30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 244 / Zusatzpunkt 12

Lars KlingbeilSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten und Jahren in der Tat eine sehr schwierige Diskussion geführt. Dabei ging es um nicht weniger als um die Fragen: Wer trägt eigentlich Verantwortung im Netz? Und wie haben wir als Staat bzw. als Politik unsere Rolle dort zu definieren? Ich finde, dass der Ansatz von Minister Maas genau der richtige Weg ist, nämlich zunächst mit den sozialen Netzwerken in einen ausführlichen Dialog zu treten und zu gucken, was im Rahmen von Absprachen möglich ist, und, wenn dann erkannt wird, dass Absprachen nicht wirksam sind, zu sagen: Der Gesetzgeber muss eingreifen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin Minister Maas außerordentlich dankbar für das Gesetz, das er in den Bundestag eingebracht hat. Auch finde ich, dass wir es als Große Koalition geschafft haben – dafür danke ich dem Koalitionspartner –, an vielen Stellen Hinweise auch von Sachverständigen aufzunehmen. Weiterhin finde ich es gut, dass wir es geschafft haben, dieses Gesetz noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen, um es jetzt gleich hier im Deutschen Bundestag verabschieden zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einige Punkte, die in der Tat für uns sehr wichtig sind. Der inländische Zustellungsbevollmächtigte ist angesprochen worden. Ich glaube, niemand hier im Haus stellt infrage, dass es einen solchen Bevollmächtigten geben muss und dass Ansprechpartner bei den sozialen Netzwerken benötigt werden. Wir haben es – da haben wir uns an dem Positionspapier der SPD-Fraktion orientiert – in den Verhandlungen geschafft, die regulierte Selbstregulierung in das Gesetz aufzunehmen und sie damit möglich zu machen. Weiter haben wir es geschafft, die Sieben-Tage-Regelung, die von vielen kritisiert wurde, zu lockern. Auch das, was in Bezug auf das sogenannte Overblocking immer als Zensurvorwurf im Raum stand, haben wir entschärft. Das geschah übrigens schon vonseiten des Ministeriums aufgrund vieler Hinweise. Wir wollen deutlich machen: Es geht nicht um den einzelnen Post, sondern darum, dass ein effektives Beschwerdemanagement vorgehalten werden muss.

(Beifall bei der SPD)

Für uns als SPD-Fraktion war sehr wichtig, dass der Auskunftsanspruch mit einem Richtervorbehalt versehen wird. Von daher werden wir eine enge Begrenzung haben. Auch das wurde in den Verhandlungen aufgenommen. Ich finde, wir haben jetzt ein sehr gutes Gesetz, dem wir als Parlament zustimmen können.

Wenn die Kollegin Künast sagt: „Das darf aber nicht der Endpunkt sein“, dann bin ich voll bei ihr. Denn ich glaube, dieses Thema wird uns in der nächsten Legislatur an den unterschiedlichsten Stellen wieder begegnen. Dabei geht es um die Fragen: Wer trägt eigentlich Verantwortung im Netz? Und wie gehen wir mit all dem, was wir im Netz erleben, um?

Wir reden hier heute über offensichtliche Rechtsverletzungen. Dagegen bedarf alles das, was unter dem Stichwort „Fake News“ – ich finde, das ist ein schwieriger Begriff –, was unter den Begriffen „Manipulation“, „Falschmeldungen“ oder „Lügen“ diskutiert wird, anderer Maßnahmen. Wir müssen hier im Bundestag endlich einmal intensiv über die Frage reden: Wie bekommen wir digitale Bildung und digitale Sensibilität hin? Des Weiteren müssen wir im Parlament darüber reden, wie wir Initiativen wie „Ich bin hier“, die in den sozialen Netzwerken auf Toleranz und konstruktiven Dialog setzen, auch zivilgesellschaftlich stärken können. Und wir müssen überlegen, wie wir es schaffen können, dass vernünftige und seriöse Inhalte im Netz stärker verbreitet werden. All das sind Punkte, die wir sicherlich in der nächsten Legislatur intensiv diskutieren werden.

Lassen Sie mich am Ende zu den unterschiedlichen Kritiken kommen, die es gab. Die einen haben gesagt: „Das Gesetz kam zu schnell“, die anderen: Das hat alles zu lange gedauert. – Ich möchte mich beim Koalitionspartner entschuldigen, wenn wir ihn im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens das eine oder andere Mal überfordert haben. Für uns war es wichtig, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Und das passiert mit dem heutigen Tag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Elisabeth Winkelmeier-Becker hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125800
Wahlperiode 18
Sitzung 244
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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