Nadine SchönCDU/CSU - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar: Soziale Netzwerke bieten ganz neue Möglichkeiten und Chancen der Kommunikation. Noch nie war es so einfach, sich zu informieren, sich auszutauschen, zu diskutieren und auch streitbar zu debattieren. Das ist ein großer Gewinn auch für die Demokratie.
Aber es war auch noch nie so einfach, öffentlich zu pöbeln, zu hetzen, zu Straftaten aufzurufen oder selbst strafbare Inhalte zu posten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Post auf der Facebook-Seite des Berliner Abgeordnetenkollegen Stefan Evers von vor zwei, drei Tagen: Ich möchte Stefan Evers, CDU, an einem Bajonett die Halsschlagader und die Luftröhre durchtrennen. Dann kann der Nazi-Bastard nicht mehr hetzen oder heulen, sondern gurgelt nur noch. Kurz: standrechtlich erschießen wäre auch möglich. Und die ökologischste sinnvolle Variante wäre, Stefan Evers, CDU, an einem langen Strick an einem Baum aufzuhängen. Strick um den Hals, das andere Ende um eine Anhängerkupplung und über die Stadtautobahn wäre auch lustig.
Dass das kein Post ist, der unter die Meinungsfreiheit fällt, dürfte jedem von uns einleuchten.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Das ist Aufruf zum Mord, das ist eine Straftat. Als Betroffener hätte ich die Erwartung, dass dieser Post so schnell wie möglich aus Facebook entfernt wird, und das zu Recht.
Natürlich, liebe Kollegin Sitte, ist Strafverfolgung Sache der Justiz. Natürlich braucht es auch eine lebendige Zivilgesellschaft, um Hetze, Hass und Verleumdung im Netz zu begegnen. Das ist völlig unbestritten. Aber doch schon heute haben Plattformbetreiber die Pflicht, strafbare Inhalte von ihren Seiten zu löschen. Das ist nach dem Telemediengesetz schon heute die Verantwortung der Plattformbetreiber, und wir mussten doch feststellen, dass sie über Monate und Jahre dieser nicht nachgekommen sind. Zahllose Beispiele kennen wir, bei denen sich Menschen, die Opfer von Straftaten im Netz wurden, an die Plattformbetreiber gewendet haben und nichts passiert ist.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist auch nicht immer eindeutig!)
Deshalb sind wir der Meinung, dass die Zeit der leeren Versprechungen vorbei ist und dass wir ein Gesetz brauchen. Es ist wirklich sehr schade, dass dieser Gesetzentwurf so spät vorgelegt wurde
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das lag an euch!)
und dass er auch noch handwerklich wirklich schlecht gemacht war. Nicht umsonst gab es eine breite Kritik in der Bevölkerung. Wir hatten große Mühe und haben mit vereinten Kräften daran gearbeitet, diesen Gesetzentwurf zu ändern. Bei allem Respekt, lieber Heiko Maas: Wir haben nicht nur für Klarstellungen gesorgt, sondern wir haben ihn an vielen entscheidenden Stellen deutlich verändert und deutlich nachgebessert.
(Beifall bei der CDU/CSU)
An dieser Stelle möchte ich Dank sagen: zum einen dem Koalitionspartner SPD, der mit uns gemeinsam diese Änderungen vorgenommen hat, und zum anderen dem Ministerium, das am Schluss gute Zuarbeit geleistet hat.
Der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, ist vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss, denn die Entwicklung ist dynamisch, und wir müssen sie weiterhin beobachten; aber es ist der Entwurf eines Gesetzes, mit dem wir dem Thema Hass und Straftaten im Netz die Stirn bieten. Wir verhelfen den Menschen zu ihrem Recht, aber gleichzeitig respektieren wir die Meinungsfreiheit.
Liebe Kollegin Sitte, ich weiß nicht, ob Sie sich unsere Änderungsanträge durchgelesen haben. Wenn Sie jetzt immer noch behaupten, wir überließen es Privaten, darüber zu entscheiden, was von Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, dann ist das schlicht falsch.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein!)
Wir haben – und das ist die entscheidende Änderung in diesem Gesetzentwurf – nun ein System der regulierten Selbstregulierung eingeführt.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Kann!)
Künftig können sich Plattformbetreiber einer Selbstregulierungsstelle anschließen, die schon bei dem leisesten Zweifel, ob ein strafbarer Inhalt vorliegt oder nicht – so etwas wie „Alle Juden gehören ins Gas“ ist zweifellos ein strafbarer Inhalt –, nach klaren Kriterien und mit qualifiziertem Personal neutral entscheidet,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür sind aber die Gerichte zuständig!)
ob die Äußerung strafbar ist oder nicht.
Das alles ist nichts Neues; wir kennen es aus dem Jugendmedienschutz, das ist gängige Praxis. Tun Sie doch nicht so, als wäre das etwas völlig Neues. Das ist das optimale Setting, um dafür zu sorgen, dass die Entscheidung über Wahrheit oder Unwahrheit im Netz nicht Privaten überlassen wird,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern?)
aber gleichzeitig etablieren wir keine staatliche Überwachungsbehörde. Die regulierte Selbstregulierung geht genau den richtigen Mittelweg. Deshalb war es uns ein großes Anliegen, diese ins Gesetz zu übernehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben viele andere Änderungen vorgenommen, zum Beispiel was den Anwendungsbereich angeht. Manche machten sich große Sorgen, wer von diesem Gesetz überhaupt betroffen ist. Es gab bei Start-ups, die teilweise sehr schnell wachsen, die Sorge, ob sie von heute auf morgen ein Beschwerdemanagement vorhalten müssen. Diesen geben wir künftig drei Monate Zeit, wenn sie die Schwelle von 2 Millionen Nutzern überschreiten. Auch den Nutzerbegriff haben wir konkretisiert. Zukünftig müssen es registrierte Nutzer sein. Das sind wichtige Klarstellungen, die wir ins Gesetz eingefügt haben.
Ich will noch einen weiteren Punkt nennen, der uns sehr wichtig war: Das ist das Thema des Zustellungsbevollmächtigten. Es ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch bei internationalen Großkonzernen einen Zustellungsbevollmächtigten im Land haben, der den Weg dafür öffnet, dass man klagen kann, dass man zu seinem Recht kommt. Dieser muss – und das ist neu – innerhalb von 48 Stunden antworten. Das ist eine maßgebliche Verbesserung in diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich möchte zum Schluss für meine Fraktion sagen: Wir sind der Meinung, die Zeit der leeren Versprechungen ist vorbei. Es ist wichtig, dass wir jetzt eine gesetzliche Regelung bekommen. Mit den Änderungen, die wir vorgenommen haben, haben wir den Gesetzentwurf, der eine starke Schieflage hatte, zu einem guten Gesetzentwurf gemacht; denn er verbindet den hohen Respekt vor der Meinungsfreiheit mit dem Anspruch derjenigen, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist ein guter Gesetzentwurf, und deshalb kann ich uns allen die Zustimmung empfehlen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Renate Künast ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125796 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |