30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 244 / Zusatzpunkt 11

Eva HöglSPD - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

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Einen schönen guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich, endlich stimmen wir heute über das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ab.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in dieser Legislaturperiode für genau diese Abstimmung eingesetzt, und deswegen ist es gut, dass wir heute die Möglichkeit haben, eine Entscheidung zu treffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Gesellschaft gibt es vielfältige Formen des Zusammenlebens. Das ist Realität, und ja, das ist Normalität. Menschen leben mit Kindern und ohne Kinder zusammen. Sie haben einen Trauschein oder haben keinen. Sie nennen es Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Das ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes besagt, dass 82 Prozent der Befragten eine Ehe für alle befürworten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn sich die Gesellschaft wandelt – das sage ich in Richtung der Union –, dann müssen wir als Gesetzgeber handeln. Dann müssen wir reagieren und dürfen das nicht ignorieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Jan Korte [DIE LINKE] und Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn Menschen sich lieben, wenn sie ihr Leben teilen, wenn sie füreinander sorgen, wenn sie vielleicht Kinder großziehen oder auch nicht, wenn sie sich entscheiden, diese Verbindung auf Lebenszeit einzugehen, dann nennen wir das Ehe. Darum steht diese Verbindung unter dem besonderen Schutz des Staates. Es ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung, wenn wir hierbei nach dem Geschlecht unterscheiden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes unter der Ehe zu verstehen ist, das ist nicht auf Ewigkeit festgeschrieben. Es wandelt sich, und das wissen wir auch alle, wenn wir daran zurückdenken, wie die Ehe in den letzten Jahrzehnten verstanden wurde. Deshalb brauchen wir auch keine Änderung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes, Herr Kollege Kauder, sondern wir können das ohne eine Änderung des Grundgesetzes heute so beschließen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Max Straubinger [CDU/CSU]: Herr Maas sieht das anders!)

Wenn wir diese Grundgesetzänderung brauchten, dann hätten wir das in den letzten dreieinhalb Jahren längst machen können; denn dazu wären wir als SPD-Bundestagsfraktion bereit gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir gehen heute als Gesetzgeber den letzten entscheidenden Schritt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe schon dem Wandel in der Gesellschaft angepasst und durch seine Rechtsprechung sukzessive in ihrer Bedeutung verändert.

Jetzt ist es an uns, dem Gesetzgeber, den letzten Schritt zu gehen, und das ist keine Frage des Geschmacks oder des Bauchgefühls, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Menschenwürde. Deswegen sagen wir heute Ja zur Ehe für alle.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125778
Wahlperiode 18
Sitzung 244
Tagesordnungspunkt Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
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