30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 244 / Zusatzpunkt 11

Erika Steinbachfraktionslos - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Grundgesetz stellt in Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. … Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.

(Christine Lambrecht [SPD]: Wo steht das?)

So das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Juni 2012.

Der heute in einer Art Sturzgeburt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf,

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, steht diesem Urteil diametral entgegen. Eine solche Debatte aus dem Handgelenk, das haben unser Grundgesetz und auch das Thema nicht verdient – in 38 Minuten heute.

Insofern kann ich natürlich den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gut verstehen, wenn er sich über diese erzwungene Abstimmung empört. Allerdings zielt Volker Kauder mit seiner Kritik an der SPD auf den falschen Adressaten. Es war die Bundeskanzlerin – und nicht die SPD-Fraktion –,

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

die mit ihrer wohlkalkulierten Einlassung, dass dies allein eine Frage des Gewissens sei, die Türen für die heutige überstürzte Entscheidung sperrangelweit geöffnet hat und sich auch noch als quasi neue Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion dazu hat hinreißen lassen, generös die Abstimmung freizugeben, zudem auch noch entgegen dem eigenen, nach wie vor gültigen Grundsatzprogramm der CDU; denn darin steht zu lesen:

Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau. … Deshalb steht die Ehe unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes.

Daran sehe ich: Beschlüsse der CDU sind offenkundig nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

Insgesamt ist der heutige Vorgang an Peinlichkeit kaum zu überbieten.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede auch!)

Unberechenbarkeit und Beliebigkeit erschüttern die Grundfesten unserer Demokratie. Ich werde diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er dem Grundgesetz und auch meiner persönlichen Überzeugung widerspricht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach 27 Jahren im Deutschen Bundestag ist das heute meine letzte Rede.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es waren intensive Jahre – danke für den Beifall –, die ich nicht missen möchte, insbesondere meine erste Legislaturperiode im auch erstmals gesamtdeutschen Bundestag mit Bundeskanzler Helmut Kohl. Das war eine singuläre historische Lebenserfahrung. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des Hauses für eine konstruktive, teils harmonische, teils kontroverse, zumeist respektvolle Zusammenarbeit. Vom neuen Bundestag erhoffe ich, dass er seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung verantwortungsvoller wahrnimmt, als es in den letzten Jahren geschehen ist. Wir haben keine Kanzlerdemokratie. Wir haben eine parlamentarische Demokratie, und unsere parlamentarische Demokratie bedarf dringend der Wachsamkeit.

Danke schön.

Frau Kollegin, ich möchte eine Bemerkung in Ihrer Rede zum Anlass für eine Klarstellung nehmen. Nach unserer Verfassung entscheidet jeder einzelne Abgeordnete

(Abg. Erika Steinbach [fraktionslos] begibt sich erneut zum Rednerpult)

– Sie haben gleich nicht noch einmal das Wort; ich habe jetzt nicht die Absicht, mit Ihnen eine Debatte zu führen –,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

wie er sich zu welchem beliebigen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages verhält. Dazu bedarf es keiner Freigabe, weder durch Fraktionen noch durch Parteien.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch für die vielstrapazierte Frage, was denn eine Gewissensentscheidung sei, gibt es eine einzige zuständige Instanz: Das ist der jeweils einzelne Abgeordnete. Es wäre schön, wenn das für die Zukunft unmissverständlich deutlich bliebe.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Jan-Marco Luczak ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125782
Wahlperiode 18
Sitzung 244
Tagesordnungspunkt Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
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