Johannes FechnerSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vorgestern habe ich mich mit einem Polizisten unterhalten, der im Bereich der Onlinekriminalität tätig ist. Das, was er mir gezeigt hat, war wirklich erschütternd. Es ist immer wieder unfassbar, in welchem Ausmaß im Netz gehetzt wird, wie dreist Pädophile versuchen, mit Kindern in Kontakt zu kommen, und wie schlimm im Netz gemobbt und beleidigt wird. Sie alle haben sicherlich ähnliche Erfahrungen gemacht. Deshalb ist es gut, dass wir nach diesen Beratungen nun alle der Meinung sind: Wir müssen auf diesen massiven Umfang an Hetze und Hass im Netz gesetzlich reagieren. Deswegen müssen wir hier tätig werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Ich bin Justizminister Maas sehr dankbar, dass er nicht nur im Netz immer wieder Flagge gegen Hass und Hetze sowie für Demokratie und Freiheit zeigt, auch wenn er dadurch selbst heftig attackiert wird. Besonders dankbar bin ich ihm, dass er die Initiative dazu ergriffen hat, dass wir in Deutschland ein Gesetz gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken beschließen können. Ganz herzlichen Dank dafür, Herr Minister. Ich glaube ernsthaft, dass dies eines der wichtigsten Gesetze ist, das wir in dieser Legislaturperiode beschließen.
(Beifall bei der SPD)
Wenn soziale Netzwerke Milliardengewinne machen, dann stehen sie auch in der Pflicht, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Im Moment tun sie das absolut unzureichend. Deshalb ist es richtig, dass wir sozialen Netzwerken ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro androhen, wenn sie kein Beschwerdemanagement vorhalten, um rechtswidrige Inhalte zu löschen. Dabei wollen wir natürlich verhindern, dass soziale Netzwerke aus Angst vor diesem hohen Bußgeld quasi in vorauseilendem Gehorsam Inhalte in Zweifelsfällen löschen. Aber genau gegen diese Problematik hat sich auch schon der Gesetzentwurf gerichtet. Sobald ein Zweifel daran besteht, ob eine Äußerung eine zu löschende Straftat darstellt, hat das soziale Netzwerk sieben Tage Zeit zur Prüfung, in Ausnahmefällen sogar länger. Selbst wenn es mit vertretbarer Begründung einen Inhalt nicht löscht, den ein Gericht später als zu löschen beurteilt, droht kein Bußgeld. Um es ganz klar zu sagen: Das Bußgeld kann nur bei einem Systemversagen des einzurichtenden Beschwerdemanagements verhängt werden, nicht, wenn eine einzelne Äußerung falsch eingeschätzt wird.
Auf unsere Initiative hin haben wir die wichtigste Regelung im Gesetzentwurf erweitert, nämlich dass wir in Deutschland endlich einen Ansprechpartner, einen Zustellungsbevollmächtigten für Ermittlungsbehörden und für Zivilrechtsverfahren bekommen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Norm. Alle Sachverständigen, die wir in der Anhörung dazu befragt haben, haben uns dafür gelobt und erklärt: Das müsst ihr so machen. – Wir gehen noch einen Schritt weiter. Auf den Vorschlag der SPD-Fraktion hin werden die sozialen Netzwerke nunmehr verpflichtet, einen Zustellungsbevollmächtigten im Internet für jedermann deutlich zu benennen. Ich glaube, das ist ein Meilenstein gegen Hass und Hetze im Netz.
(Beifall bei der SPD)
Wichtig ist uns auch, dass das Auskunftsersuchen einer Behörde tatsächlich erfüllt wird. Deshalb erhöhen wir den Druck auf die sozialen Netzwerke: Es muss innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage, etwa einer Staatsanwaltschaft, reagiert werden. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme.
Schließlich haben wir verhindert, dass durch eine vorgetäuschte Straftat die Identität eines anonymen Nutzers preisgegeben werden muss, der sich überhaupt nichts hat zuschulden kommen lassen. Ein soziales Netzwerk darf nun die Bestandsdaten aufgrund der von uns geforderten Beschränkungen des Auskunftsanspruches nur dann übermitteln, wenn eine Straftat behauptet wird und wenn ein Richter dies so beschlossen hat. Auch das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Klarstellung in diesem Gesetz.
Was wir in der nächsten Wahlperiode angehen sollten, ist die Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs für Nutzer, dass ihre zu Unrecht gelöschte Aussage wieder veröffentlicht wird. Eine solche AGB-feste Regelung sollten wir uns für die nächste Wahlperiode vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns alle eint das Ziel, gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf. Stimmen wir also zu!
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erhält der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125804 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |