Norbert Lammert - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.
Dazu liegen mir etwa 80 persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor, die wir wie immer dem Protokoll beifügen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12989, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 18/6665 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war zweifellos die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Verlangen der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich darf die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Abstimmungsurnen jeweils mit zwei Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Abstimmung.
Ist noch jemand im Saal anwesend, der seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir geben das Ergebnis der namentlichen Abstimmung später bekannt.
Es wäre schön, wenn diejenigen, die auch am nächsten Tagesordnungspunkt mitwirken wollen, sich auf einen der wenigen freien Plätze setzen würden.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125790 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts |