Katja KeulDIE GRÜNEN - Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Kindern
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetz soll eine Schlechterstellung von Minderjährigen beim Schutz vor freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Volljährigen beendet werden, und das ist gut so.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])
Bei Senioren in Pflegeheimen bedarf es für jede Zwangsmaßnahme eines richterlichen Beschlusses, und das muss künftig auch bei Minderjährigen so sein. Durch diesen Richtervorbehalt werden auch die Sorgeberechtigten nicht in ihren Rechten beschränkt, sondern vielmehr gestärkt; denn die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist nach wie vor unabdingbare Voraussetzung für jede genehmigungspflichtige Maßnahme. Bislang aber machen einige Einrichtungen die Aufnahme der Kinder von einem vorab erteilten generellen Einverständnis zu freiheitsentziehenden Maßnahmen abhängig. Das geht von Fixierungen mittels Bauch- oder Fußgurt über die Gabe von sedierenden Medikamenten und Zimmereinschlüssen bis zum stundenlangen Aufenthalt in sogenannten Time-out-Räumen. Die Eltern stehen dabei unter Druck, weil die Kinder andernfalls vielleicht keinen Heimplatz bekommen und stimmen so Maßnahmen zu, die sie selbst eigentlich nicht befürworten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Diese Rechtslage führt zu unerträglichen Zuständen, wie sie in dem viel beachteten Bericht des Bayerischen Rundfunks im letzten Jahr mit dem Titel „Blackbox Heim“ aufgedeckt wurden. Die Erkenntnisse aus diesen Recherchen haben seinerzeit auch uns Grüne dazu veranlasst, hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Da auch der Regierungsentwurf jetzt trotz einiger unterschiedlicher Formulierungen den von uns befürworteten Richtervorbehalt einführt, werden wir diesem zustimmen und unseren Entwurf für erledigt erklären.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Eines muss dabei jedoch in aller Deutlichkeit klargestellt werden: Unser aller Ziel muss es sein, Zwangsbehandlungen bei Kindern insgesamt zu reduzieren und nach Möglichkeit ganz zu vermeiden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. René Röspel [SPD])
Dies setzt voraus, dass die Unterstützungs- und Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden. Schon heute gibt es Einrichtungen, die gänzlich auf freiheitsentziehende Maßnahmen verzichten. Diese alternativen Konzepte sind zeit- und personalaufwendig. Es kann aber nicht sein, dass die Einrichtungen aus Personal- oder Kostengründen diese Konzepte nicht anwenden und auf freiheitsentziehende Maßnahmen zurückgreifen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier sind wir alle gefordert, bestmöglich Unterstützung zu leisten. Darauf machten auch die Vertreter der Jugendhilfe in ihrem Schreiben vom April dieses Jahres zu Recht aufmerksam. Allerdings kann das meines Erachtens nicht zu einer Ablehnung dieses Gesetzes führen, da die bisherige Rechtslage die Kinder und Jugendlichen in unerträglicher Weise diskriminiert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trotz der berechtigten Sorgen der Jugendhilfevertreter führt die Gesetzesänderung zu einer deutlichen Verbesserung und zu mehr Transparenz. Vor allem die Notwendigkeit eines gerichtlichen Antrages dürfte den Anreiz zur Vermeidung solcher Maßnahmen bereits wesentlich erhöhen. Wichtig ist, dass wir als Gesetzgeber hier sorgsam hinsehen und die Praxis evaluieren. Noch besser wäre das von uns vorgeschlagene dauerhafte Monitoring gewesen. Aber immerhin werden wir durch die künftig erforderlichen Gerichtsverfahren schon deutlich mehr Daten aus der Praxis bekommen, als dies bislang der Fall ist.
Noch einmal ein letztes Wort: Wir haben bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts in Gerichtsverfahren gemeinsam festgestellt, dass wir die Zugangsvoraussetzungen und die Fortbildungspflichten für Familienrichterinnen und ‑richter angehen wollen. Das ist im Sinne aller Beteiligten und nicht zuletzt im Interesse der Richter selbst, wie unsere Gespräche auf vielen Ebenen ergeben haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir dürfen uns jetzt also nicht beruhigt zurücklehnen, sondern müssen an diesem Thema dranbleiben. Zunächst sind die Minderjährigen jetzt hinsichtlich der Freiheitsbeschränkungen den Volljährigen gleichgestellt. Ob das reicht, werden wir noch sehen. Sollte es weiterhin Missstände geben, werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen weiter verschärfen müssen, gegebenenfalls auch über die Voraussetzungen bei Erwachsenen hinaus.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Abschließende Rednerin in dieser Aussprache ist die Kollegin Dr. Silke Launert für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125753 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 243 |
Tagesordnungspunkt | Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Kindern |