Norbert Lammert - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken.
Auch hierzu liegen mir drei persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 18/12356 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die diesem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Gegenstimme aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei gleichem Stimmverhalten – mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und die Stimme einer Kollegin der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ist der Gesetzentwurf damit angenommen.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Parallelgesetzentwurf ab. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das könnten eigentlich alle sein. – Das wird auch zunehmend so. Ist jemand anderer Meinung oder enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Unter dem Zusatzpunkt 12 b geht es um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, ,Fake News‘ und Missbrauch von ,Social Bots‘“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/11856 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Antragsteller. Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den übrigen Stimmen des Hauses angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125808 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |