29.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 243 / Tagesordnungspunkt 24

Barbara LanzingerCDU/CSU - Gesetz zur EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem sehr nachdenklichen Tagesordnungspunkt diskutieren wir jetzt zu später Stunde über einen nicht weniger wichtigen, aber sicherlich nicht so wesentlichen Tagesordnungspunkt.

Wir bringen heute die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie zu einem guten Abschluss. Das war mir und auch unserer Fraktion in dieser Legislatur ein großes Anliegen, aber – das sage ich sehr bestimmt – nicht um jeden Preis. Wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren daher maßgeblich verändert. Das war ordnungspolitisch sinnvoll und wirtschafts- und verbraucherschutzpolitisch notwendig.

Mein Ziel war, wirklich nur das Notwendige gesetzlich zu regeln, den Verbraucherschutz durchaus zu stärken, jedoch auch, dass der mündige Bürger selber entscheiden kann und dass der Wirtschaft keine unnötigen Regularien aufgebürdet werden. Wir haben daher auf eine möglichst weitgehende Eins-zu-eins-Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie gedrungen, die ja generell als sehr positiv bewertet wird.

Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf grundlegend verändert, zuvorderst die Vergütungsregelungen für Versicherungsmakler und ‑berater. Der ursprüngliche Vorschlag wäre weit über die Richtlinie hinausgegangen und hätte unnötig in den Tätigkeitsbereich der Makler eingegriffen. Diese hätten sich nur noch vom Versicherungsunternehmen vergüten lassen dürfen, Berater nur noch vom Kunden. Das Provisionsgebot stand dem Provisionsverbot gegenüber. Das wäre unverhältnismäßig gewesen und hätte für den Verbraucherschutz rein gar nichts gebracht.

Zahlen und Daten über Missstände liegen nicht vor. Es gibt aktuell etwa 48 000 Makler gegenüber circa 300 Beratern. Es gibt keine große Nachfrage nach Beratern. Der einfache Bürger wäre der Leidtragende gewesen. Es bleibt deshalb so, wie es war: Der Versicherungsmakler darf sich gegen Honorar und Provision vergüten lassen, so wie es die Richtlinie vorsieht.

Wir setzen auch auf die Weiterbildungspflicht mit Augenmaß. Die Richtlinie legt fest, dass die maßgeblichen Personen der Leitungsstruktur und des Versicherungsvertriebs sich 15 Stunden pro Jahr fortbilden müssen. Das ist gut und sinnvoll. Darüber hinaus jedoch sollen und werden die Regelungen nicht gehen. Wir haben festgelegt, dass sich nur die relevanten Personen fortbilden müssen und dass das möglichst ohne Verwaltungsaufwand umgesetzt wird. Das ist im Sinn unseres Mittelstands und der Verbraucher. Für die Details wird eine Verordnung erstellt, der der Bundestag zustimmen muss.

Wir schaffen mehr Transparenz und Informationspflichten bei der sogenannten Restschuldversicherung. Dieser Bereich ist teilweise undurchsichtig, und es bestehen durchaus Fehlanreize beim Verkauf. Restschuldversicherungen sind nicht per se schlecht, aber der Kunde muss wissen, welches Produkt er kauft, welche Kosten entstehen und welche Widerrufsrechte er hat. Dafür sorgen wir durch erweiterte Informationspflichten für Unternehmen durch ein Produktinformationsblatt, welches bei Vertragsabschluss herausgegeben werden muss. Nach einer Woche muss noch einmal daran erinnert werden, dass der Kunde die Möglichkeit hat, zu kündigen.

Vieles mehr haben wir verbessern können. Wir haben aktiv gestaltet. Sehr herzlich bedanke ich mich dafür bei meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, vor allem bei meiner Kollegin Astrid Grotelüschen und beim Kollegen Klaus-Peter Flosbach und auch allen anderen für die kluge und ergebnisorientierte Zusammenarbeit hierbei und in der gesamten Wahlperiode; die möchte ich einschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Marcus Held [SPD])

Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas Grundsätzliches zu dieser Wahlperiode anmerken: Mich und meine Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion hat bei der wirtschaftspolitischen Arbeit ein ordnungspolitischer Grundgedanke geleitet: so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regulieren. Da wir im Bund in dieser Legislatur auf einen Koalitionspartner angewiesen waren, wurde hier leider zu wenig in diese Richtung entschieden. Es ist nicht unsere Aufgabe, alles zu regeln und alles vorzuschreiben. Nicht alles, was geregelt werden kann, muss auch gesetzlich geregelt werden.

(Beifall des Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

Es geht um das Wesentliche.

Mir ist ein Satz sehr wichtig: Das Wesentliche unseres Handelns für unsere Menschen muss sein, dass das Wesentliche auch wesentlich bleibt.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja jetzt fast philosophisch, kurz vor Mitternacht!)

Bürgerinnen und Bürger brauchen solide Grundlagen und Informationen. Die Zauberworte heißen „Selbstverantwortung“ und „mündiger Verbraucher“. Thomas von Aquin hat gesagt:

Für Wunder muß man beten, für Veränderungen muß man arbeiten.

Wir haben viel erreicht. Ihnen und euch allen danke. Alles Gute, und bedenken Sie: Politische Tageserfolge können im Bewusstsein verblassen, was aber bleibt und weiterwirkt, ist die Kraft und die Geschlossenheit einer Haltung, hinter der eine Idee steht. Alles Gute!

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Liebe Kollegin Lanzinger, das war Ihre letzte Rede. Ich möchte Ihnen für Ihre Tätigkeit als Abgeordnete hier im Hohen Hause herzlich danken, für die wichtigen Impulse und die Anstöße, die Sie gegeben haben. Ich möchte nur den Hospizbereich erwähnen. Dafür einen herzlichen Dank.

(Beifall)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Susanne Karawanskij für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125741
Wahlperiode 18
Sitzung 243
Tagesordnungspunkt Gesetz zur EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb
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