Volker KauderCDU/CSU - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In meiner Fraktion gibt es zu diesem Thema, das heute zur Abstimmung ansteht, unterschiedliche Auffassungen. Es gibt in ihr Kolleginnen und Kollegen, die der Eheöffnung zustimmen werden, und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die zu genau einer anderen Erkenntnis gekommen sind. Als Vorsitzender dieser Fraktion habe ich Respekt vor beiden Seiten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich selbst habe mehrfach öffentlich erklärt, dass ich nach intensivem Nachdenken und Überlegen der Meinung bin, dass die Ehe die Verbindung von Mann und Frau ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch wenn ich weiß, dass man auch als Christ zu einer anderen Überzeugung kommen kann, war für mich schon klar, dass ich persönlich aus Gewissensgründen nie irgendetwas unterschreiben würde, in dem „Ehe für alle“ steht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Diese Gewissensentscheidung, die ich für mich getroffen habe, muss ich natürlich und will ich auch allen anderen zugestehen. Deswegen ist es völlig selbstverständlich – das geschieht übrigens nicht zum ersten Mal im Deutschen Bundestag bei solchen gesellschaftlichen Fragen; ich erinnere nur an die Sterbehilfe, an die PID und an ein paar andere Entscheidungen –, zu sagen: Da muss jeder wirklich nach seinem Gewissen entscheiden können.
Wir entscheiden heute nicht darüber, ob wir homosexuelle Menschen diskriminieren oder nicht. Das ist längst entschieden, weil wir hier im Deutschen Bundestag klar und deutlich gesagt haben: Mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft wird Diskriminierung aufgehoben. Um diese Frage geht es hier also gar nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es geht auch nicht um die Frage, ob auch in Beziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnern Liebe, Treue, Aufmerksamkeit gelebt werden können, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Frage, ob der Begriff der Ehe, die in unserem Kulturraum seit Jahrhunderten als Verbindung von Mann und Frau definiert wird, nun auch geöffnet wird. Da kann ich nur sagen: Es bleibt für mich schon klar, dass das nicht dasselbe ist, weshalb es durchaus gerechtfertigt ist, den Begriff „Ehe“ als Beziehung von Mann und Frau zu definieren.
Man kann nun die Frage stellen: Ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar? Die einen sagen: Die Verfassung geht bei dem Ehebegriff von einer Verbindung von Mann und Frau aus. Die anderen sagen: Die Verfassung gibt das her.
Was mich natürlich schon ein wenig irritiert, ist, dass die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in dieser Legislaturperiode auf eine Kleine Anfrage erklärt hat, dass eine Öffnung der Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei – das ist zunächst einmal ein Fakt aus dem Jahr 2015 –,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)
während das gleiche Haus mit demselben Minister rechtzeitig vor dieser heutigen Entscheidung im Bundestag erklärt, dass eine Grundgesetzänderung nicht erforderlich ist. Da sage ich nur:
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Entscheiden Sie sich!)
Vorsicht, Herr Minister! Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als ob die Frage, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht, aufgrund politischer Opportunität beurteilt wird.
(Anhaltender Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfallen wird – man kann es ja schon voraussagen –, sage ich für mich und auch für meine Fraktion: Wir haben Respekt vor der Haltung eines jeden Kollegen und einer jeden Kollegin. – Wenn ich die Diskussionen der letzten Zeit an mir vorüberziehen lasse, dann habe ich aber allen Grund, auch zu sagen: Auch diejenigen, die sagen, dass sie dem Gesetzentwurf „Ehe für alle“ aufgrund ihrer christlichen und ihrer persönlichen Überzeugung nicht zustimmen können, haben denselben Respekt verdient.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort erhält nun die Kollegin Katrin Göring-Eckardt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125774 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts |