und Irene Mihalic, mit der ich mich lange über den unabhängigen Polizeibeauftragten ausgetauscht habe, dabei.
Bei meiner Fraktion wäre es jetzt schwierig, 20 oder mehr Namen zu nennen. Das betrifft all diejenigen, die mit mir seit zwölf Jahren – oder für kürzere Zeit – im Innenausschuss zusammengearbeitet haben. Die kann ich hier mit einem Schlag erwähnen. Damit wäre das erst einmal abgedeckt.
Ich komme nun zur linken Seite. Auch hier ist es so, dass mich die im Folgenden genannten Leute sehr lange begleitet haben. Dabei handelt es sich um Petra Pau, Ulla Jelpke und Jan Korte, die zwölf Jahre mit dabei waren und mit denen ich sehr gut zusammengearbeitet habe. Neu hinzugetreten ist dann 2009 Frank Tempel. Dir, Frank, sage ich nun ein besonders herzliches Dankeschön für die vielen Gedanken, die wir ausgetauscht haben. Was die Menschenrechtsschiene anbelangt, fällt mir noch Annette Groth ein, mit der ich gut zusammenarbeiten konnte.
Es ist schon bemerkenswert, dass ich in allen Bereichen doch immer wieder Gesprächspartner hatte, die fair und sauber argumentiert haben.
Ich hatte – das ist eine besondere Angelegenheit – einen fast freundschaftlichen Kontakt zu Matthias Birkwald. Der ist natürlich nicht mehr da, aber richtet ihm aus: Er war wirklich eine gute Gedankenstütze.
Damit habe ich etwas überzogen, Frau Präsidentin. Ich danke für die paar Sekunden. Im Übrigen ist dies das Ende meiner Rede. Viel Spaß in der 19. Legislaturperiode für alle, die diese Rede gehört haben.
Ich danke euch. Tschüss!
(Beifall im ganzen Hause – Die Abgeordneten der SPD erheben sich)
Vielen Dank, Kollege Gunkel. Zum Ende der Arbeit im Deutschen Bundestag darf man auch einmal überziehen, wenn es nicht zu viel ist. Auch wir vom Präsidium wünschen Ihnen alles Gute für die vielleicht etwas ruhigere Zeit. Und noch einmal ganz herzlichen Dank für das Engagement in den vielen Bereichen, die du ja selber hier aufgeführt hast. Mir bleibt aber immer in Erinnerung dein Einsatz für Menschenrechte und dafür, dass es den Polizistinnen und Polizisten in diesem Land gut geht, dass wir als Bundestag ihre Arbeit zu schätzen wissen und auch das Entsprechende tun. Noch einmal danke schön dafür.
(Beifall)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Irene Mihalic das Wort. – Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125680 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 243 |
Tagesordnungspunkt | Bundespolizeibeauftragtengesetz |